Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 3 (17.1.1896)
- Date
- 1896-01-17
- Page
- Seite 49 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 49. werks und des Kleinbauernstandes gefunden, während die Gruppe Naumann ihre Aufmerksamkeit den Fabrik- und Landarbeitern zugewandt hat. Daraus würde sich auch für die Neichstagswahlen eine sehr natürliche Bereinigung ergeben, sofern zwischen den leitenden Führerkreisen von hüben und drüben eine grundsätzliche Verständigung zu erzielen wäre." — Aus. dem geplanten Wahlbündnis dürste kaum etwas werden. Die christlich-sozialen „Jungen" werden sich von der jetzigen antisemitischen Bewegung schwerlich angezogen fühlen. Selbst wenn aber ein Bündnis zustande käme, würde es schwerlich lange Vorhalten und bei den Wahlen ziffermäßig nicht besonders ins Gewicht fallen. — Statistisches. Politische Blätter berichten nach amtlichen Daten, daß im Jahre 1891 30386 jüdische schulpflichtige Kinder in ganz Preußen vorhanden waren. Es waren staatlich angestellt 336 jüdische Lehrer und 58 jüdische Lehrerinnen. Es waren vorhanden 244 öffentliche jüdische Schulen mit 307 Klassen, 305 Lehrern und 9519 Schulkindern. Hiervon entfielen auf Ostpreußen 0, ■ Westpreußen 21, Berlin 4, (?) Braunschweig 0, Pommern 0, Posen 87 Schlesien 26, Sachsen 0, Schleswig-Holstein 6, Hannover 51, Westfalen 23, Hessen-Nassau 82, Rheinprovinz 32, Hohenzollern 3 Schulen. 10 853 Schulkinder besuchten evangelische, 4327 jüdische Schulkinder besuchten katholische und 5704 jüdische Schulkinder besuchten paritätische Schulen; an den letzteren waren 31 jüdische Lehrer angestellt. 3491 jüdische Schulkinder wurden in Privatschulen von 125 jüdischen Lehrern und 15 Lehrerinnen unterrichtet. — Eine ältere statistische Notiz konnten die Blätter wohl nicht mehr allsgraben. — Chammer - Stein. Ein hiesiges Antisemitenblatt hatte nach der Verhaftung des Freiherrn v. Hammerstein die Behauptung ausgestellt, daß der verhaftete Defraudant jüdischer Abkunft sei, und sich dabei aus den „Vorwärts" berufen. Wiener Antisemitenblätter druckten diese "Nachricht unbesehen nach. Nun hatte der „Vorwärts" allerdings seinen Lesern einmal erzählt, daß Hainmerfteiil der Abkömmling eines polnischen Juden namens Ehammer alias Stein sei. Nur erschien dieser Scherz — die Bedeutung von „Ehamuler" ist ja bekannt — an einem 1. April! — Um einer Wiederholung dieses Scherzes zu begegnen, wollen wir die Genealogie derer von Hammerstein Mitteilen: Das Geschlecht der Hammerstein war (nach Brockhaus) ursprünglich am Niederrhein, später in Hannover, Mecklenburg-Schwerin, Oesterreich u. s. w. ansässig. Die alteil Burggrafen v. Haminerstein residierten aus einem den Rhein beherrschenden Felsen, gegenüber von Andernach. Ein Gras Otto v. Hammerstein war im elften Jahrhundert Gaugraf des Wetter- und Engergaues. Er lebte mit Irmgard, Gräfin von Jeringen, in einer nach damaligen Begriffen wegen zu naher Verwandtschaft verboteilen Ehe, weshalb Kaiser Heinrich II. die Trennung der Ehe verlangte und, da der Gras sich nicht fügte, die Burg belagerte und nach langer Oiegenwehr auch eroberte. Diesen Stoff hat Wilbrandt in seinem Trauerspiele „Der Graf von Hammerltein" behandelt. Ein Trauerspiel über den jüngsten Hammerstein ist noch nicht geschrieben. — Christliche Barmherzigkeit. Unter dem erstell Kaiserreich gebrauchte mail iin Rate für beu öffentlichen Unterricht bei Verlegung eines Berichtes eillmal den Ausdruck „christliche Barmherzigkeit". Adolf Franck, ein Mitglied des Rates, erhob sich hieraus sofort und bemerkte, daß noch vor Jesus