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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-01-24 · 4 (24.1.1896) · p. Seite 58

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
4 (24.1.1896)
Date
1896-01-24
Page
Seite 58 (sequence 2)
Language
German
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Seite 58. Allgemeiue7Jsraelitische Wochenschrift. Nr. 4. Knechte Gottes, dessen Wort mir hören, dessen Gesetz wir beobachten und heilig halten müssen. Diese „Erniedrigung" ist unsere Erhebung, denn der Glaube, daß wir Boten, Knechte Gottes, daß mir im Ebenbild Gottes geschaffen, verleiht uns Ehre und Würde. Unsere Erhebung, unsere Ueberhebung aber, wenn mir mit Pharao voll Stolz und Dünkel sprechen: „Wer ist der Ewige, daß mir auf seine Stimme hören sollen", das ist unsere Erniedrigung, denn giebt es keinen Gott, dann gleichen wir dem Tiere, mir können Achtung und Ehrerbietung von niemand beanspruchen. Das lehrt auch unser Text. „Siehe," spricht Gott zu Mose, „ich setze Dich zum Gotte über Pharao! Bedenke den großen Unterschied, die unendliche Kluft zwischen Dir und Pharao! Du auf der Höhe des Ansehens und er in der Tiefe der Geringschätzung! Und wer ist -n:Dr; -^o, wer ist's, der dem Menschen solche Ehre verleiht? Der Herr der Heerscharen! Erwäge! Salomo sitzt aus dem Throne des Ewigen, — welch eine Majestät! Mose schwingt den Stab des Ewigen, — welch eine Würde! Israel trägt das Gewand des Ewigen, — welch eine Auszeichnung! Leugnet einmal Gott, verwerfet den Glauben an Gott, und Salomo sitzt nicht mehr auf dem Thron, und Mose schwingt nicht mehr den Stab, und Israel trägt nicht mehr das Gewand des E w i gen, und Ihr reißet Euch selber die Krone vom Haupte und begebet Euch jener Achtung, die dem Menschen gebührt!" In unseren Tagen wundert man sich, woher es kommt, 5aß man heute keine Unterordnung kennt und kerne Autorität anerkennt. Allein wer wird in unserer Zeit noch geachtet und geehrfürchtet, wer besitzt noch Ansehen und Würde, wessen Wort wird noch gehört, befolgt, beobachtet! Der Diener lehnt sich auf gegen seinen Herrn, der Lehrer wird verhöhnt von seinen Schülern, und selbst der König ... die Unzahl von Majestätsbeleidigungen, die unsere Gerichtshöfe und die Oeffentlichkeit so oft beschäftigen, zeugen von der Entartung, die sich auch auf diesem Gebiete bemerkbar macht. Woher diese maßlose Unbescheidenheit? Die Menschen sprechen heute wieder mit Pharao: „Wer ist der Ewige, daß ich aus seine Stimme höre?" Sie leugnen Gott, und mit Gott wird alle Würde, Autorität, alle Ehrfurcht auch vor der Majestät des Königs abgeleugnet. „Es giebt keinen Gott", sagt heute auch der geringste des Volks, „und der Mensch ist ein Glied des großen Tiergeschlechts. Der Lehrer der Religion bethört das Volk, der König maßt sich Rechte an, die ihm nicht gebühren. Ich bin nicht weniger als der König, der König ist nicht mehr als ich." Daher die Anmaßung, die Auflehnung, die Empörung, die Majestät sbele i di gung! Hüten mir uns vor solcher Verwilderung! Unser Schristabschnitt beginnt mit den Worten: „Und ich erschien Abraham, Isaak und Jakob als allmächtiger Gott." An diesen allmächtigen Gott laßt uns fest und unerschütterlich glauben, in dem Menschen das Ebenbild, in dein Lehrer den Boten, Zn dem Könige den Gesalbten Gottes erblicken, und vor dessen Majestät uns in Ehrfurcht beugen. Es sollen Ehrfurcht und Ehrerbietung nimmer schwinden aus unserer Mitte, daß sich das Schriftmort bewähre: „Du lässest ihn nur ein Geringes Gott nachstehen, und mit Ehre und Glanz