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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-01-24 · 4 (24.1.1896) · p. Seite 59

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
4 (24.1.1896)
Date
1896-01-24
Page
Seite 59 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 4. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 59. gesamten Unterricht durchwehen, bestimmend auf die Art und den Zweck derselben einmirken." Wenn die Schule diesem Ideale entspricht, dann hat sie ihre Aufgabe vollständig erfüllt. Ich habe in Vorstehendem und werde auch in Nachfolgendem die Frage im allgemeinen behandeln, werde doch nicht umhin können, hier und da nur die örtlichen Verhältnisse in Berlin in den Kreis meiner Betrachtungen zu ziehen. Auch hier soll der „Staat" helfen, der allgewaltige, der allein selig machende Staat; und man vergißt, daß der Staat nur mit „staatlichen" Mitteln Helsen kann, welche Mittel der Religion und besonders der jüdischen Religion fern und fremd sein sollten. Das Judentum hat sich fast zwei Jahrtausende trotz der Feindseligkeit des politischen Staates gehalten und jetzt soll es sich nur mit Hilfe des Staates halten können? Ein beschämenderes Zeugnis können wir uns wahrlich nicht ausstellen. , Für die Logik, „so lange der Staat die Dissidenten zwingt, ihren Kindern obrigkeitlich anerkannten Religionsunterricht erteilen zu lassen, müssen wir vom Standpunkt der Gleichberechtigung dasselbe für uns verlangen", — hierfür, muß ich bekennen, fehlt mir jedes Verständnis. Ich danke für diesen Zwang und verzichte auf diese Gleichberechtigung. Auf die Frage des eventuellen orthodoxen oder liberalen Religionsunterrichts will ich hier nicht näher eingeheu, denn sie würde auch auftauchen, wenn die Berliner jüdische Gemeindeverwaltung als solche Relegiousschulen ins Leben rufen sollte. Für eine Stadt wie Berlin mit, ich glaube ca 90 000 jüdischen Seelen und beinahe ebenso vielen verschiedenen Ansichten, dürfte dieser Religionsunterricht überhaupt keine so leichte Aufgabe sein. Daß der christliche Lehrer den Kindern von Eltern verschiedenster Richtungen den Religionsunterricht erteilt und niemand das Recht für sich herleiten darf, feine Kinder von diesem Unterrichte fern zu halten, kann als vorzügliches Argument gegen den obligatorischen Unterricht gelten. In erster Reihe kann es in Preußen überhaupt nur einen einheitlichen evangelischen Religionsunterricht geben; ein Widerspruch ist an und für sich ausgeschlossen. Die Oberste Kircheubehörde bestimmt diesen Unterricht und bei den Tausenden von Lehrern dürste auch nicht die geringste Abweichung zur Erscheinung gelangen. Die Juden haben Gott sei Dank keine Oberste Kirchenbehörde und wollen auch keine haben, somit ist auch ein einheitlicher unveränderlicher Religionsunterricht ausgeschlossen. Und glaubt mm wirklich jemand, daß eben dieser obligatorische christliche Religionsunterricht einen wesentlichen Einfluß auf die religiöse Gesinnung der Berliner Bevölkerung ausübt, daß nur diese die religiöse Gesinnung erzeugt. Herr Dr. Schneider hat recht: der stetige Einfluß des Elternhauses wird immer nachhaltiger wirken als die wenigen Stunden des Unterrichts in der Schule. Diesem schließe ich mich vollständig an; möchte aber noch ergänzend hinzufügen: der Einfluß des Elternhauses macht in religiöser Beziehung die wenigen Stunden des Unterrichts illusorisch, sind nämlich die Eltern irreligiös, dann werden diese wenigen Stunden des Religionsunterrichts keine Religion in die Herzen der Kinder pflanzen. Wenn nun ferner der jüdische Religionsunterricht zum größten Teil geschichtlicher Natur sein soll — und anders wird er auch in einer staatlichen Schule nicht