Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 5 (31.1.1896)
- Date
- 1896-01-31
- Page
- Seite 79 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 5 Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 79. hastenden Mängel nicht verschließen und aus Abhilfe dringen. Und ich gestehe, daß ich der Ueberzeugung bin, daß die Unfähigkeit, einen Lehrplan richtig aufzustellen, thatsächlich manchen anhaftet, die hierin der Unterstützung nicht entraten können, aber, sei es aus Dünkel oder ans einem anderen Grunde, keine in Anspruch nehmen. Die Legende, daß jeder Lehrer alles kann und darf, was er will, muß gründlich zerstört werden, ebenso diejenige, daß die heutigen Rabbiner die pädagogische Unbewährtheit der alten Rabbiner aus einer Zeit geerbt haben, in der diese in gleicher Weise wie die damaligen Lehrer weniger Pädagogik studiert, aber.... mehr geleistet haben. Selbst geringere pädagogische Begabung würde ja den Rabbiner nicht unfähig machen,' die beim Unterricht in den Religionsschulen erzielten Erfolge zu beurteilen. Allein Herr Bach urteilt über die pädagogische Ausbildung, welche in den Seminarien den Rabbinatskandidaten zuteil wird, wie der Blinde von der Farbe, und er möge es mir glauben oder nicht, ich gebe ihm die Versicherung, daß an einem unter fachmännischer Aufsicht gepflegten praktischen Unterricht — neben pädagogischen Kollegien — mindestens ebensoviel geleistet wird wie an Lehrerseminaren, und in einer größeren Anzahl von Jahren in etwas reiferem Alter und mit gewiß genügender Vorbildung fortgesetzt wird. Daß im ganzen Regierungsbezirk Coblenz nur ein jüdischer Religionslehrer ohne senünaristische Bildung existiert, ist nicht richtig, und der Nachweis für meine Behauptung steht zu Diensten. Hier hat ein „Religionslehrer" im Gefängnis wegen Betruges gesessen; sein Ansinnen, bei seiner früheren Gemeinde für ihn ein gutes Wort wegen seiner Wiederanstellung einzulegen, mies ich natürlich mit Entrüstung zurück. Meine Erregung war jedoch überflüssig, denn er wurde auch ohne meine Fürsprache wieder angestellt. In zwei Gemeinden unterrichten Lehrer, welche notorische Trinker bezm. Kartenspieler sind, in einer andern ein früherer Schuster ii. s. w., und Herr B. ist naiv genug, zu verlangen, daß ich mein Gesuch durch „Thatsachen" belegen soll! Von solchen Thatsachen spricht man nicht gern, ani allerwenigsten vor einem Minister. Der Vorwurf, daß es dem Rabbiner nur um Sporteln zu thun ist, ist — parlamentarisch ausgedrückt — zu niedrig, als daß ich ihn berücksichtigen sollte; mögen die Herren Kollegen in Baden, Baiern rc., welche die von mir. gewünschten Einrichtungen schon längst haben, wenn sie es der Mühe wert erachten, sich darüber mit Herrn B. auseinandersetzen. Jedenfalls hatte ich edlere Absichten, die Herr V. offenbar nicht zu würdigen versteht, oder er kennt mich zu wenig, um solche unschöne Gedanken bei mir voraussetzen zu dürfen. Ja, ich habe in einer Gemeinde, wenn ich aus Veranlassung des Lehrers eine Trauung vollzog, diesen wegen des Ausfalls seiner Sporteln mit denen, die ich empfangen, entschädigt — Beweis steht zur Einsicht. Als er allerdings später mir einige sonderbare Streiche spielte, u. a. als ich zu einer Beerdigung berufen war, verlangte, ich solle im Hause die Leichenrede halten, er aber wolle der Bahre im Ornate folgen, während ich hinterher als Privatmann ohne Ornat trotteln sollte, — zu welchem Geniestreich er von seinen benachbarten Kollegen aufgehetzt worden war — habe ich ihn zu seinem Schaden von mir abgeschüttelt. Hätte ich in Gemeinden, wo