Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 12 (20.3.1896)
- Date
- 1896-03-20
- Page
- Seite 208 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 208 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 12. ivieder, und wie oft haben uns dann die Thatsachen belehrt, daß so mancher Totgesagte über Jahr und Tag Leben bekam und zur Wirklichkeit wurde! Herr Meyer wirst sodann die Frage aus, was eigentlich jüdischer Religionsunterricht sei? Solle das der Staat niit einem Male seststellen? Die gegenivärtige Lage de.r Dinge will Herr Meyer als eine Begünstigung angesehen wissen, nicht als eine Zurücksetzung. „Wir wollen keinen Papst, keinen summus episcopus, kein Konsistorium." Der Antrag bedeute nicht gleiches Recht, sondern gleichen Zwang. — Es ist Herrn Meyer ans diese Anssührungen von bertlfener Seite erwidert worden, und wir wollen deshalb mit unserem Urteil zurückhalten. Was Herr Meyer aber als Begünstigung angesehen wissen will, das nennt der Jurist ein privilegium odiosum, ein Wort, das immer einen bösen Klang hat, und auf privilegia cxliosa sollten wir Inden doch wahrlich in erster Reihe verzichten. Herr Meyer bestreitet ferner, daß ein obligatorischer Religionsunterricht imstande sei, dem Abfall vom Judentum zu wehren, er bestreitet weiter die Möglichkeit der Ausstellung eines einheitlichen Lehrplans. Man möge doch daraus verzichten, in dieser Versammlung Prinzipienfragen zu erörtern, das diene nicht dem Frieden in der Gemeinde. Wir können es dem friedliebenden Herrn Justizrat recht wohl nachfühlen, wie unangenehm ihm die Erörterung solcher Prinzipienfragen ist, nur vermögen wir nicht recht einzusehen, inwiefern der Frieden in der Gemeinde darunter leiden soll. Herr Meyer scheint sein eigenes Friedensbedürfnis, das ja in letzter Zeit manch' harter Probe unterworfen worden ist, mit dein der Gemeinde zu verwechseln. Aber die gute alte Zeit ist vorüber, und der friedliche Sinn des Herrn Meyer wird wohl noch manchen Stoß ertragen lernen. Die Pflicht der Selbstverteidigung erklärt Herr- Meyer nicht verstanden zu haben. Herr Leichtentritt hatte das sehr deutlich anseinandergesetzt, und wenn Herr Meyer das nicht verstanden hat, so liegt das wohl an seinem Verständnis. Etwas versöhnlicher als sein Herr Kollege sprach sodann Herr Jacoby, der für Vertagung plaidiert. Herr Louis Sachs glaubt den Airtrag Leichtentritt durch einen von ihm gestellten Antrag ans Uebergang zur Tagesordnung abthun zu können. Aus seinen Ausführungen wollen wir nur einen Satz hervorheben, der in seiner wohlthuenden, allerdings nicht beabsichtigten Offenheit geradezu bezeichnend ist für die Art und Weise, wie bisher gearbeitet wurde. Herr Sachs, meinte nämlich: „Wenn die Sache so leicht wäre, hätte diese Versammlung sie schon vor Jahren in Angriff genommen." Also an leichte Arbeit würde auch das verstossene Repräsentantenkollegium sich herangewagt haben ... Herr Professor Lewin erklärt, die von verschiedenen Seiten bemängelte Formulierung des Antrages sei in der That keine gliickliche irnd spricht sich für Vertagung aus. Aber über die Form werde man sich einigen können, die prinzipielle Seite der Sache sei der Annahme wert. Das beklagenswerte Ueberläufertum sei hervorgegangen aus der Unkenntnis, der relativen Dummheit auf religiösem Gebiete, die nicht einmal die Elemente religiösen Wissens in sich ausgenommen habe. Man möge einen Standpunkt einnehmen, welchen man wolle, man werde nicht bestreiten können, daß wenigstens ein Teil der Moral sich decke mit der Ausnahme religiöser Gefühle in der Jugendzeit. Was gemeinhin als Freiheit bezeichnet werde, heiße besser Willkür; wahre Freiheit sei ohne eine gewisse Schranke gar nicht denkbar. - Treffend beantwortet der Redner die Frage des Herrn Meyer, wer denn eigentlich bestimmen solle über den Religionsunterricht mit einer Gegenfrage: Setzt denn nicht seit 50 Jahren bei uns der Vorstand fest, was unterrichtet werden soll? Bestimmt er denn nicht, was und wie in den Synagogen gebetet werden soll? Wenn es hier möglich war. Normen festzusetzen, warum sollte das in einem anderen Falle nicht möglich sein? Redner bittet für heute von der Annahme bestimmter Anträge abzusehen, dagegen das Prinzip anznerkennen. Herr Justizrat Meyer erwiderte, ihm sei mitgeteilt, daß die Zahl der jüdischen Kinder in Berlin, die keinen Religionsunterricht empfangen, eine minimale sei. Zahlen gab Herr Meyer nicht an, vielleicht erkundigt er sich einmal bei seinen „liberalen" Freunden, wie man solche Zahlen je nach dem augenblicklichen Bedürfnis in jeder gewünschten Höhe herstellt. Im übrigen glaubte Herr Meyer durch eine Wiederholung seiner ersten Ausführungen denselben größere Beweiskraft geben zu können. Unterdessen sind zwei Anträge eingegangen. Ein Antrag Tiktin will die Angelegenheit noch einmal an den Ausschuß znrückverweisen, ein Atltrag Baginsky will sie ans ein Jahr vertagen. Herr Sanitätsrat Dr. Jastrowitz tritt für den Antrag Baginsky ein; der Redner selbst ist ein Anhänger des obligatorischen Unterrichts. Sehr beherzigenswert waren die nachfolgenden Ausführungen des Herrn Professor Baginsky, der in warmen Worten für die Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichts mit dem Unterrichte anderer Konfessionen sich ausspricht. Wer die biblische und nachbiblische Geschichte kenne, der sei gesichert gegen die Gefahr des Abfalls. Herr Löwenberg ist gleichfalls für eine energische Inangriffnahme der Sache; wenn man vorläufig nichts erreiche, so dürfe man sich dadurch nicht beirren lassen. Herr Justizrat Tikt i n spricht zu gnnsten seines Antrages, ohne sich materiell zur Sache zu äußern. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag Tiktin (Rückverweisimg an die Kommission) in der Minorität, für den Antrag Sachs (Uebergang zur Tagesordnung^ erhebt sich nur die Hand des Antragstellers. Der Antrag Baginsky wird schließlich nach einem Schlußwort des Antragstellers, in welchem dieser Herrn Justizrat Meyer sehr nachdrücklich flar• machte, was unter Selbstverteidigung zu verstehen sei, znm Beschluß erhoben. Somit ist dieser Gegenstand aus ein Jahr vertagt. Aber dann wird er wiederkommen, und dann soll es heißen: Und sind die Feinde noch die Alten, Wohlan, die Freunde sind es auch! Wir wollen treue Schildwacht halten. Wie uns gelehrt der Väter Brauch. Ans WinIM-MDlk». 1 Von E. Gut, Köln. In zwei Artikeln hat Herr Seminarlehrer Treu versucht, Klärung und Verständigung betreffend der jüdischen Lehrer- *) Etwaige Erwiderungen bitten wir kurz zu fassen, da schließlich die ganze Angelegenheit einen mehr lokalen Charakter hat. Red.