krönst Du ihn." (Psalm 8, 6.) Rabbiner Dr. Kohn, Jnowrazlaw- Von Marens P. Fuchs. In der Voraussetzung, daß die Allgemeine Israelitische Wocheuschrift wie pro so auch contra ihre Spalten für diese Frage zur Verfügung stellt, will ich im Nachstehenden versuchen, die Beweisführung des Herrn Oberlehrer Dr. Schneider für die Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit und Unerläßlichkeit des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts als auf irrigen Voraussetzungen beruhend, zu entkräften. Nicht nur eine „gewisse" Berechtigung, wie der Herr Verfasser meint, hat die Behauptung, daß der konfessionelle Religionsunterricht nicht in die staatliche Schule gehöre, sondern sie ist absolut berechtigt. Das Staatskirchentum ist eine mittelalterliche Einrichtung — ich meine nicht mittelalterlich inbetreff des Zeitalters — und paßt in den Rahmen des modernen Staatswesens überhaupt nicht hinein. Wo es noch besteht, sind stete Konflikte vorhanden, und nur wenige werden behaupten, und es auch glauben, daß dem Staate in religiöser Beziehung hierdurch ein wesentlicher Vorteil erwächst. Welchen Sinn hat auch ein Staatskirchentum, wenn allen Kirchen gleiche Rechte zustehen — oder vielmehr zustehen sollen. Das eine schließt eben das andere aus. Fällt das Staatskirchentum — und es wird fallen über kurz oder lang — dann fällt auch der konfessionelle Religionsunterricht. Aber dieser wird schon früher falleil, denii er steht im Widerspruch mit der konfessionellen Schule. Wenn eine Religionsgemeinde nicht die Kraft hat, sich selbst zu erhalten, dann hört auch ihre Existenzberechtigung auf; dann ist keine Staatsgewalt kräftig genug, sie zu erhalten, ihr eine lange Lebensdauer zu verschaffen. Den Schutz des Staates kann und soll jede Religionsgemeinde verlailgen, daß sie nicht in ihren Rechten verkürzt wird, daß es ihr ermöglicht wird, sich ihre Existenz zu verschaffen und zu erhalten, mehr aber nicht. Wenn der Staat diesen Schutz in vollem Maße ohne jegliche Einschränkung gewährt oder Die Religionsgemeinde es versteht und den ehrlichen Willen hat, die nötigen Einrichtungen zu schaffen, dann braucht ihr auch nicht bange zu sein um ihre Existenz. Nur wenig Widerspruch ivürde es begegnen, und er wäre auch bedeutimgslos, wenn in der Schule die Gottesfurcht gelehrt — ohne jedoch hierbei die konfessionellen Gegensätze zu berühren. Im Zusammenhang hiermit möchte ich mir gestatteii, eine Stelle in einer vor einigen Jahren voii mir veröffentlichten Abhandlung über das Schulwesen der Stadt Boston ■ ) in den Vereinigten Staaten, anzusühreu: „In den Lehr« plänen sämtlicher Schulen befindet sich die Anordnung für die Lehrer jeden Morgen einige Minuten der Besprechuiig der „Moral" und „guten Sitten" zu widmen, jedoch sich streng innerhalb dieser Grenze zu halten, ohne das religiöse Gebiet zu streifen. In einem seiner letzten Jahresberichte schreibt der Superintendent: Ich bitte zu beachten, daß die sittliche Erziehung keineswegs aus die im Lehrplan festgesetzte halbe Stunde in der Woche beschränkt sei. Im Gegenteil, thatsächlich ist in hervorragender Weise die ganze Arbeit der Schule eine sittliche Erziehung, welche keinesfalls als getrennt von irgend einem Unterrichtsgcgenstande — Rechnen, Geographie, Geschichte — erachtet werden darf. Rein, diese sittliche Erziehung soll die ganze Arbeit der Schule, den *) Die Schulen dieser Stadt — auch die in New-Rork — sind in Rücksicht auf die jüdischen Kinder am Sonnabend geschlossen!

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