Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 6 (7.2.1896)
- Date
- 1896-02-07
- Page
- Seite 96 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite W. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. nannten 33 sind sämtlich definitiv, die übrigen 00 sämtlich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit angestellt (provisorische). Es sind airgestellt ans 6 Jahre 5 Lehrer, ans 3 Jahre 11 Lehrer, ans 2 Jahre 5 Lehrer, ans 1 Jahr 12 Lehrer, auf '/„jährliche Kündigung 12 Lehrer, ans '/4 jährliche Kündigung 7 Lehrer, ans unbestimmte Zeit 9 Lehrer, in 5 Fällen fehlen nähere Angaben. Summa 06. Es haben also 71/3 Prozent Kontrakt ans 6 Jahre, 162/3 Prozent Kontrakt auf 3 Jahre, 18 Prozent Kontrakt ans 1 Jahr, 42 Prozent Kontrakt ans >/2—'/4 Jahr. Eine der schädlichsten Folgen dieses losen Pertragsverhältnisses ist der überaus häufige Wechsel der Lehrpersonen in den Gemeinden. Wie aus Rubrik C hervorgeht, fungierten in den letzten 15 Jahren in 7 Gemeinden je 5 Lehrer, 1«! Gemeinden je 6 Lehrer, 2 Gemeinden sogar je 10 Lehrer. Jir den betr. Gemeinden amtierte also ein Lehrer durchschnittlich nur 3 resp. 2 </2 oder gar nur 1 Vs Jahre. Wie soll ein Beamter sich die rechte Berufsfreudigkeit bewahren, wenn er jeden Augenblick darauf gefaßt sein muß, sein Brot zu verlieren und den Wanderstab wieder ergreifen zu müssen! Tie 'Nachteile für Gemeinde und Schule liegen ebenfalls klar aus der Hand. Für die Unsicherheit seiner Stellung wird der Lehrer keineswegs, wie mancher Kaufmann und Privatbeamte, durch entsprechend höheres Einkommen entschädigt. II. Gehaltsverhältnissc. Erträglich ist die Lage der Beamten in pekuniärer Hinsicht in den größeren, sowie in eii^er Anzahl von mittleren Gemeinden. Hier beziehen sie zumeist ein besseres Gehalt als Inhaber des Kantorats. Das Lied, das ans der Kehle dringt, ist Lohn, der reichlicher lohnet. Hieraus erklären sich die wenigen über den Durchschnitt hinausgehenden Gehaltssätze. Anders in den kleinen Gemeinden, wo 68 Lehrer, mithin über 2 Drittel aller in betracht kommenden, ein Gehalt zwischen 250 und 1500 Mark beziehen. (Rubrik 1-'). 57 beziehen bis 1200 Mark jährlich, erreichen also mitunter nicht das Einkommen eines Tagelöhners oder Fabrikarbeiters. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß gerade die am schlechtesten gestellten Adressaten aus falschem Schamgefühl unsere Fragebogen nicht retourniert haben, also das ans unserem.Material sich ergebende Bild noch erheblich günstiger sein dürste, als die traurige Wirklichkeit selbst. Betrachten wir einzelne Fälle näher, so treten geradezu haarsträubende Umstände zu Tage. Ein 68 jähriger Lehrer giebt sein Jahresgehalt mit 250 Mark an. Ein anderer bezieht 450 Mark. Derselbe versieht mehrere unbesoldete Nebenämter, ist auf ein Jahr angestellt und betreibt, um leben zu können, mit Genehmigung der Königl. Regierung ein Kurz- und Galanteriewarengeschäst. Ein 52jähriger, dessen Kontrakt nur aus '/2 Jahr lautet, erhält 550 Mark Gehalt (keinerlei Nebeneinkommen). Eine Gemeinde von 29 Familien zahlt für die Verwaltung von Lehrer-, Vorbeter- und Schächteramt 650 Mark. Ein 41 jähriger Lehrer Rheinlands, der Frau und 2 Kinder hat, beschreibt seine Lage folgendermaßen: „20 Mark Monatsgehalt, freie Kost und Wohnung, aber leider für die Kost bekomme ich nichts bezahlt". Tie durch die Anstellnngs- und Gehaltsverhältnisse geschaffene 'Notlage ist die Ursache des so überaus häufigen llebergangs zu einem anderen Berufe. III. Berufswechsel. Die Rubrik B liefert hierzu eklatante Thatsachen. 