Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 7 (14.2.1896)
- Date
- 1896-02-14
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 111. werden sollte, so soll es uns noch lieber sein. Was aber die Einwirkungen von außen betrifft, so ist man in aller Welt darüber einig, daß es für beide Teile, Wähler wie Gewählte, nur von Segen und dauerndem Gewinn ist, wenn beide in steter inniger Fühlung mit einander bleiben, denn nur so kann der Gewählte wissen und erfahren, was der Gemeinde frommt. Herr Justizrat Meyer freilich steht noch aus dem Standpunkt von Anno dazumal, wonach jeder Gewählte, sobald er sein Amt angetreten, geiviffermaßen ein höheres Wesen darstellt, dem mit der Ausübung des Amtes auch ein höherer Verstand zu teil wird, der es nicht notwendig und rätlich erscheinen läßt, noch fürder mit der mi5era contribuens plebs in Berührung zu treten. Also sprach Meyer. Sodann traten die einzelnen Herren vor und gaben an Eidesstatt ihren Handschlag ab. Nunmehr übernahm Herr Löwenberg als Alterspräsident die Leitung der Versammlung und trat das Kollegium in die Erledigung des geschäftlichen Teiles ein. Hierüber an anderer Stelle. Ar die Kmckmtmn! Noch ein Wort zur Rabbinerwahl in Berlin. Für Recht und Freiheit sollte ich sagen: aber verständen das die Menschen, dann wäre keine Not und es bedürfte der Rede nicht. (Börne, „Für die Juden.") Im Begriffe, für die Juden einzutreten, für eine Gemeinschaft, aus der er ausgetreten war, hält es Börne für angebracht sich zu salvieren, sein Beginnen zu erklären. Ein gleiches thun auch wir, mit den nämlichen Argumenten, denselben Worten, indem wir uns anschicken an dieser Stelle wiederholt für die orthodoxen Juden in Berlin einzutreten, — für eine religiöse Richtung, die nicht die unsrige ist. „Für Recht und Freiheit sollte ich sagen"; und darum wird fein rechtlich Denkender eine Inkonsequenz darin erblicken,' wenn ein freisinniger Mann den berechtigten Forderungen der konservativen Partei jene Anerkennung gewährt, auf die sie unzweifelhaft Anspruch haben. Eine solche berechtigte Forderung ist aber die hier schon oft ausgesprochene, daß man nämlich bei der Besetzung des durch Pensionierung des Herrn Dr. Ungerleider erledigten Postens auch der Stimme des Publikums einige Rücksicht schenken und nicht, wie es in der alten Aera zu geschehen pflegte, mit großstädtischer Nonchalance und kleinstädtischer Befangenheit ein Amt an den ersten besten Günstling der Protektion verleihe, vergeude und daß man dem VerlangenderkonservativenGenieindemitgliederentsprechen möge, die mit Herrn Dr. Ungerleider den einzigen Vertreter ihrer Richtung aus dem — sagen wir — Rabbinatskollegium ausscheiden sehen. Die Forderung lautet: Anstellung eines Rabb i n e r s — neben den amtierenden vier P r e d i g e r n wenn es sein muß, über die amtierenden Prediger, wenn es sein kann. „Rabbiner" und „Prediger" —das sind zwei verschiedene Begriffe, obivohl sie in den letzten Jahren bunt durch einander geraten sind; und weil sie in den letzten Jahren bunt durch einander geraten sind, wollen wir ein Wort der Aufklärung sprechen: Das Amt des Predigers ist ein rein ideales, und daher giebt es keinen festen Maßstab für seine Qualifikation. Er predigt, hält Gelegenheitsreden, vollzieht Trauungen, wird den ganzen Tag umlagert, gehetzt, gejagt. — Was aber befähigt ihn zum Prediger, und woraus gründet sich die Notwendigkeit seines Amtes? Der jüdische Gottesdienst kann auch ohne Predigt bestehen, die Gelegenheiten passieren auch ohne Reden, Trauungen wie Leichenbegängnisse finden bei uns auch ohne oratorische Begleitung den Weg — alles Fleisches. Dennoch stellt niemand die Wichtigkeit dieses Amtes in Abrede, wenn nian auch nicht angeben kann, wie man sich hierzu qualifiziere. Allein weil der Prediger und sein Amt so inkommensurabel sind, werden sie nicht so leicht zum Gegenstand eines Streites, stören niemals den lieben „Frieden", und die Meinung des Vorstandes steht so ruhig und unangefochten der entgegengesetzten Ansicht des Publikums gegenüber, wie die eine Reihe einer Pappelallee ihrem allezeit getreuen vis -ä-vis. Das ist ein alter geometrischer Satz, daß zwei parallele Linien sich, auch ins Unendliche verlängert, nie treffen, nie auf einander stoßen können. Ist der Prediger seinem Amte gewachsen, dann freut man sich der Acquisition; hat man sich in ihm getäuscht, so ignoriert man ihn einfach und der gemütliche Philister sagt sich: Besser eine unsinnige, als gar keine Predigt, denn mancher läßt sich lieber Fliegen im Gemüse gefallen, als auf alles Fleisch zu verzichten. Da wird es denn auch dem Vorstande leicht zu dekretieren, oktroyieren, koordinieren, seine Günstlinge zu protegieren — es fühlt sich niemand davon verletzt, wollte er auch Bedientenseelen mit Genies rangieren lassen. Denn am Ende, was verschlägt der Firlefanz mit leeren Titulaturen und Koordinierungen? Eins ist Eins und die Null bleibt Null, verzehnfacht nur wie jede Folie den Wert der Ziffer und wem: man auch noch so viel offizielle Reklame dafür machte. Wer sich für das Judentum interessiert, dessen Urteil bleibt aufrecht und wird von keiner Windbeutelei der hohen Protektion erschüttert, und dem Indifferenten, der eigentlich gar keinen Prediger braucht, kann eben darum jeder recht sein. Anders steht es mit dem Rabbiner. Seine Ausgabe soll keine so ideale, aber dafür auch eine mehr faß- und definierbare fein. Der Rabbiner steht im Dienste des strikten Religionsgesetzes, ist Jurist, Interpret jener zahllosen kleinen Verordnungen, aus denen das praktische Judentum, welches den konservativen Naturen als die eigentliche Religion gilt, seit Jahrhunderten besteht. Ueber die Qualifikation zu diesem Amte herrscht keine Verschiedenheit der Meinungen, denn die Anforderungen an dasselbe resultieren aus dem Begriffe und Wesen des Rabbinates selber. Der Rabbiner muß gründliche Kenntnisse des Talmuds und der späteren Kasuisten besitzen, sieben dem theoretischen Wissen und der Gewandtheit in Handhabung der eigentümlichen Methode, bedarf er einer Geistesgegenwart, um die kasuistische Entscheidung rasch und ohne unnötige Verzögerung zu erteilen, er muß also Hebung und Erfahrung haben, zumal in einer Großgemeinde, wo ihm an einem Tage leicht 20 bis 80 Fragen aus den verschiedensten Gebieten der religiösen Praxis zur Entscheidung Vorkommen könnten, die augenblicklich, so zu sagen standrechtlich abgeurteilt sein wollen. Aber damit begnügt man sich in jenem Kreise, für welchen man den Rabbiner bestellt, noch immer nicht. Man verlangt