Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 4 (24.1.1896)
- Date
- 1896-01-24
- Page
- Seite 61 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Es darf dies ferner kein Mann sein, der sich heute in irgend einem Nest als orthodoxer Märtyrer giebt, morgen aber in Berlin ein Parteigänger der radikalen, auf Nnwiffenheit beruhenden Reformfexerei wird. Die konservativen Elemi’iito unserer Gemeinde können vom Standpunkt der Billigfeit und der Gerechtigkeit einen Vertreter im Rabbinat verlangen, der sowohl als Gelehrter, wie als Charakter ihr Vertrauen genießt. Ich spreche es hier offen aus, daß ich für meine Person nicht aus diesem Standpunkte stehe; ich fühle mich in meinem religiösen Gewissen auch bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Rabbinats nicht beunruhigt; ich kann noch hinzufügen, daß ich das ganze Rabbinat für einen überflüssigen Luxus halte. Ich bin eben in der Zeit zurückgeblieben und hänge den veralteten Anschauungen nach, daß der Rabbiner nur zum Belehren, zur Verbreitung der Lehre und der Wissenschaft berufen ist, und da ich von den Berliner Rabbinern nichts zu lernen habe, so sind sie für meine Person ganz gleichgiltig. Hingegen ist eS einein großen Teil unserer jüdischen Mitbürger ein BedürfuiS, die religiösen Institutionen der Gemeinde von einem gelehrten, frommen und charakterfesten Rabbiner überwacht zu wissen. Freilich auch für mich und meine Gesinnungsgenossen, die wir uns in der Minderheit befinden, könnte ein Rabbiner eine Oase in der Wüste werden. Käme ein solcher, wahrlich, ich würde mit Ehrfurcht und Dankbarkeit zu ihm hinaufschauen. Er wird wohl jetzt nicht kommen — aber ich will sagen, wie ich ihn mir denke. Sin Kompcktnßmt. Unser geschätzter Mitarbeiter, Rabb. Dr. Singer in Koblenz hat am 6. September an den Kultusminister Herrn Dr. Bosse folgendes Schreiben gerichtet: „Ew. Excellenz! Ew. Excellenz wollen gnädigst verzeihen, daß ich mir erlaube, aus einen Uebelstand hinzuweisen, den ich schmerzlich empfinde, dessen Vorhandensein Ew. Excelli uz vielleicht fremd sein dürfte und dessen hochgeneigte Abstellung ausschließlich in Händen Ew. Excellenz liegt In der ganzen Rheinprovinz giebt es nur elf Gemeinden — bis vor zwei Jahren gab es ihrer nur neun — welche eineu akademisch und theologisch gebildeten Rabbiner haben, während die übrigen zahlreichen Gemeinden sich mit einem Lehrer, der nicht einmal in allen Fällen die Qualifikation als Elementarlehrer hat, behelfen, durch den sie häufig auch gegen die religionsgesetzliche Vorschrift geistliche Amtshandlungen verrichten lassen. Zum Teil geschieht es ja aus Mangel an Mitteln, zum Teil ist dieser Zustand aber auch aus dem Machtgclüste der Vorstände hervorgegangen, keinen Beamten zu haben, der ihnen geistig allzusehr überlegen ist. Aus letzterem Grunde hauptsächlich und auch mit dem schönen Schlagworte „Kampf gegen hierarchisches Gelüste" schließen sie sich auch keinem Rabbinate an, was um so leichter durchführbar ist, als wir in Preußen keine israelitische geistliche Behörde haben, welche über die religiöse Ordnung innerhalb der Gemeinden wacht. Mit berechtigtem und wohl nicht unedlem Neide' blicken die Einsichtsvollen deshalb auf die anderen deutschen Bundesstaaten — ja selbst aus die seit annektierten Provinzen, die ihre alte Verfassung mit Seite 61. Landesbezw. Bezirksrabbinern behalten haben — hin, wo