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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-04-03 · 14 (3.4.1896) · p. Seite 253

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
14 (3.4.1896)
Date
1896-04-03
Page
Seite 253 (sequence 9)
Language
German
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IV Nr. 14. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 258. daß dieser hochbedeutsame, ungemein anregende „Jahresbericht" nicht im Buchhandel erschien und weiteren Kreisen unbekannt ist, dürste es angezeigt sein, einzelne Proben aus demselben zu bringen. * * * Mit den römischen Rittern, Ackerpächtern und Kausleuten hatten auch die Juden in Spanien und Südgallien festen Fuß gefaßt. Die dreimalige 'Niederlage der jüdischen Waffen gegen die Flavier Trajan und Hadrian hatte die Zahl der Juden in diesem Lande vermehrt. Die jüdischen Flüchtlinge mit dein Wanderstabe und die Gefangenen mit den Sklavenketten, von ihren glücklicheren Brüdern in Hesperien geschützt und losgekauft, gaben ihnen für Schutz mit» Teilnahme eine 'Art Bildung und Gemeindeversassung. Das Judentum darf in Siideuropa dem Christentum gegenüber auf Urbürgertum pochen. Die siegenden Gothen mit ihrem Arianismus fanden in den Besiegten Spaniens nach der politischen Seite eine einzige Volksklasse: Römer, nach der religiösen Seite dagegen dreierlei: Juden, Katholiken unb einen Rest von römischen und griechischen Heiden. Die Katholiken, zahlreich in den westgothisch gewordenen Ländern vertreten, standen zu dem herrschenden Volke in einem doppelten Gegensatz, politisch als Römer gegen Barbaren, konfessionell als Rechtgläubige gegen Ketzer. Es gab daher in Spanien vielfache Reibungen, die stets den Dvppelcharakter politischer und konfessioneller Antipathie trugen. Diese Reibungen zwischen den beiden christlichen Bekenntnissen kamen den Juden zustatten. Sie blieben unangefochten, genossen unter den westgothischarianischen Königen nicht blos Kultussreiheit, sondern auch politisch-bürgerliche Freiheit. Sie hatten ihren Anteil an den Staatsämtern und mogelt den Katholiken sogar vorgezogen worden sein. In staatsbürgerlichen Verhältnissen wurden sie als Römer behandelt nnd standen unter den römischen Gesetzen. Ehen zwischen Juden und arianischen Christen kamen nicht selten vor. Mit einemmale verließ Reccared, von den katholischen Geistlichen bearbeitet, das arianische Glaubensbekenntnis nnd wurde der westgothische Constantin in mannigfacher Weise. Das Verhältnis der Juden zum katholisch gewordenen Staate änderte sich damit ebenfalls mit einemmale. Tie ec.clesiu pressa verwandelte sich am Tage nach ihrem Siege in eine ecclesia dominans. Wie die Reste des Heidentums in den westgothischen Ländern nach einem Synodalbeschluß des ersten allgemeinen Konzils in Toledo (des brittcn) von Geist liehen unb Richtern ausgesucht und vertilgt werden sollten, so sollten auch die Inden, ivenn auch nicht nusgerottet, doch in eine niedrige Stellung verwiesen werden. Ans Veranlassung des Konzils befahl der König Reccared, daß die Juden weder christliche Frauen oder Konkubinen haben, noch christliche Sklaven erwerben dürfen. Die aus einer Mischehe geborenen Kinder sollen gegen den Witten der Eltern erzogen und getauft werden. Die Juden sollen aber auch kein öffentliches Amt bekleiden, wodurch ihnen die Macht zustände, Christen zu bestrafen lim Jahre 589). Das erste Wort des westgothischen Katholizismus an die Inden war zwar nicht sehr freundlich, aber im