Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 14 (3.4.1896)
- Date
- 1896-04-03
- Page
- Seite 254 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 254 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 14. M Gewissen damit entschuldigen, daß sie mit der empfangenen Taufe nicht das Judentum zu verleugnen und anfzugeben brauchten. Die oberflächliche Bekehrung brachte daher keine Veränderung in ihrem religiösen Verhalten hervor. Tie konvertierten Juden fuhren fort, das Judentum als religiöse Norm zu betrachten, beobachteten den Sabbat, wie die Stockrömer den Jovistag, übten Beschneidung an ihren neugeborenen Söhnen und Sklaven und brauchten nicht einmal heimlich damit zu thun, da das Christentum damals noch nicht in das Alter der Eifersucht getreten war. Was ein spanisches Sprichwort von den Juden späterer Zeit sagt: „Dreierlei Wasser fällt vergeblich: Trinkwasser in Wein, Regenwasser ins Meer und Taufwasser auf einen Inden", das war sicherlich eine treffende Wahrheit in der westgothischen Zeit. Man darf nicht den Begriff Scheinchristen aus der trübseligen Zeit der Inquisition auf die jüdischen Konvertiten unter Sisebut übertragen. Jene waren allerdings gezwungen, im öffentlichen Erscheinen die Maske des Christentums zu tragen und konnten die jüdischen Riten nur im geheimsten Versteck unter Beobachtung peinlicher Vorsicht befolgen. Diese dagegen brauchten keineswegs mit der Beobachtung ihrer religiösen Bräuche das Sonnenlicht zu scheuen. Die Kirche hatte noch kein kanonisches Edikt, der Staat noch kein Strafgesetz dagegen erlassen, und die Inquisition war noch nicht erfunden. Das Judcüzare gehörte noch nicht zu den Kapitalverbrechen. Mögen auch die jüdischen Konvertiten bei Sisebuts Leben ein wenig zurückhaltend mit dem Beibehalten der jüdischen Riten gewesen sein, unter seinem zweiten Nachfolger Swintila lder erste regierte nur sehr kurze Zeit) konnten sie den Zwang ablegen. Swintila, der Sage nach Receareds Sohn, ebenso milde wie stark und vom Volke „Vater der Armen" genannt, war auch gegen die Juden gerecht. Er kehrte sich wenig an Sisebuts Dekrete und gestattete den Konvertiten, das Judentum offen zu bekennen und sich vom Christentum völlig loszusagen, sowie den ausgewanderten Juden, in ihr Vaterland zurückznkehren. Selbst das Recht der Amtsbekleidung wurde ihnen wie vor der Reccaredschen Zeit eingeräumt. Zehn Jahre (621—631) genossen die ehemals konvertierten Inden ungestörte Rechte und konnten sich dem Gedanken hingeben, daß ihre vorübergehende Zugehörigkeit zum Christentume in Vergessenheit geraten werde. Bald aber sollten sie unangenehm aus diesem Traume geweckt werden. Sisenand, der mit Hilfe des Klerus Swintila entthront hatte, mußte den Vertretern der Kirche Konzessionen machen und die Krone, als aus ihren Händen geschenkt, entgegennehmen. Das vierte Toledanische Konzil (633), das dem Usurpator das Szepter in die Hand gab, stellte zehn Synodalbeschlüsse inbetreff der Juden auf. Ans diesem Konzil war es, wo Isidor von Hispolis, der das Präsidium führte, im Verein mit seinen geistlichen Kollegen den Grundsatz aussprach, daß die Juden nicht zum Glauben gezwungen werden sollten. „Wie der erste Mensch ans freiem Willen, der Schlange gehorsam, des geistigen Todes gestorben ist, so soll jeder nur mit Willensfreiheit im Glauben lebendig werden." Aber so milde diese Synode inbezng auf die Juden war, so hart waren ihre Beschlüsse inbezng ans die unter Sisebut zur Taufe gezwungenen Juden. Das Konzil dekretierte: „Da diese einmal dem göttlichen Sakrament zugesellt, die Gnade der Taufe empfangen haben, mit dem heiligen Oele gesalbt und des Leibes und Blutes des Herrn teilhaftig geworden sind, müssen sie, wenn auch ursprünglich mit Gewalt dazu geführt, den Glauben beibehalten, damit der göttliche Name nicht entweiht und der Glaube nicht erniedrigt und verachtet erscheine." Für die ungetauften Juden schärfte das Konzil nur die Reccaredschen Edikte wieder ein: Verbot des Sklavenbesitzes, des Konknbiums mit Christinnen und der Amtsverwaltung. Für die apostasierten jüdischen Konvertiten dagegen verfügte es unerträgliche Bestimmungen. Von den Riten des Judentums sollen sie mit Gewalt abgewendet, ihre Kinder und Sklaven, die sie vermöge der Beschneidung in den jüdischen Bund ausgenommen, ihnen entzogen und überhaupt die Kinder beiderlei Geschlechtes ihrem Herzen eutviffen und in Klöstern und christlichen Familien untergebracht werden. Mit ihren ehemaligen Religions- und Stammesgenossen dürfen sie keinen Umgang pflegen. Die Uebertreter sollen den Christen als Sklaven geschenkt, und die Juden, welche den Umgang mit Konvertiten aufsuchen, gegeißelt werden. Bis tief ins bürgerliche Leben griff die denselben aufgelegte Beschränkung; sie wurden für unfähig erklärt, als Zeugen aufzutreten, und die Motivierung für diese Aechtung ist ganz im Geschmacke der Zeit: „Wie könnte derjenige gegen Menschen glaubwürdig sein, der Gott untreu geworden ist!" (Ein zweites Kapitel folgt.) Der älttfte Irbcnör Komponist. Herr Charles Salamon, der, wie hier schon mitgeteilt, am 3. März in London seinen 82. Geburtstag feierte, ist der älteste lebende Komponist, nicht nur Englands, sondern wahrscheinlich der ganzen Welt. Unter allen hervorragenden Männern Englands giebt es vielleicht kaum sechs, deren Erinnerungen sich über einen so langen Zeitraum erstrecken und so viele interessante Thatsachen und Personen umfaßt. Es sind fast 70 Jahre verflossen, seit Salamon — damals ein Jüngling von 14 Jahren — zum ersten Male als Pianist und Komponist öffentlich auftrat. Aber seiu wunderbar treues Gedächtnis zeigt ihm Ereignisse, die sich noch weit früher abgespielt haben. Er erinnert sich noch deutlich, wie beim Tode Georgs UI. die Glocken läuteten, und darüber sind doch schon mehr als 75 Jahre ins Land gegangen. Dann weiß er noch, wie er als Kind mit seinen Eltern an einem Fenster in Whitehall saß und die Königin Caroline in ihrem offenen Wagen vorübersansen sah, weil sie der Krönung ihres Gemahls in der Abtei beiwohnen wollte; und wie sie dann mutlos und niedergeschlagen zurückkehrte, weil man ihr den Zutritt verwehrt hatte. Er war zugegen bei der Krönung Wilhelms IV. und der Königin Adelaide. Obwohl er damals erst ein Jüngling von 17 Jahren war, war sein musikalischer Ruf doch bereits groß genug, um ihm während der bedeutsamen Feier Zutritt zu der Westmiuster-Abtei zu verschaffen. Und er spielte öffentlich und privat vor der Königin Victoria und dem verstorbenen Prinz Gemahl; der letztere hat im Jahre 1841 einen ganzen Vormittag mit ihm im Buckingham-Palast Angebracht. Salamon <