Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 13 (27.3.1896)
- Date
- 1896-03-27
- Page
- Seite 234 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 234. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 13. 3itm slMlWt. Der Herr kennt seine Frommen Und nimmt sie wohl in Acht, Ihr Gehen und ihr Kommen Hat gütig er bedacht! Drum sei getrost und zage Und bange nicht zu viel; Auf Ihn wälz' Deine Klage, Er führt Dich an Dein Ziel! Es funkelt im Sonnenglanze das reiche Egypterland, Die Felder und Gärten zum Kranze sind ringsum ausgespannt. Weiß ragen hohe Paläste und prächtige Tempel zum Himmel, Und auf dem Strom zum Feste drängt sich der Schiffe Gewimmel! Doch in dem herrlichen Lande da wallet die Tyrannei, Da klirren eherne Bande, da hallt der Geknechteten Schrei, Ta seufzet in härtester Frohne des Jakob armes Geschlecht, Es ward mit schnödestem Hohne zertreten des Fremdlings Recht! Und thront auch in stolzen Hallen der Herrscher, dess' Machtgebot Nach seines Herzens Gefallen schafft Knechtschaft, Kerker und Tod — Es thront in unendlichem Lichte ein Gott in ewiger Pracht, Ter macht die Pläne zu nichte, die sterbliche Wesen erdacht! — Es spricht der Herrscher der Erde: Wir wollen, daß knechtet und frohnt. Damit nicht zu zahlreich werde der Fremdling, der unter uns wohnt — Und zahlreicher woget in Fülle das geknechtete Volk im Gewimmel; Denn also ist es der Wille des allmächtigen Vaters im Himmel! Es spricht der Pharo: Ertränket der Knaben neue Brut! — Und zahllose Opfer versenket man in die schlammige Flut- Und schau! Der Tiefe des Wassers entsteigt der rettende Knabe, Und die eigene Tochter des Hassers entreißt ihn dem feuchten Grabe! An dem prächtigen Hof des Tyrannen genoß er die fürstlichen Rechte; Doch konnte der Glanz nicht verbannen die Liebe zu seinem Geschlechts — In der Wüste am brennenden Strauche berief zu dem hohen Lose Und füllte mit göttlichem Hauche der Herr seinen Diener Mose! Lemgo. _ F. Saphra. Wochen - (Ohronik. Berlin, den 26. März. — Die Berliner Stadtverordneten haben sich in ihrer Sitzung am vorigen Donnerstag mit dem hier besprochenen Protest gegen den bekannten Erlaß des Provinzialschulkollegiums und das Reskript des Kultusministers in Sachen der jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Kommunalschnlen beschäftigt. In der Debatte hat Stadtv. Sanitätsrat Tr. Reumann die in Nummer 11 unseres Blattes gerügten, das Judentum herabsetzenden Wendungen in dem Schreiben des Magistrats an den Kultusminister zur Sprache gebracht, ohne auch nur bei einem seiner zahlreichen jüdischen Kollegen Unterstützung zu finden. Nach einer langen Debatte gelangte folgende Resolution zur einstimmigen Annahme: A. Die Versammlung erhebt gegen den Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 27. Dezember 1895 und die Verfügung des königl. Provinzialschulkollegiums vom 29. Januar 1896 Protest und ersucht den Magistrat, an den bisher von der Berliner Schulverwaltung befolgten und dem Geiste der Gesetzgebung durchaus entsprechenden Grundsätzen, betreffend Anstellung und Beschäftigung jüdischer Lehrkräfte auch fernerhin sestzuhalten. 6. Die Versammlung erachtet die Ausrechterhaltung des Erlasses des früheren Kultusministers von Zedlitz vom 16. Januar 1892, durch welchen die Kinder von Dissidenten wider den Willen ihrer Eltern zum Besuche des Religions-Unterrichts einer Konfession, der sie nicht angehören, gezwungen werden, als eine unberechtigte Beschränkung der verfassungsmäßig gewährleisteten Religions- und Gewissensfreiheit und ersucht den Magistrat, in geeigneter Weise den von ihm bisher schon vertretenen Standpunkt der Behandlung der Dissidentenkinder nach den Grundsätzen des Falkschen Reskripts vom 14. Juni 1877 auch in Zukunft zu wahren. — Einverstanden! Zu unserem Berichte über die Verhandlungen in der letzten Sitzung der Repräsentanten bemerkt die hiesige „Volkszeitung": „Von dem Standpunkt aus, daß dem einen recht ist, was dem andern billig ist, haben die Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft recht, zu verlangen, daß ihren Kindern in der Schule so gut Religionsunterricht erteilt werde, wie den Kindern von Protestanten und Katholiken, zumal die jüdischen Steuerzahler auch für christliche Kultuszwecke große finanzielle Leistungen zu machen gezwungen sind. Allein wir hoffen trotzdem, daß der Antrag auch in Zukunft nicht für „geeignet" befunden werden wird. Das Streben aller aufgeklärten, für den Fortschritt im Schulwesen begeisterten Staatsbürger ohne Unterschied des Glaubens muß dahin gerichtet sein, die Schule vom Religionsunterricht überhaupt zu befreien, damit sie eine von den verschiedenen Kirchen und Glaubensgemeinschaften völlig unabhängige Anstalt werde. In Frankreich und anderen Ländern ist dieses Ziel aller Freunde der Schule erreicht. Dort hat man den Religionsunterricht den zuständigen Kirchen bez. Glaubensgemeinschaften überlasten. Ein Tag in der Woche ist schulfrei; an diesem Tage unterrichtet die Geistlichkeit außerhalb der Schule die Kinder in der Religionslehre. Es wird dadurch die Schule als solche dem konfessionellen Streite wie der Gewalt der Hierarchie entrückt, ohne daß die Hierarchie ihrerseits irgendwie dabei zu kurz käme." — Einverstanden. Und würden ähnliche Einrichtungen in unserem Lande getroffen, die Juden würden die letzten sein, die sich gegen sie sträuben.^ Solange von Staatswegen für den christlichen Religionsnnterrlcht gesorgt wird, verlangen wir, daß auch für unsere Jugend gesorgt werde. — Die Lehrerbesoldungs - Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses nahm in einer ihrer letzten Sitzungen eine Resolution an, die die Einbringung eines Volksschnlgesetzes