Vergleich mit der Behandlung in späterer Zeit und im Verhältnisse zu der tief herabgedrückten Lage der Inden im byzantinischen Reiche ist das Verhalten noch immer milde zu nennen. Die spanischen Juden wurden durch dieses Gesetz zwar an ihrer Ehre gekränkt und in ihrem Besitzstände beeinträchtigt, aber sie waren frei in ihrem Kultus. Sie gaben sich Mühe, das Gesetz rückgängig zu machen, und boten in diesem Sinne dem König Reccared eine bedeutende Summe an. Reccared widerstand der Versuchung und wurde dafür vom Papste Gregor I. in einem Sendschreiben (vom August 599) über die Maßen gelobt und mit dem König David gleichgestellt. Ob das Reccaredsche Gesetz gegen die Juden dem westgothischen Kodex einverleibt worden ist, kann erst später erörtert werden. Zwischen Reccareds Tode nnd Sisebn^ Dekre^ beit Juden bei Strafe des Exils das Christentum ausznzwingen, liegen nur elf Jahre. In diesem Zwischenraum muß von seiten der Juden unter Sisebnts Vorgängern Liuva, Winterich und Gundemar etwas vorgegangen sein, das den Zorn nnd den Fanatismus dieses sonst als milde und gebildet geschilderten Königs in einem so hohen Grade erregt hat. Die Veranlassung dazu kann aber beim Mangel an geschichtlichen Nachrichten nur aus den Gesetzen erschlossen werden, die, kritisch gesichtet, Sisebut vindiziert werden können. Nicht zu übersehen ist aber dabei, daß die Geistlichkeit, weit entfernt, die Verfolgung der Juden aufgestachelt zu haben, sie vielmehr gemißbilligt hat. Ihr Hanptvertreter, der heiliggesprochene Isidor von Hispolis, sprach nicht nur seinen Tadel über diese Zwangstanfe privatim aus mit den Worten: „Der König Sisebut hat Eifer gezeigt, aber nicht nach Gewissen," sondern formulierte sein Tadelsvotnm in ein Gesetz, das er von achtundsechzig Geistlichen unterschreiben ließ. Aber das änderte an der Thatsache nichts. Wenn auch viele tausend Juden sich dem Tanfzwange durch Auswanderung nach Gallien (nnd wahrscheinlich auch nach 'Afrika) entzogen hatten, so fügte sich doch ein großer Teil aus Liebe zum Vaterlande und zum Besitztum, sicherlich mit dem Hintergedanken, daß es mit dem aufgezwungenen Christentume nicht so ganz ernst sein werde. Es ist ein Irrtum, ivenn man glaubt, daß die Christen in den ersten Jahrhunderten dilrchweg mit der Taufe und dem Bekenntnisse eine völlige Wiedergeburt an sich vollzogen itnd ihre ehemalige heidnische Lebens- und Denkweise perhvrresziert hätten. Viele aus dem Heidentum bekehrte Römer fuhren fort, ihre heidnischen Gebräuche zu beobachten, lind sogar den Donnerstag als Jovistag nicht gerade heimlich zu feiern. Das Narbvnnensische Konzil <vom Jahre 589) mußte eine Verfügung dagegen erlassen und verurteilte die Freien, die sich solches zu schulden kommen ließen, zu schwerer Kerkerstrafe nnd die Sklaven zur Geißelstraje. Die westgothischen Christeir verharrten zum Teil nicht minder bei ihren heidnischen Sitten, verehrten Quellen unb Haine, zündeten geweihte Fackeln an, uitd die Konzilien konnten tiicht genug gegen diese heidnischen Reminiszenzen einschreiten. Die Sonntagsfeier war so wenig allgemein geheiligt, daß Christen öffentlich an diesem Tage Gewerbe nnd Feldarbeiten betrieben. War das Bekenntnis der seit Jahrhunderten im Christentume Erzogenen nur oberflächlich, und durften sie ihrem Hange nach dem Kultus oder den Sitten ihrer Urahnen nngeschent folgen, so konnten die unter Sisebut gezwnngenerweise getauften Juden diesen Schritt vor ihrem v j b

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