Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 14 (3.4.1896)
- Date
- 1896-04-03
- Page
- Seite 248 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 248. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 14. ihn Wolfganz Menzel, das „altdeutsche, an den alten Tonnergott Thor erinnernde Zornfeuer." Und Robert König urteilt: „Mit Luther begann, wie für die Kirche Christi, so auch für unsere Litteratur, für unsere Sprache, für unsere Wissenschaft, für unsere Poesie eine neue Zeit." Hören wir noch zur Vervollständigung Heinrich Heine über Luther urteilen. Er sagt: „Martin Luther verkannte die Gesinnung des Papstes und der katholischen Kirche . . ." erkennt aber seine persönliche Größe bewundernd an: „Seine Gedanken hatten nicht blos Flügel, sondern auch Hände; er sprach und handelte. Er war nicht blos die Zunge, sondern auch das Schwert seiner Zeit Ewiger Ruhm dem teuren Mann, dem wir die Rettung unserer edelsten Güter verdanken, und von dessen Wohlthaten wir noch heute leben." Das hübscheste Beispiel für eine konsequente „konfessionelle Geschichtsauffassung" erzählt Eduard Hanslick in seinen „Jugenderinnerungen." Im vormärzlichen österreichischen Geschichtsunterricht seien Luther und Friedrich der Große schlecht weggekommen. Immer habe die katholische Partei Recht gehabt und die österreichische Armee stets gesiegt. Diese Beispiele könnten wir ins Unendliche ffortsetzen. Sie beweisen, daß der „konfessionelle Geschichtsunterricht" in zweierlei verschiedenen „Wahrheiten" endigt, die sich gegenseitig vernichten, und daß es einen höheren Unterricht geben muß, der, von allen konfessionellen Einseitigkeiten und Engherzigkeiten absehend, der einen, objektiven Wahrheit zustrebt. Diese reine, objektive, geschichtliche Wahrheit, die wir einzig und allein vom Geschichtsunterricht verlangen, wird um so leichter erreicht werden, je höher sich der Geschichtslehrer über das Einseitig-Konfessionelle hinaushebt und je mehr er sich an das Objektiv-Historische hält. Warum das jemandem, der von jüdischen Eltern abstammt, schwerer werden soll, als den anderen, die in den Einseitigkeiten ihrer speziellen konfessionellen Geschichtsanschauung ausgewachsen sind, das bleibt ein Buch mit sieben Siegeln. ll) ochen - (Lhronik. Berlin, den 2. April. — Eine Protestversammlung wider den viel genannten Erlaß des preußischen Kultusministers und die viel besprochene Verfügung des brandenburgischen Provinzialschulkollegiums in Sachen der jüdischen Lehrkräfte in Berlin veranstaltete der Fentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens am Donnerstag Abend in Dräsels Festsälen. Als Referent fungierte der Vorsitzende des Vereins Rechtsanwalt Dr. Horwitz, als zweiter Redner trat, das Referat vom Standpunkte des Schulmannes ergänzend, Rektor Dr. Adler auf. In ausführlicher, wohlbegründeter Rede legten beide Referenten dar, daß jene Maßregel eine Maßregelung der an Berliner Kommunalschulen wirkenden Lehrkräfte jüdischen Glaubens bedeute, und daß diese Maßregelung die Beteiligten nicht als Pädagogen, sondern als Juden treffen solle. Denn behördlicherseits zu einer gutachtlichen Aeußerung aufgesordert, haben die hiesigen Schulleiter sämtlich über die an ihren Anstalten wirkenden jüdischen Lehrer und Lehrerinnen, über deren Können und Wollen, Wirken und Verhalten so günstig, ja so ehrenvoll berichtet, daß die Annahme, Mißtrauen gegen die Leistungsfähigkeit oder den pädagogischen Takt der Betroffenen habe die Maßregel veranlaßt, hinfällig wird. Es soll vielmehr wieder einmal aus dem sehr zusammengeschrumpften Sträußlein Gleichberechtigung eine Blume entfernt werden, auf daß es bis zur Unsichtbarkeit verkleinert werde und antisemitische