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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-02-28 · 9 (28.2.1896) · p. Seite 152

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
9 (28.2.1896)
Date
1896-02-28
Page
Seite 152 (sequence 4)
Language
German
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Seite 152. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 9. da er es für nötig hielt, ihr die Fabel des Lessingschen „Nathan der Weise" und des Shakespeareschen „Kaufmann von Venedig" ausführlich zu erzählen. Tie Zuhörerschaft erwies sich darum nicht minder dantbar, und ihr. Beifall zeugte von ihrer Bescheidenheit auf einem anderen Gebiete. Nur ein Punkt muß hervorgehoben werden: Herr Wichert betonte in seinen Ausführungen wiederholt, daß Lessing durch die Jdealgestalt des Nathan habe beweisen wollen, es könne auch edle Inden geben. Das war des Vortragenden gutes Recht: ebenso daß ervoranssetzte, die Mitglieder des Zentralvereins deutscher Staatsbürgerjüdischen Glaubens seien weit entfernt von der Absicht, in ihrer ganzen Lebensführung von dem Iudentnnl und seinen Anschauungen sich leiten zu lassen. Daß aber der Vorsitzende des Vereins diesen Darlegungen mit Eifer und beinahe mit einer Art von Begeisterung zustimmte, darf nicht ohne Widerspruch bleiben. Daß Lessing habe beweisen wollen, „es könne auch edle Inden geben," glauben wir nicht, denn er war ein viel zu klarer Kopf, als daß er sich hätte vornehmen sollen, das Unbestrittene und Unbestreitbare erst zu beweisen. Er hat den Jdealtypns des Inden hingestellt, und weil er ein Meister war, hat er ihn so ausgezeichnet getroffen, daß wir Juden die verwandten Züge kennen und anerkennen, und mit uns alle, die guten Willens sind. Was die zweite Bemerkung des Vortragenden betrifft, so kann der Vorsitzende ihr nur fürfeine Person beigepflichtet haben, und wahrscheinlich hat er es blos in einer Höflichkeit gethan, die übertrieben genannt werden müßte, wenn sie nicht durch die dem Gaste gegenüberobwaltende Verpflichtung entschuldigt wäre. In Höflichkeit wurde freilich das Mögliche geleistet. Der Vorsitzende pries den Vortragenden nicht blos als Meister der freien Rede, sondern stellte ihn neben den weisen Richter, von dem Lessings Nathan spricht, und hier wird Herr Wichert selbst sich kaum an seinem Platze fühlen. Nach Beendigung des Vortrages berichtete der Vorsitzende über die wachsende Ausdehnung des Vereins, dem bisher 40 jüdische Gemeinden korporativ als Mirglieder beigetreten seien, lieber die Angelegenheit der jüdischen Lehrerinnen an den Berliner Kommnnalschnlen sagte er, daß sie beklagenswert und nur geringe Hoffnung ans Erzielung einer Besserung sei. Er könne nicht öffentlich erzählen, ivas der Vorstand gethan: er müsse sich ans die Versicherung beschränken, daß man nicht müßig gewesen; auch bitte er, in der Diskussion die Frage nicht zu berühren. Dem Wunsche wurde stattgegeben: der Sache geschah den ganzen Abend nicht mehr Erwähnung. Es wird jedoch erlaubt sein, an dieser Stelle das Bedauern darüber anszusprechen, daß jener Wunsch geäußert und nicht einmal eine Darstellung der Sachlage versucht worden, lieber die Angelegenheit sind allerhand Fabeln verbreitet, sogar bei denen, die sich recht eifrig darum kümmern, und nicht zuletzt bei denen, die öffentlich versichern, daß sie insgeheim thätig sind. Hier ist Aufklärung nötig, einmal zur Beruhigung der Beteiligten, sodann zur Anleitung derer, die wirklich hilfreich sein und sich nicht etwa damit begnügen wollen, mit mehr oder minderschalen Bezirksvereins-Redensarten das Mißgeschick Israels zu bejammern und mit dem Martyrium anderer zu posieren. Es ist Grund zu der Besorgnis vorhanden, daß hier die Wahrheit verkannt und ans Rücksicht auf eine erheuchelte Freundschaft gerade die Stelle verletzt wird, wo der Sinn für Gerechtigkeit und Billigkeit waltet. Der dritte Redner des Abends war Herr Dr. Hirsch Hildesheimer, der ans warmem Herzen und darum herzerwärmend, ergriffen und darum ergreifend über das jüngst von der 8. Strafkammer des Landgerichts l Berlin gefällte freisprechende Urteil