feilt können, — wird hierdurch der Eifer für das Jlldentum, die Liebe zinu Judentum gefördert werden? — Ebensowenig wie die Liebe zuul Vaterlande, die nationale Begeisterung durch einen akademischen Vortrag über preußisch-deutsche Geschichte hervorgerufen wird. Und am allerwenigsten ist — leider — der jüdische akademisch gebildete Lehrer hierzit geeignet. Der christliche Lehrer, sei er noch so freidenkend, so lange er noch in, wenn auch losem Zusammenhang, mit dem Christentum sich befindet, ist befähigt Religionsunterricht zu erteilen: er ist Ehrist vom Scheitel bis zur Zeh, er wird getragen, er ist durchdrungen von dem Bewußtsein der Macht des EhristentumS, und ist somit befähigt, seinen Eifer, seine Begeisterung auf die Schüler zu übertragen, illicht so der jüdische Lehrer: er sucht sich vom Banne des Judentums zu befreien; und wenn er auch „der Not gehorchend nicht dem eigenen Triebe" die jüdische Religion mit als Lehrfach gewählt, dann wird diefer Baum wohl kauln — allenfalls faure — Früchte tragen. Vielleicht wird es einst anders fein, wir wollen es hoffen. Auf eilten ferneren Jrrtlim des Verfassers des erwähnten Artikels möchte ich Hinweisen. Er meint, wir ivürden die Gegner entwaffnen, welche die Juden von öffentlichen Aemtern ausschließeu wollen, weil diese nicht den Nachweis der sittlichen Reise durch eine Prüfung in der Religion erbringen können. Diese Gegner, solche Gegner erachten die Prüfung in der jüdischen Religion überhaupt nicht als Nachweis der sittlichen Reise. Oder zweifelt noch jemand daran? Ein besseres und mehr sicheres Mittel, unsere Gegner zu entwaffnen, würde ich empfehlen und möchte meine Glaubensgenossen bitten, diese Mahnung 51t beherzigen, denn alles andere ist nur Quacksalberei: S e i e n w i r m e h r j ü d i s ch il a ch i n n e n, weniger j ü d i s ch n a ch a u ß e ir! Für die jüdische Gemeindeverwaltung Berlins kann es ja nichts Bequemeres geben als daß der obligatorische Religionsunterricht in alle Schulen eingeführt; und ich kann es nicht begreifen, daß die Verwaltung bis jetzt nichts nach dieser Richtung gethau, sich beinahe dagegen gesträubt. Die Regierung sorgt für geeignete Lehrkräfte, sie errichtet sogar jüdische Lehrerbildungsanstalten und führt schließlich auch „staatlich gebilligte" Lehrbücher ein; allenfalls wird gelegentlich die jüdische Gemeindeverwaltung über diesen Punkt um Auskunft angegangen — denn Rat wird man es kaum neunen können. Und auch die Unkosten trägt vielleicht der Staat. Welche Liebe zum Judentum man doch dem Staate zutraut! Die Frage ist eigentlich wirklich zu ernst, um sie ironisch zu behandeln. Ich würdige die gute Absicht derer, welche für den obligatorischen Religionsunterricht schwärmen und verkenne keineswegs die Schwierigkeiten, welche sich der Errichtung von geeigneten Religionsschulen in allen Teilen der Stadt Berlins entgegenstellen. Der obligatorische Religionsunterricht in der staatlichen Schule erscheint zu verlockend. Daß sich auch hier Schwierigkeiten darbieten würden, wird noch gar nicht berücksichtigt; namentlich in den vielen Schulen, wo sich nur wenige jüdische Kinder, in den verschiedensten Klassen von der ersten bis zur letzten verteilt, befinden. Blau dünkt sich so nahe dem Ziele, aber es ist dies ein gefährliches Irrlicht; hat man es erreicht, dann ist man aber auch im grundlosen Morast verloren. Das Judentum würde verfuulpfen. Wehe dem Staate, wehe der Religionsgenossenfchaft, welche nur für die Gegenwart sorgt; wenn das Nächstliegende ergriffen wird, nicht etwa, weil es sicher zu ergreifen, sondern weil es ohne eigene Mühe und Arbeit in den Schoß fällt. Damit sorgt 5163

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