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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-03-06 · 10 (6.3.1896) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
10 (6.3.1896)
Date
1896-03-06
Page
Seite 173 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 10. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 178. soll sogar die Drohung ausgestoßen worden sein, das; die Mitglieder der Resormgemeinde sonst sich gezwungen sehen würden, aus der Hauptgemeinde auszntreten und eine Separatgemeinde auch in korporativer Beziehung zu bilden. Vor allem will ich hervorheben, daß ich das Schreckmittel, sonst würden die Mitglieder der Reformgemeinde eine Separatgemeinde bilden, nicht so tragisch nehme, wie man es in gewissen Kreisen thut, oder zu thun sich den Anschein giebt, um uns dadurch zum Stillschweigen zu bringen. Ich kenne einen Fanatismus des Glaubens, nicht aber einen solchen des Unglaubens, oder wenn wir uns mild ausdrücken wollen: der Aufklärung. Wir haben ein sehr belehrendes Beispiel vor unseren Angen in der orthodoxen Separatgemeinde. Trotz der opferwilligen Begeisterung, welche in diesen Kreisen notwendig herrschen muß, sind bis jetzt kaum hundert Gemeindemitglieder ansgetreten, um in jener Separatgemeinde Aufnahme zu finden. Allerdings giebt es eine ziemlich bedeutende Anzahl von Gemeindemitgliedern, deren religiöses Bedürfnis nur in den Einrichtungen jener Gemeinde ihre Befriedigung findet, weshalb sie dieselbe mit jährlichen Beiträgen unterstützen, ohne aus der Hauptgemeinde auszutreten. Hingegen ist es mir jedoch bekannt, daß manche, welche seiner Zeit ans der Hauptgemeinde ansgetreten sind, dies jetzt bereuen. Wie demnach die kleine Separatgemeinde ihren Aufgaben vollauf gerecht wird mit der kleinen Anzahl der aus der Hauptgemeinde ausgetretenen Mitglieder uub den anderen nur unterstützenden Wohlthätern, so können wir es auch der Resormgemeinde überlassen, sich mit lins „schiedlich, friedlich" auseinander zu setzen. Deshalb wird keine Feindschaft entstehen, uub da wir es in der letzten Zeit erlebt haben, daß Führer der orthodoxen und der Resormgemeinde außerhalb friedlich nebeneinander grasen, so werden hoffentlich diese messianischen Zustände auch dann keinen Abbruch erleiden, wenn die Reformgemeinde sich separiert und Korporationsrecht erlangt. Selbst das gewöhnlich angeführte Argument, daß nämlich die Wohlthätigkeitsanstalten durch eine Zersplitterung der Kräfte leiden müßten, kann ich nicht gelten lassen. Die Wohlthätigkeit ist schön und löblich und gereicht der Jndenheit zur Ehre; das Judentum hat aber in erster Reihe für kulturelle Aufgaben zu sorgen und ist nicht blos, um mit Zunz zu reden, „ein Bischen Rachmoneß". Die Wohlthätigkeit war in früheren Zeiten innerhalb der Jndenheit bedeutend intensiver als jetzt, aber man hat mit ihr nirfjt so viel Aufhebens gemacht, wie heutzutage, wo es sich leider vielfach nur um Reklame und Befriedigung der Eitelkeit handelt. Die Reformgemeinde will in der Zukunft nicht mehr außerhalb der Hanplgemeinde stehen; sie will als Reformtempel der Korporation der Muttergemeinde einverleibt werden, dafür aber ihren Kultus ans die Hanplgemeinde übertragen und ihre Prediger als Gemeindeprediger angesehen wissen. Mit einem Worte: Der Gottesdienst, ivie er in der Reformgemeinde veranstaltet wird, sott dann als offizieller Gottesdienst innerhalb der Hauptgemeinde anerkannt sein. Denn bekanntlich verlangt die Reformsynagoge juristische Garantien dafür, daß an der gegenwärtigen Form ihres Kultus in der Znkllnst nichts geändert werde. 