Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 6 (7.2.1896)
- Date
- 1896-02-07
- Page
- Seite 104 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 104. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 6. stümmelten jüdischen Namen bedienen und es wimmelt daher auf den Schildern der Läden von Schmuls (Samuel), Sruls (Israel), Rcine's (Regina), Leie's (Lea) u. s. iv. Mit besonderer Schärfe wurde dieses Gesetz von dem gewesenen Oberhaupte der Warschauer Polizei gehandhabt, und die „Birzewyja Wiedomosti" unterziehen in einer ihrer letzten "Nummern diese Mißbräuche einer herben Kritik. Es ereignete sich nämlich, daß eine gewisse Frau Helene R.ska, Besitzerin eines großen Geschäftes, in ihrem Matrikelschein nur unter ihrem europäischen Namen figurierte. Infolgedessen wurde ihr das Aushängen eines Schildes über ihrem Laden verboten. Sie bat, man möge ihr doch zeigen, auf welches Gesetz dieses Verbot sich stütze? Vergeblich. „Sie sind eine Jüdin, und das kann man an Ihrem Namen nicht erkennen." Nachdem nun Frau Helene R.ska vier Monate gewartet, alle Hebel in Bewegung gesetzt, gestattete die Polizei das Anbringen des Schildes, doch wurde die Besitzerin des Ladens gezwungen, unter ihrem Namen das Wort „Jüdin" in russischer und polnischer Sprache (Zvdöwka, Jewreka) setzen zu lassen. Man denke sich das Ergötzen und die Belustigung sämtlicher Einwohner der Straße, die zu den lebhaftesten Handelsarterien der Stadt gehört. Und was ist nun der Zweck solcher Chikanen? Will man vermeiden, daß die Andersgläubigen für ihr christliches Geld jüdische Ware eintauschen? Oder ist dies ein Kennzeichen, damit bei einer etwaigen Judenhetze nur ja niemand übersehen werde? „Gott ist hoch, der Zarweit", leider dringen diese scheinbar unbedeutenden Thatsachen nicht bis zu den Stufen des Thrones. Wohl giebt es Mittel, sich diese lästigen Sachen vom Halse zu schaffen: die Opferung eines Drei-Rnbelscheines, allein nicht jeder will sich dieses Mittels bedienen, umsomehr als dies bei häufigem Wechsel der untergeordneten Polizeiorgane ziemlich kostspielig werden dürfte. — Der russische Hvs und die Juden. Wenn aus dem wohlwollenden Empfang, dessen sich die Direktoren der internationalen Bank zu St. Petersburg, Rothstein und Nothast beim Zaren zu erfreuen hatten, ein Schluß gezogen werden darf, so ist alle Aussicht vorhanden, daß in der Lage der russischen Juden recht bald eine Aeudernng zum Bessern eintreten wird. Vor wenigen Jahren wäre ein solches Ereignis noch unmöglich gewesen; die antisemitische Gesinnung in den allerhöchsten Kreisen hätte es zu verhindern gesucht. Heute aber sind die Aussichten beruhigender. Tie Ernennung einerneuen Kommission zur nochmaligen Prüfung der sogenannten Judenfrage ist unter diesen Umständen von günstiger Vorbedeutung. Außerdem berechtigen auch die politischen Wirren init ihren möglichen Folgen zu dem Glauben, daß die russischen Staatsmänner die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Aussöhnung mit den Juden, deren Patriotismus und Tüchtigkeit auf allen Gebieten des Fortschrittes sich überall glänzend bewiesen hat, wo ihnen das unbeschränkte Staats- und Bürgerrecht geivährt wurde, nicht länger mehr verkennen werden. Unter einer weisen und gerechten Regierung würden die Jllden ihre Bürgertugendelt gewiß mit Eifer bethätigen und darum dürfen wir hoffeit, daß die Weisheit und Mäßigung, welche in der Behandlttng der Judetl der jetzige Herrscher seit seinem Regierungsalitritte denselben gegenüber hat walten lassen, segensreiche Früchte tragen wird. Eine günstige Gelegenheit, das Los seiner jüdischen Nnterthanen zu erleichtern, würde die im Mai stattfind ende Krönungsfeier bieten und die Verkündigung milder Gesetze für alle seine Unterthanen würde der glänzendste Juwel sein, mit welchem der Zar seine Herrscherkrone schmücken könnte. c. — Lord Leighton. Das einnehmende Wesen und beredte Charakter des jüngst verstorbenen Präsidenten der König!. Kunstakademie zu L o n d o n, Lord Leighton, haben demselben die Hochachtung und Verehrung aller gesichert, die je mit ihm in Berührtmg kameit. Seine Sympathien galten allen ohne Unterschied des Standes und des Glaubens und nicht am mindesten den russischen Juden in ihrer graitsamen Verfolgung. Im Jahre 1890 Unterzeichnete er den Aufruf an den Lord Mayor, Sir Joseph Savory, zur Veranstaltung der berühmten Rathaus-Versammlung, in welcher der bekannte Protest gegen die Judenverfolgung in Rußland zum Beschluß erhoben wurde. Auf Antrag des Lord Mayor und des mit der Leitung der Verhandlungen betrauten Komitees wurde Lord Leighton zur Teilnahme an den Verhandltmgen eingeladen. Hierauf schrieb er an Herrn Oswald Simon folgenden Brief, welcher nach seinem Hinscheiden heute zum ersten Male veröffentlicht werden kann: Geehrter Herr! Ihr wertes Schreiben nebst Anlagen habe ich erhalten. Ich fühle mich durch Ihre Aufforderung sehr geehrt, bedanre aber derselben nicht entsprechen zu können. Abgesehen davon daß ich durch eiue dringliche Arbeit verhindert bin, zu den Verhandlungen in Gnildhall zu erscheinen, bin ich auch ferner gehindert durch eine Regel, die ich schon längere Jahre zu befolgen genötigt war, nämlich nirgends öffentlich zu sprechen, als in der Akademie. Indessen hoffe ich sehnlichst, daß diese hochbedeutsame Sitzung vom besten Erfolge sein werde für Ihre Glaubensgenossen in ihrer unglücklichen und bedauernswerten Lage und dazu beitragen werde, die Leiden zu lindern, bei deren Schilderung schon so manches Herz erfüllt wurde von S y m p a t h i e ttnd von A b s ch e it. Genehmigen Sie . . ." Lord Leighton gehörte auch zu den Gästen, welche Herr Jos. Sebag Montefiore, der damalige Oberrichter von Kent s. Z. zum Empfange des Erzbischofs von Canterbury geladen hatte. I- — Dem „Dcntscheu Volksrccht", das von Ahlwardt-Böckel begründet ititb vom deutschen Gastwirt Bodeck fortgesetzt wurde, ist mm endgiltig der Atem ausgegangen. In "Nr. 4 erklärte der deutsche Gastwirt, daß es Unrecht wäre, wollte er das Volksrecht fortsetzen, da er es nicht halten könne. "Nr. 5 ist aber dennoch erschienen; allein es ist nur noch der Kops übrig geblieben; der Rumpf besteht aus dem gehirnlosen Blättlern, das Hans v. Mosch in Hamburg beransgiebt. Großmütig erklärt Herr v. Mosch, den einen Abonnenten des V.-R. übernehmen zu wollen, und zwar nicht aus Liebe zu diesem Abonnenten, sondern aus Zltneigung für den Titel des Blattes, der ihm so gut gefällt. Das „Volksrecht" ist tot, es lebe das — „Volksrecht!"