'Nach ihr stehen im Alter von 20—35 Jahren 64 Lehrer 33—50 „ 17 „ 50—70 „ 18 „ Demgemäß kommt etwa auf 4 im Alter von 20—35 Jahren stehende Lehrer erst ein einziger 35- bis 50 jähriger. Mit anderen Worten: über die Altersgrenze von 35 Jahren nach oben hinaus nimmt die Anzahl der fungierenden Lehrpersonen um 75 o/o ab. Daraus folgt, daß ca. 3/4 im kräftigsten Mannesalter den Berns verlassen, um sich' einen besser lohnenden Erwerbszweig zu suchen. Eine zweite eigentümliche Erscheinung ergiebt sich bei Berücksichtigung des Umstandes, daß nur ein kleiner Prozentsatz nach dem naturgemäßen Laus der Tinge das 50. Lebensjahr zu erreichen pflegt. Im Alter von 50—70 Jahren wirken 18, davon fünf 65—70 jährige Lehrer. Die Altersklasse, die naturgemäß wenig zahlreich sein müßte, umfaßt also 13 resp. 18, das heißt, fast ebensoviele, als die Altersklasse der 35—50 jährigen, was ebenfalls dafür zeugt, daß die Anzahl der dieser letzteren angehörigen eine ganz ausfallend niedrige ist. Der Bernfszweig, welchen der Lehrer nach 'Niederlegung seines Amtes ergreift, ist in der Regel der Kaufmannsstand, den viele, indem sie ein Geschäft nebenher betreiben, noch mit dem Lehrberuf zu verbinden wissen. Man darf selbst annehmen, daß diejenigen, welche die 'Not zwingt, zugleich Lehrer und Kanslente zu sein, sich in der großen Mehrheit befinden gegenüber denen, welchen ihr Lehrgehalt es ermöglicht, blos von diesem zu leben. Uns liegt eine von einem Lehrer an uns adressierte Postkarte vor, auf der sich der Stempel des Absenders findet. Derselbe lautet: 'N. 'N. Geschäftsmann in £. Als Illustration zu diesen Bemerkungen und zum Beweis, wie häufig der Lehrberuf aufgegeben wird, führen wir den Schlußbericht aus einer uns mitgeteilten Schulchronik an. Er lautet: Am 1. Januar 1895 gab auch ich die hiesige Lehrer- und Kantorstelle auf, nachdem ich dieselbe genau 8 Jahre versehen hatte. Wie mein Vorgänger, Herr B-, so wechsele auch ich meinen Berus, weil der jüdische Lehrerstand zum größten Teil seineil Lehreril leider keine sorgenfreie Zukunft gervährt, wie das bei den christlichen Kollegen wohl der Fall ist. Ter Einsender dieser interessanten 'Notiz fügt hinzu, daß die Gemeinde in den letzten 15 Jahren 6 Lehrer anstellen mußte, die schließlich sämtlich in den Kaufmannsstand traten. Dabei gehört die Stellung mit ihren 900 Mark Gehalt, ferner freier Wohnung und Heizung noch zu den besser besoldeten. Auch die meisten christlichen Volksschullehrer sind nicht glänzend gestellt. Aber im Vergleich zum jüdischen Lehrer ist ihr Los ein beneidensivertes. Tenn ihnen ist ihr geringes Einkommen wenigstens sicher, weil sie unkündbar angestellt sind. Mögen diese betrübenden Verhältnisse sich bald zum besseren wenden. Tie Gemeinden sollten es als Ehrenpflicht betrachten,