'Run, sagen wir es einmal offen und ohne alle Winkelzüge: Ties kann niemals stattsinden. Freilich kann sich ein Vorstand finden, der dies dekretiert, ein Repräsentanten-Kollegium, das dies acceptiert; aber was dann? Tie ganze Jndenheit würde fortan aufhören, die Berliner Gemeinde als eine jüdische zu betrachten. Denn was wir einer privaten Vereinigung ohne jede Voreingenommenheit zngeftehen, dies könnten wir unmöglich einer korporativ anerkannten Gemeinde verzeihen. Es geht doch gewiß nicht an, daß sich irgend welche Männer, mögen sie in ihrem Privatleben noch so angesehen und geachtet sein, daß sich diese Männer zusammenthäten, um das Judentum in seinen Grundpfeilern zu erschüttern. Dazu ist kein Jude kompetent, weder das Laien- Kolleginm, das die Gemeinde-Verwaltung leitet, noch ein sogenanntes Rabbinat, das vom Rabbinertnm nur den Rainen hat. Wenn heute die Reformgemeinde ausgenommen wird, möchte ich den sehen, der mir vernünftige Gründe gegen die Ausnahme der freireligiösen Gemeinde anführen könnte, mit der gegenwärtig die preußische Regierung ans dem Kriegsfuß lebt und die deshalb schon einmal die Drohung ausgestoßen hat, sie werde sich als eine jüdische proklamieren. Uns leitet kein feindseliges Motiv gegen die Reformgemeinde; wir haben in ihrer Mitte werte Freunde, die wir sonst sehr hochschätzcn. Aber wir können nie und nimmer zugeben, daß das Jndentiun sich in ein formloses Schattenwesen auslöse, das keine greifbare Gestalt hätte. Als Privatgemeinde mag diese religiöse Einrichtung notwendig und verdienstlich sein und man soll sie, wennnotwendig, mit einer Subvention, reichlicher als die, welche sie bereits genießt, unterstützen: nimmermehr aber dürfen wir diesen Gottesdienst offiziell und von Gemeindewegen anerkennen. Ich gebe zu, daß die Reformgemeinde einige Gründe anführen könnte, ivelche für ihre 'Aufnahme in die Hanptgemeinde sprächen; diese Gründe liegen wohl nicht in dem Verdienst der Reformgemeinde, sondern in der Schuld der Hanptgemeinde. Ich will als advocatus diaboli diese Gründe mit der größten Objektivität behandeln. Vor allem wollen wir nämlich zitgeben, daß die Gebetsprache, so richtig sie in unseren Angen erscheint, keinen Gritnd der Zurückweisung der Reformgemeinde abgeben kann. Wohl stelle ich es in Abrede, daß in Alexandrien je griechisch gebetet worden sei, solange die Inden dort Juden blieben nitd nicht Inden-Christen wurden: auch die Legende von der griechischen Gebetsprache in Cäsarea, die in der letzten Zeit in Berlin so vielfach dnrchgehechelt wurde, beruht aus einem Mißverständnis — die Herren berufen sich nämlich aus eine Stelle im jerusalemischen Talmtid, die sie im Original nie gelesen, nie lesen konnteir — *) Daß *) Ich gebe hier diese vielbesprochene Stelle in einer wortgetreuen Uebersetzung wieder, da ich höre, daß Herr Dr. Samter gegen mich in einer der sogenannten Montags-Vorlesungen polemisiert und die Behauptung ausgesprochen hat, es hätte in Cäsarea doch eine Synagoge inil griechischem Gottesdienst gegeben. Diese Stelle lautet: „R. Levi den Chajjutha kam nach Cäsarea und hörte, daß dort Leute das Schema griechisch sagten (wörtlich: er hörte Stimmen das Schema griechisch lesen); er wollte nun ihnen dies untersagen. Dies verdroß aber den R. Joseph. Wie, fragte er, wer kein Hebräisch versteht, soll dann das Schema überhaupt nicht lesen? Cr möge es in jener Sprache lesen, die er versteht " Soweit der Jerusalemische Talmud. Wo ist da die Rede von einem griechischen Gottesdienst in der Synagoge?

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