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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-02-07 · 6 (7.2.1896) · p. Seite 97

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
6 (7.2.1896)
Date
1896-02-07
Page
Seite 97 (sequence 5)
Language
German
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✓ Nr. 6. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 97. die Lage ihrer Lehrer erträglicher za gestalten. Ist hierzu der gute aber auch feste Wille vorhanden, dairu werden sich auch für kleine, iveniger leistungsfähige Gemeinden und sicherlich für die 29 Gemeinden, die mehr als 25 und bis zu 120 Familien zählen, und dennoch ein kümmerliches Gehalt von iveniger als 1500 Mark zahlen, Mittel und Wege finden lassen, die znni Ziel führen. Das walte Gott. —8. Drt fiontpi'tcluftmt in Mini? dauert fort. Tie Lehrer des Bezirks haben den Kamps ausgenommen und die Petition des Herrn Dr. Singer mit einer Gegenpetition beantwortet. Tiefe, in einer Versammlung in Nenwied beschlossen und von dem Lehrer dieser Gemeinde, Herrn Julius Ransenberg verfaßt, hat folgenden Wortlaut: Nenwied, den 2. Februar 1896. Hochgebietender Herr Staatsminister! Euer Excellenz erlaubt sich der gehorsamst Unterzeichnete namens der jüdischen Lehrer des Regierungs-Bezirkes Coblenz Nachstehendes zu hochgeneigter Berücksichtigung zu unterbreiten. Der Rabbiner der Coblenzer Synagogen-Gemeinde, Herr Tr. Singer, hat in einer durch die Presse bekannt gewordenen Petition vom 6. September v. I. um die Uebertragnng der Inspektion des jiidischen Religionsunterrichtes im Reg.-Bez. Coblenz gebeten. In dieser Petition befindet sich eine Reihe von grundlosen Anklagen, die sich gegen die jüdischen Gemeinden, ihre Vorstände und Lehrer richten. Diese unberechtigten und unbewiesenen Anklagen, welche eine große Unkenntnis der Zustände in den Synagogen-Gemeinden unseres Bezirks bekunden, sind derart, daß wir Lehrer uns in unserer Amtsehre sehr gekränkt fühlen müssen. Wir jüdischen Lehrer erstreben mit allen einsichtvollen Glaubensgenossen eine geeignete, fachmännische Inspektion unserer Religionsschnlen. Wir erkennen aber auch die großen Schwierigkeiten, die der Verwirklichung dieses Gedankens entgegenstehen. Teilweise ist diese Inspektion in unfern Schulen bereits vorhanden. Vier der größten Gemeinden unterhalten öffentliche Volksschulen, in welchen durch die Königlichen Herren Kreisschnlinspektoren geprüft wird. In vier anderen Gemeinden wird der Religions-Unterricht ans Veranlassung des D. I. G. B. nach Wunsch der Gemeinden durch den Rabbiner, Herrn Tr. Cohn in Bonn, einem Schulmanne, regelmäßig in uneigennütziger Weise unentgeltlich inspiziert. Obgleich die übrigen Religionsschulen ohne Inspektion bestehen, so ist doch die Darstellung des Tr. Singer durchaus falsch, daß die Lehrer derselben wahrheitsgetreue Berichte seitens eines eventl. Inspektors zu fürchten hätten. Ebenso ist die Anklage dieses Herrn, wonach viele Lehrer der Rheinprovinz die Lehrerprüfung nicht abgelegt hätten, zum größten Teile unwahr. Von den ungefähr 150 jüdischen Lehrern unserer Provinz sind etwa 120 in preußischen und von den übrigen die meisten in außerpreußischen Seminaren vorgebildet. Rur verschwindend wenige haben ein Lehrerseminar nicht besucht. Unter diesen wenigen sind aber religions-wissenschaftlich so gebildete, daß sie in dieser Hinsicht manchem Rabbiner mindestens gleichstehen. Alle aber sind sich bewußt, ist re Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und dürfen sich der Achtung und Zuneigung ihrer Gemeinden rühmen. der Resormgemeinde Coblenz und in seiner religiösen Denk- und Handlungsweise den Gemeinden des Bezirks so entgegengesetzt, daß gewiß viele derselben ihre Schulen lieber auflösen, als den Dr. Singer als ihren Inspektor anerkennen würden. So würde die