über einen antisemitischen Buben sich ausließ, worin n. a. die Frage des Ritualmordes als religiöse jüdische Institution als unter den Gelehrten streitig hingestellt, in der Behauptung, daß dem Judengott der religiöse Kannibalismus wohlgefällig sei, eine strafbare Gotteslästerung nicht gefunden wird. Wir begreifen die Entrüstung des Redners über diese Nrteilsaussührung und teilen sie. Die Schmach aber, meinen wir, trifft nicht das Judentum — ganz und gar nicht. Verleumdung und Wahnwitz können schlimme Folgen haben, sie können das Urteil verdunkeln, aber niemals bü Wahrheit selbst entstellen. Es ist kaum ein Jahr her, daß in China die christlichen Missionare hart verfolgt wurden. In der chinesischen Bevölkerung wurde die Mär verbreitet, daß die Missionare zu religiösen und medizinischen Zwecken die Augäpfel der Ehinesenkinder brauchten. Der chinesische Mob glaubte das, und ganz sicher würde sich auch tu China eine achte Strafkammer finden, die die Behauptung religionsgesetzlicher Verwendung von Chinesenkinder-Angäpseln bei den christlichen Missionaren als unter den Gelehrten streitig bezeichnete. War damit dem Christentum anders als in der Absicht eine Schmach angethan worden? Nimmermehr! Nein, die Schmach traf und trifft ganz und gar die Väter der bösen Absicht. Ist Verworfenheit, was zumeist der Fall, der Anlaß der bösen Absicht, so ist die Entrüstung gerecht: ist es ein intellektueller Defekt, was häufiger der Fall ist, als man glauben mag, so ist die Milde des weisen Nathan am Platze, so mögen wir in aufrichtigem Mitleid der Unglücklichen mit einem teilnahmevollen „Nebbich" gedenken, — was uns nicht hindern darf, die Gemeingefährlichen unschädlich zu machen, Nur davor möchten wir eindringlich warnen, daß man die Bedeutung eines bedauerlichen Strafkammererkenntniffes übertreibt. Das werden unsere Gegner schon thnn. Herr Dr. Hirsch Hildesheimer betonte wiederholt und nachdrücklich, daß er das Urteil der achten Strafkammer des Berliner Landgerichts l als aus aufrichtiger und gewiffenhafter Ueberzeugnng geschöpft, anerkenne. Mit dieser Versicherung erregte er einige Verwunderung — natürlich nur bei den Laien, 'die aber in der Mehrzahl waren. Er schloß mit der beherzigenswerten Mahnung, daß die Inden sich mit geistigen Waffen zur Bekämpfung des Antisemitisnms besser ausrüsten und lieber durch die einschlägigen guten Schriften sich belehren, als zur Verbreitung der antisemitischen Schandlitteratnr durch Nachfrage und Kauf beitragen sollten. Hier können wir dem Redner nur vorbehaltlos beipflichten. Es war sehr angebracht, daß nach ihm Herr Professor Köbuer einige ausgezeichnete Schriften von Dr. Jmll und anderen zum Ankauf und zum Studium empfahl. Was aber sagt der Vorstand des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens dazu? Hat er nicht durch seine Prozesse, die oyne Ausnahme kläglichen Ausgang nahmen — was freilich nicht seine Schuld war — antisemitischen Schriften und Personen das Leben gefristet? Wer ist Herr Sedlatzek? Wer würde ihn kennen, wenn der Zentralverein nicht wäre? Und sein Blättchen? Es lebt ja förmlich vom Zentralverein! Ter Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens beweist durch seine bloße Existenz seine Notwendigkeit. Wenn er nicht einem nnabweislichen Bedürfnis entspräche — um seiner seitherigen Thatcn willen hätte man sich ihm so zahlreich gewiß nicht angeschlossen. Den Anklang hat er trotz seiner seitherigen Bethätigung gesunden, die, soviel mall davon in der Deffentlichkeit erfahren, verfehlt und von üblen Folgen begleitet lvar. Man freute sich, daß eine Zentralstelle sich bildete, da die natiirliche Zentralstelle, die Vertretung der jüdischen Gemeinde Berlin, so schmählich versagte. Und nach den mannigfachen Jrrtümern und Wegversehlungen wird der Verein die rechte Bahn schon einschlagen. Das Feld, ans dem er Gutes wirken kann, ist so unendlich groß, daß er seine Kräfte nicht zersplittern darf im Kampf gegen die Sedlatzek und Genossen oder gegen die achte Strafkammer des Berliner- Landgerichts I. ' ' M. A Klausner.

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