Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 11 (13.3.1896)
- Date
- 1896-03-13
- Page
- Seite 190 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 190. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr 11 Wenn man uns nicht nur gewähren läßt, sondern geradezu hilft, so werden wir eine Vermögensübertragung von Juden an Christen bewerkstelligen, wie sie in diesem Umfang, in dieser Friedlichkeit in der Geschichte noch nicht da war. Dabei wird alles unter Schonung erworbener Rechte in vollster Gesetzlichkeit, frei und offen, am Hellen Tage, unter den Augen der Behörden, unter der Kontrolle der öffentlichen Meinung vollzogen. In einem Vergleich läßt sich das kurz und deutlich sagen: wir übergeben unser altes Hans anderen und bauen uns ein neues, schöneres. Wie die Uebertragung, wie der Neubau auszuführen sein wird, das schildere ich in meiner Staatsschrift. Es wird für die im Prinzip einfache, in der Durchführung komplizierte Aufgabe ein Aktienunternehmen mit großen Geldmitteln, die Jewish Company, geschaffen. Die Jewish Company besorgt die Liquidierung aller Vermögensinteressen der abziehenden Juden. Den Abzug der Juden darf man sich nicht als einen plötzlichen vorstellen. Es wird ein allmählicher sein und Jahrzehnre dauern. Zuerst werden die Aermsten gehen und das Land urbar machen. Wir haben Massen von „unskilled labourers" in Rußland, Rumänien, Ungarn, Galizien und sonst noch zerstreut in aller Welt. Die Auswanderungs- und Zionsvereine, die schon bestehen, werden sich uns unterordnen müssen, weil unser Zweck größer ist, weil wir die gesamte Volksidee repräsentieren. Ich rechne bestimmt auf die Mitwirkung dieser Vereine, die wir übrigens nicht brauchen. Wohlwollende Männer haben sie ' gebildet. Sollten sich unter ihnen dennoch Engherzige, Bornierte oder Eifersüchtige befinden, werden wir über sie hinweggehen und ihre eitlen Unternehmungen verdorren machen. Wer nicht mit uns, der ist gegen uns. Die jewish Company wird ohnehin aus ihren riesigen Geschäftsgewinnen die Mittel haben, den Aermsten Reisekosten und Arbeitsbehelfe vorzustrecken. Sie zahlen in Arbeit. Wir werden den siebenstündigen Arbeitstag einführen, und darin gleich einen sozialpolitischen Versuch zum Wohle der ganzen Menschheit machen. So werden wir ja in allem auf der Höhe des modernen Bewußtseins stehen. Hier möge diese Andeutung genügen. (Schluß folgt.) RaMner, Prediger und Lehrer. Von Lion Wolfs. I. Ich hätte das Gesicht eines früheren Rabbiners oder Ehasen sehen mögen, wenn man ihnen von einem Kompetenzstreit gesprochen hätte. Zwischen einem Raw und einem Ehasen — ich muß diese Bezeichnung hier beibehalten — konnten diese Fragen gar nicht aufkommen. Denn ersterer hatte die Aufabe zu „paskenen“ (über rituelle Fragen zu entscheiden) und zweimal im Jahre zu darschenen (predigen) — man entschuldige diesen harten Ausdruck — und letzterer die Pflicht zu dawnen (vorbeten); im höchsten Falle konnte ein Streit über die verschiedenen Gebete an den hohen Feiertagen zwischen zwei Kantoren entstehen. der dann in letzter Reihe von dem Rabbiner geschlichtet werden mußte. Mit dem ersten deutschen Prediger, der neben dem Rabbiner oder anstelle desselben in der Gemeinde Engagement fand, entstand auch der erste Kompetenzstreit, der nun seit etwa einem halben Jahrhundert auf der ganzen Linie — mit Ausnahme des Bezirks- und Landesrabbinats — entbrannt ist und wohl nie mehr zur Ruhe kommt. Es giebt wohl keinen dehnbareren Begriff als die Bezeichnung „Prediger", und ich will ohne weiteres zugeben, daß damit viel Mißbrauch getrieben wird. Die vier Rabbiner in Berlin sind — ich sage das ohne jeden Nebengedanken — nichts anderes als Prediger und nur Prediger, denn ihre rabbinischen Funktionen sind so minimaler Art, daß sie kann: beachtet werden. Der kleinste Kultnsbeamte, der alle Aemter in einer Gemeinde versieht und gelegentlich auch eine Ansprache hält, kann sich ebenfalls Prediger nennen, auch wenn seine Hauptthätigkeit darin besteht, daß er — Geflügel schächtet. Es giebt keine Behörde und Universität, die diesen Titel verleiht oder verbietet. Die „Hochschule für die Wissenschaft des Judentums" giebt nach bestandener Prüfung entweder das Prädikat „Rabbiner" oder — „Religionslehrer", und die übrigen Seminarien nur die Hattarah, d. h. den Titel Rabbiner. Tie Gemeinden überlassen es meistens dem Beamten, welche von allen Funktionen, die er auszuüben hat, er als die Bezeichnung seines Amtes annehmen will, ob Lehrer, Kantor oder Prediger. Einige talmudisch geschulte Kultusbeamte lieben es auch, die geschmackvolle Bezeichnung: „Rabbinatsverweser" oder „Rabbinats-Assessor" zu führen, die noch vor fünf Jahren in Berlin für alle Rabbiner obligatorisch war, jetzt aber offiziell in „Rabbiner", offiziös, nach der Erklärung des Vorsitzenden des Berliner Gemeindevorstandes, in „Beamte" schlechtweg geändert wurde. Einmal ist es mir passiert, daß die Regierung eines kleinen Staates, als Quittung für eine durch mich vollzogene Ausnahme einer Christin in das Judentum, mir die Führung des Predigertitels verbot, weil — so hieß es in dem Schreiben des Kultusministeriums — diese Bezeichnung nur den protestantischen Geistlichen zukäme. Ich wollte schou ohue Schmerz auf den „Prediger" verzichten, da wurde ich aber durch einen Professor der protestantischen Theologie*) fast gezwungen, dem Ministerium zu erklären, daß die protestantischen Geistlichen gerade diesen Titel perhorreszieren und sich nur „Pastoren" nennen. Der Prediger war damals glücklich gerettet und ich führe ihn heute noch, nicht weil ich als Hauptfunktion nicht predige, sondern weil etwa 20 meiner Werke diese Bezeichnung neben meinem Namen tragen. Wie gesagt, im Norden und Osten, oder deutlicher gesagt, in den altpreußischen Provinzen tragen viele den Titel nicht mit Unrecht — ob überall mit Würde, ist eine andere Frage. In Süddeutschland ist der jüdische Prediger gänzlich unbekannt und die Führung dieses Titels lächerlich, wenngleich die Bezirks-Rabbiner auch nichts anderes sind als Prediger. *) Professor Baumgarten in Rostock.