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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-01-24 · 4 (24.1.1896) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
4 (24.1.1896)
Date
1896-01-24
Page
Seite 62 (sequence 6)
Language
German
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Seite 0)2. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 4. Der Rabbiner in Kreuznach Lind ich wären gern bereit, die Inspektion, des Religionsunterrichtes im Regierungsbezirke Koblenz zu übernehmen, wenn uns auch nur für die Reisen die Baranslagen vergütet würden, da es uns nicht um Geldverdi-mst, sondern um die Heiligkeit der Sache zu thun ist, und wir kein Vermögen besitzen, um diese Kosten aus unserer Tasche zu decken. Da die hiesige Königliche Regierung meine Angaben aus Erfahrung gewiß bestätigen wird, so gebe ich mich der angenehmen Hoffnung hin, daß Ew. Ercelleuz die Angelegenbeit hochgeneigtest in Erwägung ziehen und sie möglichst im Sinne dieser meiner gehorsamen Vorstellung erledigen werden." Daraufhin hat der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz unterm 25. Nov. 1895 den König!. Regierungen eine Abschrift der Eingabe mit dem Ersuchen zugehen lassen, sich darüber zu äußern „ — ob in dent dortigen Bezirk ähnliche Mißstände wie solche in der Eingabe des Dr. Singer behauptet werden, zu Tage getreten sind, und in welcher Weise etwa dortseits aus eine sachgemäße Aussicht und Leitung des jüdischen Religionsunerrichts hingewirkt worden ist bezw. nach Ihrer Ansicht hingewirkt werden könnte. Es wird zu erwägen fein, ob nicht nach £ 491 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 (Ges. S, S. 263) die Aufsichtsbehörde befugt wäre, zwecks Feststellung in welcher Weise die Spnagogen-Gerneinden der ihnen nach § 62 1. c. obliegenden Pflicht zur Einrichtung des erforderlichen Religionsunterrichts nachkoinmen, Revisionen des jüdischen Religionsunterrichts vornehmen zu lassen, und ob es zulässig erscheint, einen Rabbiner mit Vornahme dieser Revision zu beauftragen. Demnächst würde zu erörtern sein, ob die Kosten der Revisionen nach $ 58 1. c. als Kosten des Kultus den Synagogen-Gemeinden auferlegt werden könnten." -i- * Das Vorgehen des Herrn Dr. Singer hat, wir dürfen es nicht verschweigen, einen schlechten Eindruck gemacht und vollends in Lehrerkreisen große Verbitterung hervorgerufen. Wir lassen zunächst einen aus der Rheinprovinz uns zugegangenen Protest folgen, um die ganze Angelegenheit in der nächsten Rr. objektiv aber unbeschönigt zu beleuchten. Hier das Schreiben rnit nicht unwesentlichen Kürzungen und Abschwächungen: „Betrachten wir diese Eingabe in ihren einzelnen Teilen. Im ganzen Reg. Bez. Eoblenz ist nur ein jüdischer Religionslehrer ohne semin arische, statt deren aher mit talm u di scher Bildung, mit welcher er mehr als einmal manchem Rabbiner zur Verfügung gestanden hat. Von den 153 jüdischen Lehrern der Rheinprovinz sind 12k in preußischen, der weitaus größte Teil der übrigen in außerpreußischen Seminarieu vorgebildet. Es ist also den jüdischen Lehrern der Rheinlande sehr wohl möglich, den Qualifikationsnachweis zu liefern Herr Dr. SiiLger irrt sich betreffs der Beurteilung der jüdischen Gemeinden unserer Gegend gewaltig, und stellt sie dem Minister gegenüber in ganz falschem Lichte dar, wenn er so schön sagt: „— auch mit dem schönen Schlagworte „Kampf gegen h ierarchisches Gelüste" schließen sie sich auch keinem Rabbinate an." - Rein, nicht deshalb nur, sondern weil sie glauben, daß es nlanchen Rabbinern nur