der Peiltatcuch, die Propheten und der Pfalmist Gefühle bekundet und Gesetze diktiert hätten, die das enthielten, was inan „christliche Barmherzigkeit" zu nennen liebt. Ohne Zögern erklärte Monsignore Darboy, sein jüdischer Kollege habe vollkommen recht, die „christliche Barmherzigkeit" sei in der That die Tochter der „jüdischen Barmherzigkeit". — Ausweisungen in Sicht? Das „Memeler Dampfboot" schreibt: In diesen Tagen hat der jüdische Händler und Bäckereibesitzer G. einen Ausweisungsbefehl erhalten, wonach ihm ausgegeben, binnen drei Monaten Memel resp. Preußen zu verlassen. G. war früher russischer Unterthan und ist dann naturalisierter Engländer geworden. Die Naturalisation bietet jedoch keinen Schutz gegen eine Ausweisung. Da G. schon seit etwa acht Jahren hier wohnhaft und Hausbesitzer geworden, so trifft ihn die Answeisungsordre recht schwer. Im Herbst vorigen Jahres hatte schon ein jüdischer Zigarettenarbeiter, der gleichfalls naturalisierter Engländer ist, eine Ausweisungsordre erhalten; doch ist demselben, wie wir hören, der Aufenthalt nach Ablauf der dreimonatlichen Frist noch verlängert morden. Ob dies nur Vorboten von weiteren Ausweisungen sind? — Hier in Berlin hat die Zahl der neuerdings ausgewiesenen Juden eine beträchtliche Höhe erreicht. Höheren Orts wird versichert, daß die Maßregel sich nicht gegen Juden allein richtet, denn neulich sei sogar auch ein Katholik ausgewiesen worden. . . — Die jüdischen Lehrerinnen. In unserem letzten Berichte über die Verhandlung im hiesigen Repräsentantenkollegium geschah auch eines Schreibens des Herrn Kultusministers an den Vorstand der jüdischen Gemeinde Erwähnung, nach welchem Die vielbesprochene Angelegenheit der Anstellung jüdischer Lehrerinnen an den Gemeindeschulen zu Berlin, wie nicht anders zu erwarten war, nach dem Prinzip der Gerechtigkeit ihre Erledigung gefunden hatte. Dies scheint der „Staatsbürger-Zeitung" das Konzept verdorben zu haben, weshalb sie sich die Mär ausbinden ließ, der Kultusminister Dr. Bosse habe jüngst einer antisemitischen Deputation die Versicherung gegeben, daß die Verordnung des Provinzial- Schulkollegiums ausrecht erhalten würde, wonach künftighin jüdische Lehrerinnen nur jüdischen Religionsunterricht würden erteilen dürfen. Der Kultusminister nehme ebenfalls Anstoß daran, daß jüdische Lehrer oder Lehrerinnen in der Geschichte unterrichten, da es nicht angehe, daß Juden z. B. über die Geschichte der Kreuzzüge vortragen u. s. w. Hierzu bemerkt der „B. B-E.": „Wir haben allen Grund, obige Nachricht für ans der Lust gegriffen zu halten. (Die „Staatsbürger- Zeitung" hat unseres Wissens diesen Vorwurf auf sich sitzen lassen. Red. der A. I. W.) Daß Juden über die Geschichte der Kreuzzüge unterrichten, daran hat bisher noch kein vernünftiger Mensch Anstoß genommen, da noch nie der Fall vorgekonunen ist, daß ein jüdischer Lehrer in den Klassen von den "Metzeleien gesprochen hätte, welche die Kreuzzügler im Jahre 1096 in vielen Städten am Rhein gegen die Juden verübt haben, welchen Metzeleien tausende und aber tausende von Menschen, Männer und Frauen, Greise und Kinder, zum Opfer gefallen sind. Darüber in der Schule zu sprechen, verbietet jedem Lehrer der Takt, wie auch ein katholischer Lehrer z. B. in den Klassen nicht über Luther abfällig sprechen wird." — Lehrerverein. Die „Wissensch. Vereinigung jüd. Schulmänner zu Berlin" hielt am Sonnabend Abend ihre Generalversammlung mit wichtiger Tagesordnung ab. Es sollte über den Anschluß an den D. I. L. B. — wir behalten diese Benennung vorläufig bei, obwohl die Delegierten-