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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-03-20 · 12 (20.3.1896) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
12 (20.3.1896)
Date
1896-03-20
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 12. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 207. Tiefes Mal war es der obligatorische Religionsunterricht, der die Gemeindevertreter auf den Plan gerufen hatte. Von Herrn Leichtentritt war ein 'Antrag eingebracht worden, den Gemeindevorstand zu ersuchen, bei der zuständigen Behörde zu petitionieren, an allen öffentlichen Schulen, an welchen jüdische Schüler vorhanden sind, obligatorischen Religionsunterricht einzuführen und die übrigen jüdischen Gemeinden zu veranlassen, dieser Petition sich anzuschließen. Die Kommission, als deren Sprecher Herr Sanitätsrat Tr. Blumenth al fungierte, hat sich im Prinzip mit diesem Antrag einverstanden erklärt, beantragt aber nichtsdestoweniger die Ablehnung, da die Formulierung des Antrages „zeitlich" — soll wohl heißen: „zur Zeit" — ungeeignet sei. Herr Tr. Blumenthal begrülldet diesen Standpunkt der Kommission hauptsächlich ans dem Motive, weil seit dem 1. April die Behörde an den höheren Lehranstalten zu Berlin fakultativen Religionsunterricht eingeführt habe, und man erst abwarten müsse, welcher Art die ans diesem Gebiete gemachten Erfahrungen sein werden. Tie Verhältnisse in den Provinzen ließen sich noch weniger übersehen, auch fehle zur Zeit noch das notwendige Lehrpersonal sch umsomehr, als auch für die jüdischen Religionslehrer jede staatliche Prüfungsinstanz noch fehle. Aus allen diesen Gründen bittet Redner um Ablehnung der Vorlage. In ruhiger Weise, aber mit desto wärmerem Gefühle begründet Herr Leichtentritt als Antragsteller feinen Antrag. Mit Recht beruft sich Redller aiff fast gleichlautende Beschlüsse der Leipziger Synode ans dem Jahre 1869 und des D. I. G. B. ans dein Jahre 1892. Mit vollem Rechte und besonderem Nachdruck betont Redner sodann die politische Seite der Frage, die als die wichtigste anzusehen sei und vor der alle anderen Bedenken zurückstehen müßten. Auch in diesem Punkte müsse die Gleichberechtigung des Judentums mit anderen Konfessionen angestrebt werden, als unser gutes Recht, das uns zur Zeit noch fehle durch die Gleichgiltigkeit der Regierungen und unsere eigene Indolenz. Wäre dieses unser Recht bereits zur That geworden, niemals wäre es so weit gekommen mit dem Antisemitismus; hätten wir einen staatlich anerkannten, gleichberechtigten jüdischen Religionsunterricht unter der Aussicht des Staates, niemals hätte das verleumderische Geschwätz der Antisemiten über jüdische Geheimlehren aufkommeu können. Auch die Zahl der Fahnenflüchtigen wäre niemals eine so große geworden. Wenn diese Frage geregelt werden solle unter Berücksichtigung vollster Gewissensfreiheit für Eltern und Kinder, so müsse der Einzelne allerdings seine Spezialwünsche etwas zurückdrängen. Aber ein einheitlicher, von sachkundiger Seite aufgestellter Lehrplan würde alle Bedenken zum Schwinden bringen. In der That, so fährt Redner fort, sei aus diesem Gebiete ein Notstand vorhanden, hervorgerufen zum Teil durch die Mittellosigkeit vieler Gemeinden, zum Teil durch die Gleichgiltigkeit der Eltern. Tiefbeschämend sei es, daß nicht mit Unrecht von christlicher Seite schon darauf hingewiesen sei, daß so viele jüdische Kinder ohne jeden Religionsunterricht auswachsen. Ein fakultativer Unterricht könne nichts nützen, wenn