der Lehrer gleichzeitig Schächter ist, etwas dreinzureden, ich würde energisch verlangen, daß Scblachtftunden außerhalb der Unterrichtszeit eingesührt werden, was an den wenigsten Orlen der Fall ist, und di von mir behauptete Kollision der Pflichten ist sogar eine alte Klage der Lehrer. Die Wirksamkeit des Herrn Dr. Cohn-Bonn begann zu der Zeit, als ich noch nicht in Coblenz war, und er widmet sich dem ihm vom D. I. G. B. übertragenen Mandate in den von dem Bunde mit Geldmitteln freigebig unterstüzten G em einden, denen durchaus nicht die Wahl gelassen wird, von wem sie ihre Schulen inspiziert. wissen wollen. Allein dieses Monopol ist ihm von mir längst streitig gemacht worden, die Abgrenzung der Bezirke und der Kompetenz ist hervorragender Gegenstand der Aufmerksamkeit des neugegründeten rheinischen Rabbinerverbandes, und der D. I. G. B., welcher lediglich aus alter Gewohnheit Herrn Dr. C. die Inspektionen übertrug, wünscht selbst eine endgiltige, allen Teilen gerecht werdende Regelung der Inspektions-Bezirke. — Herr B. hat also wieder einmal etwas ohne Kennntnis der Verhältnisse behauptet. Die in meinen Händen befindlichen schriftlichen Urteile von Lehrern über diese Inspektion überhaupt unterdrücke ich, weil sie zu häßlich sind und zeigen, daß der Schlendrian viel beliebter sei. Auch die Frage, ob die Trauung eine „rabbinische Funktion" ist, bedarf der endlichen Klärung. Wenn Herr B. behauptet, daß „jedem Juden, der die einschlägigen Vorschriften kennt, gestattet sei, derartige Handlungen vorzunehmen", so hat er nicht unrecht, aber auch ich habe recht, wenn ich die Ansicht ausspreche, daß mindestens die meisten Lehrer den Nachweis über die Erlangung dieser Kenntnisse nicht zu erbringen, vermögen. Wer Trauungen vollzieht, muß ",'Bnyi Vtw yvz *;t,\ das heißt, wer diese Amtshandlung — nicht etwa die Traurede zu hallen, sondern l'trn'p *nDB zu sein — vornimmt, muß die einschlägigen Vorschriften kennen und durch ein Zeugnis über eine entsprechend abg elegte Prüfung (?Red.) sich legitimieren können. Von einem Rabbiner wird es verlangt, von einem Lehrer nicht, und diese dürften dennoch solche Amtshandlungen' vollziehen? Ei,, ei, das sähe ja beinahe viel eher nach Sportelsucht aus, nach Anspruch auf gewisse Rechte, ohne sich mit den entsprechenden Pflichten zu belasten! Uebrigens möchte ich das lange Gesicht des Herrn B. sehen, wenn in seiner Gemeinde „jeder Jude" eine geistliche Amtshandlung vollziehen wollte. Gestehen Sie doch offen, Herr B., Sie wollen gern das Institut der Rabbiner überflüssig machen, was aber nicht gelingen wird. Wo in aller Welt habe ich das Amt eines Mohel für entehrend erklärt? Es ist sogar wünschenswert, daß der Lehrer oder Rabbiner in seiner Gemeinde dieses Amt mitversicht und das ist thatsächlich ohne wesentliche Störung des Unterrichtes durchzuführen. Wer aber ein Wander- Mohel ist, der einige Tage in der Woche unterwegs zubringt und s ch ä ch t e t und traut und trauert, der kann noch Kantor sein, ist aber als Lehrer unmöglich, weil bei diesem Sammelsurium von Aemtern, von denen das eine Reisen bedingt, nach Ansicht jedes vernünftigen Menschen von einem ordnungsmäßigen Unterricht nicht die Rede sein kann — die redliche Absicht des Betreffenden unbeschadet. Zu dem Niveau der sonstigen Angriffe in Ton und Form kann ich nicht hinabsteigen, weshalb ich mir versagen muß, näher auf sie einzugehen. Ich glaube gezeigt zu haben, daß man so mancherlei nur andeuten, aber in einer Petition nicht sagen darf — ich glaube, der eventuellen Schadenfreude die Spitze abgebrochen