die Willkürherrschaft der größtenteils durchaus nicht sachverständigen Synagogen-Vorstände undenkbar ist. - Ich weiß es, daß lediglich aus gesetzgeberischein Wege eine radikale Aenderung hierin zu erzielen ist, sonst würden wir sicherlich in dem humanen Sinn Ew. Excellenz einen mächtigen Bundesgenossen und Fürsprecher für unser Streben nach Umwandlung der trostlosen Zustände haben. Aber es darf doch nicht versäumt werden, Ew. Excellenz uin das Erreichbare ganz gehorsamst zu bitten, und der Erlangung desselben ist dieser mein gehorsamster Versuch gewidmet. Es betrifft den Religionsunterricht, der im ganzen Regierungsbezirke Koblenz in besonderen „Religionsschulen" erteilt wird, bis in vier Gemeinden, welche ihre eigenen Volksschulen haben, in denen ^auch der Religionsunterricht seinen Platz hat. In: Bezirke giebt es nur zwei Rabbiner — in Kreuznach und hier — und uns blutet das Herz, wenn wir zusehen müssen, wie in vielen — keine Korporationsrechte wünschenden und genießenden — Gemeinden überhaupt kein Religionslehrer vorhanden ist, die Jugend also gänzlich unwissend in Religions-Angelegenheiten heranwächst, in anderen wiederun: solche, die mehrere Aemter, Kantoren-, Schächter-, Beschneidernnd noch andere, wie bemerkt, unberechtigter Weise auch geistliche Aemter - in ihren Händen vereinen, welche nicht selten mit einander kollidieren. So z. B. ivenn der Lehrer gleichzeitig Schächter ist, muß er, wenn er gerufen wird, häufig den Unterricht aussetzen, um die gewünschte Verrichtung zu erfüllen. Selbst wenn es ihm unangenehm ist, muß er gehorchen, nicht allein, weil der Vorstand zu seinen Gemeindenütgliedern und Wählern inehr hält, als zu den: leichtersetzlichen Beamten, sondern auch weil, namentlich in kleinen Gemeinden, der Vorstand aus Metzgern zusammengesetzt ist, welche die fraglichen Dienste in Anspruch nehmen. Dieses Beispiel für viele, wobei die häufig vorkommende ohne Kontrolle und ohne Belehrung eines Fachmannes dastehende Unfähigkeit des Lehrers bei Aufstellung des Lehrplanes und seine mangelhafte pädagogische Begabung noch in Betracht zu ziehen sind. Wenn hernach die Kinder zu Männern werden und durch solch einen lückenhaften „Unterricht" mehr als ungenügend fürs Leben vorbereitet, ohne Ahnung von den Vorschriften der Religion in Beziehung zu Gott und den Nebenmenschen dem verallgemeinernden Antisemitismus Nahrung geben, wird dem dafür unschuldigen Judentum die Schuld beigemeffen und den einflußlosen Rabbinern die Verantwortung ausgebürdet. Ew. Excellenz werden hochgeneigtest einsehen, daß dieser Zustand im staatsbürgerlichen und religiösen Interesse einer Besserung zudrängt, und eine solche wäre nur zu erzielen, wenn Ew. Excellenz die Gnade haben wollten, kraft des dem Staate zustehenden Aussichtsrechtes, die Inspektion des Religionsunterrichtes", durch den Rabbiner anzuordnen. Dadurch würde nicht allein in den Gemeinden, wo Lehrer angejtellt lind, ein geordneter Religionsunterricht Platz greisen, weil Lehrer und Vorstände die vom aussichtssührenden Rabbiner der Königlichen Regierung einzureichenden Berichte befürchten würden, sondern dem Einflüsse des anwesenden Rabbiners würde es vielfach auch gelingen, durch die Autorität des Staates gedeckt, aus die des Lehrers ermangelnden Ortschaften einzuwirken, daß sie ihre Kinder in den naheliegenden Religionsschulen dem Religionsunterrichte zuführcn.