man das große Ziel im Auge behalte. Und endlich zwinge uns die Pflicht der Selbstverteidigung dazu, obligatorischen Unterricht zu verlangen. Sollen unsere Kinder in der Lage sein, den Angriffen gegen das Judentum mit Erfolg die Stirn zu bieten, so sind sie dazu nicht imstande, wenn sie das Judentum, seinen Glauben und seine Geschichte nicht einmal kennen. Im Interesse unserer Jugend, im Interesse unserer Zukunft, im Interesse unserer Gleichberechtigung bittet Redner um Annahme seines Antrages. Nunmehr erhob sich Herr Jnstizrat Meyer, um in heftiger Weise und unter lebhafter Gestikulation gegen den Vorredner zu polemisieren. Seitdem die neuen Männer in der Gemeindestube ihren Platz eiltgenommen haben, ist Herr Meyer sehrverstimmt und nervös geworden. Kein Wunder allerdings, wenn Herr Meyer gu seinem Schmerze alle Tage sehen und erleben muß, wie in dem Wall einseitiger verkehrter Anschauungen und doktrinärer, unbesiegbarer Vorurteile, den er und seine Kollegen seit Dezennien aufgetürmt, von Tag zu Tag Bresche auf Bresche gelegt wird. Herr Meyer ist selbstverständlich weit davon entfernt, auch nur das Prinzip des Antrages anerkennen gu wollen. Die Anklagen des Vorredners, so meint er, richteten sich nicht an die Behörde, sondern au die Eltern, deren Pflicht und Schuldigkeit es sei, für die religiöse Unterweisung ihrer Kinder Sorge zu tragen. Diese sollten sich an die Brust schlagen und nicht anderen die Schuld aufbürden. „Doch wie soll man die Knechte loben, komnit doch das Aergernis von oben", so uiöchten wir Herrn Meyer zurufen. Wie groß das Verschulden des Vorstandes auf diesem Gebiete ist, trotzdem moralische Verpflichtung und gesetzlicher Zwang ihm klar und deutlich die Wege zeigen, die er zu wandeln hätte, haben wir oft genug an dieser Stelle betont, und der Ausfall der Wahlen hat bewiesen, wie wenig man in der Gemeinde Herrn Jnstizrat Meyers Wirken anzuerkennen geneigt ist. Wollte Herr Meyer für all seine Unterlassungssünden auf diesem Gebiete sich au die Brust schlagen, — weder seine Hände noch sein Brustkasten könnten das auf die Dauer ertragen. Auch Herr Meyer hält aus den bereits angegebenen Gründen den jetzigen Zeitpunkt nicht für geeignet. Man solle nicht, ehe die Früchte des fakultativen Unterrichts an den höheren Schulen geerntet, an die Behörde mit neuen Wünschen herantreten, überhaupt würde, je mehr Ansprüche, je mehr Petition, desto weniger erreicht. Uebrigens wisse er ganz genau, daß der Herr Minister nicht geneigt sei, mehr als fakultativen Religionsunterricht zu gewähren. Angenommen nun — das, wie wir wissen, nicht zutrifft —der Herr Minister wollte von obligatorischen! Unterricht nichts wissen, so kann es doch Herrn Justizrat Meyer nicht unbekannt sein, daß auch Minister den Blumen des Feldes gleichen: „Es kommt ein Windhauch, und ihre Stätte kennt sie nicht mehr." Und mit den ivechselnden Ministern wechseln häufig auch die Anschauungen. Aber auch der Standpunkt des Herrn Meyer, nur ja nicht petitionieren, wo doch keine Aussicht auf Erfolg sei, entspricht so recht dem Standpunkte des servilen, ängstlich nach oben schielenden, jeden Anstoß vermeidenden Spießbürgertums, das eine Faust in der Tasche macht und beim geringsten Stirurunzeln eines Mächtigen den Degen wieder einsteckt. Im Parlament, in der Stadtverordnetenversammlung werden alle Tage Anträge gestellt, die mit mathematischer Gewißheit auf Ablehnung rechnen müssen. Und doch konimen sie immer

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