Rasen nicht mehr störe. — Nach einer lebhaften Diskussion wurde eine Resolution angenommen, dahin gehend, daß die Versammlung die in jüngster Zeit getroffenen Anordnungen der staatlichen Schulaufsichtsbehörden, insbesondere diejenigen des Provinzial - Schulkollegiums bezüglich der Beschäftigung jüdischer Lehrkräfte bedauere, und erkläre: 1. daß diese Anordnungen mit der in Landesgesetz- und Reichsverfassung verbürgten Gleichberechtigung aller Bekenntnisse nicht vereinbar und auch durch die Rücksicht auf die konfessionellen Interessen nicht geboten seien; 2. daß sie eine Unbilligkeit gegen die bereits angestellten jüdischen Lehrkräfte enthielten, deren Amtsführung nach den Zeugnissen ihrer Vorgesetzten zu dem von der Schulverwaltung bezeugten Mißtrauen keinerlei Anlaß geboten habe. Der Vereinsvorstand wurde beauftragt, im Sinne dies er Erklärung eine Vorstellung an den Herrn Minister zu richten. — Hier müßten wir imgrunde den Bericht schließen. Wir können dies aber nicht thun, weil die Protestversammlung nicht in letzter Reihe auch wider unser Blatt, oder präziser: wider einen Aufsatz iu demselben einberufen worden war. Unser verehrter Mitarbeiter M. A. Klausner veröffentliche hier vor drei Wochen einen Aufsatz, in welchem er für die Mißhelligkeiten, unter denen die jüdischen Lehrkräfte in Berlin zu leiden haben, zunächst das Provinzialschulkollegium, sodann auch den Magistrat verantwortlich machte. Jenes habe den Erlaß des Ministers mißverstanden, dieser solche Mißverständnisse, die, in Thaten umgesetzt, eine schärfere Beaufsichtigung der städtischen Schuldeputation bedeuten, provoziert. Gegen diese Ausführungen wandten sich die ersten beiden Redner in scharfer Weise. In seiner Erwiderung führte Herr Klausner aus, daß er an den Darlegungen, die er hier gemacht, in jedem Punkte sesthalte, und ihre Richtigkeit ihm von maßgebender Stelle bestätigt worden sei. Diese Bestätigung sei mehr wert, als alle Deklamationen, die über berechtigten Wünschen die thatsächlichen Verhältnisse aus den Augen verlieren und den Beifall einer Bezirksversammlung höher schätzen als praktisch erfolgreiches Wirken. Seinen Ausführungen folgte von seiten der Anhänger des Vereinsvorstandes Zischen. Aber auch vereinzelte Beifallsbezeugnngen und der Zwischenruf: „Das ist der einzig Vernünftige!" verzeichnet das Stenogramm, das wir von der ganzen Verhandlung haben ausnehmen lassen. Wir nehmen von diesem Zwischenruf Notiz, weil er beweisen soll, was uns ohnehin bekannt ist, daß der Oppositionsredner, obwohl er ganz allein gegen die beantragte Resolution ausgestanden war, in der Versammlung doch nicht allein stand. War es die Erkenntnis dieser Thatsache, war es Verbitterung über die hier an den Vorstand des Zentral-Vereins gerichtete Frage, was er für die Sache gethan, über die er so viel gesprochen — genug, die Herren am Vorstaudstische wurden nervös, und die Art, wie dem unbequemen Opponenten von dieser Seite erwidert wurde, war weder loyal noch überlegt. Wenig loyal ist es, wenn man die Ausführungen eines Opponenten zu mißdeuten sucht. In Bagatellprozessen soll man bisweilen nrit solch' verblüffender Argumentation Erfolg haben, nimmer aber in einer öffentlichen Versammlung, in die sich auch Urteilsfähige verlausen können. Und unüberlegt war der fast hochmütige Ton der beiden Vereinsvorsitzenden einem Manne gegenüber, dem man nachsagen darf und darum nachsagen muß, daß er für Einzelne, deren Gesamtzahl sehr groß ist, seit Jahren das gethan, was der Zentral-Verein seit seiner Begründung zu thun versprochen. — Unserem Lehrer- Mose wurde, nachdem er Zeichen von Nervosität ob der Plackereien mit dem „hartnäckigen Volke" zeigte, die Offen-