um die Sporteln zu thun ist, wollen viele Gemeinden von BezirksrabbiiLaten nichts wissen. ES giebt zwar Gemeindepaschas, die als hochmütige Ignoranten Synagoge, Schule und Lehrer schädigen. Aber der größte Teil jüdischer Gcmeindevertreter, nanlentlich in kleineren Gemeinden, opfern Zeit und Mühe für das Wohl der Genleinden mit Verständnis und Bescheidenheit. Wie kann sich mit Rücksicht darauf ein Rabbiner derart vergessen, diese Männer ins Angesicht zu schlagend Den beiden Rabbinern in Kreuznach und Eoblenz „blutet das Herz", wenn sie sehen', daß in vielen Geineinden des dortigen Bezirkes keine Religionsschule vorhanden ist. Hat aber Herr Dr. Singer auch nur eineu Fiuger darum gerührt, um diesen! Uebelstande abzuhelsen? Ja, er hat es geschehen lassen, daß Rabbiner Dr. Eohn in Bonn für die Errichtung von Religionsschulen gewirkt hat bis vor die Thore von Eoblenz. Oder glaubt er als „Inspektor" der „Schulgemeinden" so schöpferisch wirken zu können, daß auch die „schullosen" Gemeinden Rel.-Schulen einrichten werden? Will er ihnen das einzige schaffen, was ihnen fehlt: das Geld? Oder will er zur Beruhigung seines blutenden Herzens den Religionsunterricht unentgeltlich übernehmen? Sein Herzbluten hat aber noch einen andern Grund. In vielen Gemeinden unterrichten Lehrer, die „mehrere Aemter in ihren Händen vereinen: Kantoren-, Schächter-, Beschneider und andere Aemter und unberechtigter Weise auch geistliche Aemter." Ein Lehrer übt das „Beschneider-Amt". Ist das entehrend? Viele Rabbiner haben dasselbe aus Frönnnigkeit ausgeübt und manche üben es vielleicht noch heute. Ist es nicht besser, diese Funktion wird von einen« talmudisch gebildeten Lehrer, als von einen« ungebildeten Laien vollzogen? Die etwaige Störung des Unterrichts aber, die aus diesen« Amte entstehen kann, ist doch gar nicht zu nennen im Vergleich mit der Ehrwürdigkeit des Amtes. Etliche Lehrer des Bezirkes sind zugleich Schächter. Ich halte dieses Anit für ein solches, das dem Ansehen des Lehrerstandes schadet. Aber vom religiösen Standpunkte aus betrachtet, ist es doch besser, ein Lehrer übt diese Thätigkeit, als daß in kleinen Gemeinden, die keinen Schächter halten können, jeder Schlächter auch zugleich Schächter ist. Uild nur aus seiner Unkenntnis des Ämtslebens jüdischer Lehrer ist cs Herrn Dr. Singer zu verzeihen, daß er den Kultusminister falsch unterrichten konnte. Denn der jüdische Religionslehrer braucht den Unterricht nicht auszusetzen, um seines Schächteramtes zu warten. Alle Lehrer des Bezirkes sind Kantoren ihrer Gemeinde, und wir überlassen Herrn Dr. Singer den Beweis, wie dieses Amt der religiösen Erziehung der Jugend schaden kann. Aber er wird als Inspektor in spe dafür sorgen, daß selbst die kleinsten Gerneinden einen besonderen Kantor neben dem Religionslehrer anstellen, damit letzterer nicht mehr zu singen braucht und diese Aemter „nicht miteinander kollidieren." Vor allen Dingen wird er erst in se in er Gemeinde dafür sorgen, denn selbst dort sind beide Aemter „organisch verbunden", ivie der Kunstausdruck lautet. Wenn dann alle Gemeinden besondere Beschneider, Schächter, Kantoren und Religionslehrer haben, dann kommt noch der Herr Bezirks- Rabbiner und läßt sich für seine Reden bei Beerdigungen, Traimngen u. s. w. schön bezahlen. Die deutschen Vorträge an Sabbat- und Festtagen, die ja nichts einbringen, die darf der Religionslehrer und Kantor sich gestatten; aber in den Gemeinden, in welchen er Kanzelvorträge hält, auch bei

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