Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 7 (14.2.1896)
- Date
- 1896-02-14
- Page
- Seite 122 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 122. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 7. Geläut der Reichsglocke wenig Gehör zu finden; die Leser lieben diesen Schall nicht und auch Herrn Gehlsen wäre ein anderer Schall lieber. Er sagt es selbst öffentlich in seinem Blatte einem angeblichen v. R.: „Freilich. Wenn es eine Schande ist, keine Mittel zu haben, so giebt es ein gutes Mittel, diese Schande auszulöschen. Es besteht darin, daß diesem Blatte seitens seiner Freunde diejeilige Unterstützung wird, welche es verdient. Mit schönen Reden kann man keinen Hahn satt machen. Thun Sie nur deu Beutel auf, derjenige des Reichsglöckners ist offen." Das läßt noch tiefer blicken. Und wenige Zeilen weiter benachrichtigt er einen Dr. L. in Hamburg: „Außer etwaige» Geldsendungen werden anonyme Beiträge nicht berücksichtigt." — Also Geldsendungen nimmt Herr Gehlsen auch au, wenn sich der Absender nicht nennt — das läßt am tiefsten blicken. — Falsches Martyrium. In Rakel fand neulich ein^ Duell zwischen hinein jüdischen Gerichtsaffessor und einem christlicher! Gutsbesitzer statt. Der Assessor wurde, schwerverletzt, in eine hiesige Klinik gebracht, wo er nach einigen Tagen starb. In der Grabrede hob der amtierende Rabbiner in Rakel hervor, daß der Verblichene, ein friedliebender Mann, in der Verteidigung der Ehre seines Berufes und seines Stammes in den Tod gegangen und fo gewissermaßen ein Märtyrer seines Berufes und seines Stammes geworden sei. Hierauf erwidert ein demokratisches Blatt, das oft ein ehrliches Wort spricht, die „Volkszeituug" nämlich: „Der Geistliche hat mit seinen Ausführungen durchaus Unrecht. Der Verstorbene ist nicht in der Verteidigung seiner Ehre gefallen, denn diese konnte ihm durch einen brutalen Angriff nicht gerankt werden. Assessor Wöllstein hat vielmehr, indem er sich auf die Pistolenschießerei einließ und sich dadurch über Recht und Gesetz, deren Hüter er sein sollte, hinwegsetzte, seine Berufsehre als Richter gröblich verletzt. Assessor Wollstein ist auch kein Märtyrer seines Berufs und seines Stammes, wie der Geistliche meint. Denn die Märtyrerkrone erwirbt man nicht, wenn man bei einer Handlung seinen Tod findet, die den obersten Sittengesetzen Hohn spricht. Man kann den Tod des jungen Mannes, der einem unglückseligen Vorurteil zum Opfer gefallen ist, beklagen, aber man handelt selbst unrecht, wenn man ihm seine ungesetzliche That noch zum Ruhme anrechnet. Hieran scheint der Geistliche bedauerlicher Weise nicht gedacht zu haben." — Uns aus der Seele geschrieben! — Auch ein Kompetenzstrcit. Vor etwa zwei Jahren wurde hier aus Asch affen bürg berichtet, daß der dortige Rabbiner mit dem Vorstaitd ln Streit geraten sei, weil letzterer nicht gestatten wollte, daß der Rabbiner das Re'ila-Gebet vortrage. Der Vorstand entsprach hiermit dem Wunsche vieler Gemeindemitglieder, die diesen Gottesdienst vom Kantor geleitet wissen wollten. Ter Rabbiner blieb damals am Jom Kippur dem Gottesdienste in der Synagoge fern und strengte nach den Feiertagen Klage gegen den Vorstand an. Heute wird uns aus Aschaffenburg geschrieben: „Der in diesen Blättern vor zivei Jahren erwähnte Reila-Prozeß zwischen der