Erfüllung seiner Bitte der religiösen Erziehung unserer Kinder mehr schaden als nützen. Leider giebt es in unserm Bezirke wie in allen Gegenden unseres Vaterlandes kleine Landgemeinden und einzeln wohnende jüdische Familien, deren Kinder ohne ausreichenden Religions-Unterricht anfwachsen. So bedauerlich das auch ist, so ist doch vorläufig keine Möglichkeit vorhanden, diesem Uebelstande abzuhelfen. Tenn diese mittellosen Gemeinden sind nicht in der Lage, für den geeigneten Religions - Unterricht sorgen zu können. Es ist also auch durchaus falsch, wenn der Dr. Singer seiner etwaigen Thätigkeit als Bezirksinspektor solchen Einfluß zutraut, daß er dadurch diesem Uebelstande, dessentwegen angeblich „sein Herz blutet", abhelfen will. Auch „die Heiligkeit der Sache" muß ihn nicht sehr tief bewegen. Bis heute hat er noch niemals einen Finger zur Abhilfe dieses Mißstandes gerührt. Ja, er hat es geschehen lassen, daß Herr Rabbiner 'Dr. Cohn in Bonn für die Errichtung jüdischer Religions-Schulen sich bemüht hat bis vor die Thore der Stadt Coblenz. Bei dem Mangel jedes Einflusses, welchen der Rabbiner Tr. Singer im Bezirke besitzt, muß seine Aussage, daß die Gemeinden einen Rabbiner nicht anstellen, sondern „sich mit einem Lehrer behelfen", weil die Vorstände keinen Beamten neben sich dulden wollen, der ihnen allzusehr überlegen ist, uns Lehrer verletzen. Denn diese Darstellung ist völlig unwahr. Auch unterlassen die Gemeinden ihre Unterordnung unter ein Bezirksrabbinat nicht „im Kampfe gegen hierarchisches Gelüste". Solche Gelüste haben die jüdischen Gemeinden nicht zu fürchten. Denn im Rheinlande, wie in allen alten Provinzen Preußens, giebt es keine Bezirksrabbinate. Die einzelnen Rabbiner sind nur Privatbeamte ihrer Gemeinden, ohne staatliche oder allgemeine religiöse Geltung. Wir haben auch nicht einen Juden unseres Bezirkes — entgegen der Darstellung des Dr. Singer — sich in dem Sinne äußern hören, daß er mit „edlem Neide" aus die Gegenden mit Bezirks-Rabbinaten schaue. Es ist hierzu auch nicht der geringste Grund vorhanden. Wir jüdischen Lehrer des Regierungs-Bezirkes haben gleich allen alleinstehenden jüdischen Lehrern solcher Gemeinden, die keinen Rabbiner anstellen können oder wollen, neben dem Schulunterrichte noch mehrere Nebenämter zu versehen, die alle im Wesen der Ausübung der jüdischen Religion begründet sind. Es ist jedoch im Gegensatz zu dem Berichte des Dr. Singer völlig unwahr, daß durch die Verrichtung derselben der Religionsunterricht so leide, wie er es darstellt. In keinem Falle wird es ihm möglich sein, uns von diesen Nebenämtern zu befreien, die mit den betr. Lehrerstellen organisch verbunden sind, gerade wie in der Gemeinde des Dr. Singer. Zwei von uns sind auch Beschneider: Salomon in Altenkirchen und Kohn in Vallendar. Beide erzielen aber in ihrem Religionsunterrichte weit größere Erfolge als Dr. Singer in Coblenz erreicht. Etliche von uns sind zugleich sogenannte Schächter. — Auch diese Thätigkeit steht dem Religionsunterrichte nicht im Wege, wie Tr. Singer fälschlich berichtet. Niemals setzt der Lehrer — entgegen der Behauptung des Tr. Singer — den Unterricht zur Ausübung des Schächteramtes aus. Alle sind wir Kantoren, Vorbeter unserer Gemeinden. Reben der Thätigkeit als Vorbeter und Vorsänger in den Gottesdiensten pflegen wir — gleich allen unseren Kollegen in Gemeinden ohne Rabbiner — damit unsere Gemeinden der religiösen Belehrung nicht gänzlich entbehren, auf ausdrücklichen Wunsch der betr. Vorstände, an Sabbaten und Festtagen in der Synagoge gottesdienstliche Vorträge zu halten und, aus den besonderen Wunsch der Beteiligten, Beerdigungen und Trauungen vorznnehmen. Es bedarf meinerseits nur dieser einfachen Klarlegung, um darznthun, daß Tr. Singer 5

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