israelitischen Kultusgemeinde und dem Rabbiner dahier ging durch drei Instanzen und wurde endgiltig zu Gunsten des Rabbiners entschieden. In orthodoxen Kreisen ist man gespannt darauf, ob der Rabbiner von seinem Rechte Gebrauch machen wird, da er in bejahendem Falle gegen bett Schulchan Aruch handeln würde, woselbst es heißt: Es dürfe niemand gegen den Willen der Gemeinde oder mit Hilfe der Behörden das Vorbeteramt ausüben." * Seltenes Ehejubiläum. Das seltene Fest einer Diamanthochzeit beging am 3. Februar der Kollege Lehrer emerit. Braunhart'schen Eheleute in Schubin. Zum Polterabend wurde dem Jubelpaar von sämtlichen Kollegen der Stadt und nächster Umgegend ein Ständchen gebracht, und das Hochzeitsfest verlief so glänzend, wie ein derartiges wohl noch nie in dieser Stadt gefeiert worden ist. Nachmittags erschienen die Vertreter der jüdischen Gemeinde, die Vorstände verschiedener Vereine und im Namen der Stadt Bürgermeister Seiler und Rentmeister Hausmann mtb unzählige ehemalige Schüler und Freunde zur Beglückwünschung und Ueberreichung wertvoller angemessener Geschenke. Nachmittags fand die Einsegnung des Paares im festlich geschmückten, mit unzäyligen Kerzen erleuchteten Tempel, wo auch Landrat Graf von Rittberg anwesend war, durch den Rabbiner Dr. Walter aus Bromberg statt. Der Gesang wurde von Schülern unter Leitung des Kollegen Wolfram ausgesührt. Vom Kaiser erhielt das Paar ein Geldgeschenk; ebenso trafen 200 Mark auf telegraphischem Wege vom Kultusminister Bosse ein; ebenso gingen telegraphische Glückwünsche ein von dem Geheimen Oberregierungsrat im Kultusministerium von Chappius, aus Amerika und aus Dänemark. Zu Ehren des Jubelpaares fand Abends ein Picknick verbunden mit Ball, veranstaltet von ehemaligen Schülern und Freunden statt. — Zum 50 jährigen Staatsjubiläum erhielt der Kollege seiner Zeit den Adler des Hausordens von Hohenzollern. Zum Schluß wird noch mitgeteilt, daß der Kollege B. noch ein Schüler Heinrich Heines gewesen ist; und er erinnert sich genau dieses Lehrers seiner Zeit in Berlin. Alexander-Gollautsch. — Schach und Antisemitismus. Dem „Jewish Chronicle" wird geschrieben: „Es bestätigt sich, daß Herr Dr. Lasker seine Gegner in St. Petersburg besiegt hat, aber was nicht allgemein bekannt sein dürfte, ist das besondere Interesse, welches die Juden an diesem Siege haben. Der St. Petersburger Schachklub, welcher das Tournier veranstaltet und alle Kosten desselben bestritten hat, ist ein antisemitischer Verein. Dies mag aus den ersten Augenblick sonderbar scheinen, denn was hat in aller Welt das kosmopolitische Schachspiel mit der Jüdensrage zu thun? Die Antwort aus diese vernünftige Frage lautet aber: „Man kann doch sicher nicht zugeben, daß ein guter Christ sich von einem verhaßten Juden schlagen lasse." Und darum haben die weisen Gründer des St. Petersburger Schachklubs bei Feststellung des Statuts im Jahre 1889 einen Paragraphen in dasselbe ausgenommen, wonach die Zahl der jüdischen Mitglieder nicht mehr als 20% der gesamten Mitgliederzahl betragen sollte. Es genügt uns zu wissen, daß beide Söhne Suworins, des Heransgebers der „Nowoje Wremja" und ärgsten Judenfeindes in Rußland, dem Komitee des Klubs augehören, der eine als Schriftführer und der andere als Schatzmeister. Ersterer ist heute aber der wirkliche Heraits-