Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 2 (10.1.1896)
- Date
- 1896-01-10
- Page
- Seite 22 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 22. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. weiter als die allgemeinen Vereinsgesetze des Staates ins Äuge faßten, sehen wie Assoziationsverträge aus oder auch nur wie die Vereinbarungen einer Aktiengesellschaft. Die meisten Verfasser dieser Statuten haben nichts als ein Formular vor sich hinaelegt und nur die Lücken, die für Namen und Zifferansätze offen geblieben sind, ausgefüllt. Die Regierungen genehmigten diese Paragraphen, wenn diese nur sonst dem allgemeinen Vereinsgesetze nicht zuwiderliefen, und die Gemeinden begnügen sich damit, die Formalität korrekt zu wissen. Die kleinen Gemeinden nahmen in der Regel diese Schablonen an, und hier traten eben die Uebelstände des leeren Formalismus in bedauerlicher Weise hervor. Run giebt es aber drei Gattungen von Kleingemeinden, deren jede an ihrer spezifischen Krankheit darniederliegt. Zur ersten Gattung zählen die klein ge w ord e nen Gemeinden, die wie ein verarmter Edelmann, stolz auf ihre Vergangenheit sind, von den noblen Passionen nicht mehr zurückzutreten vermögen, und doch nicht mehr die Mittel haben, sie zu befriedigen Es find dies Gemeinden in Ortschaften, die ausgehört haben, Stapelplütze des Verkehrs zu fein, und ihre Mitglieder in die Fremde ziehen, die eigene Heimat verlassen sahen. Solche Gemeinden besitzen Institutionen aus den alten guten Zeiten, da sie noch Großgemeinden waren, Liegenschaften, Baulichkeiten, die nun entwertet, Einrichtungen Statuten, Verordnungen, Aemter, die gegenstandslos geworden und mit denen sie nichts anzufangen missen. Ihre Synagogen stehen leer, die Betsitze finden keine Abnehmer, die Schule hat keine Frequentanten, der Lehrer kein Brot, die Wohlthätigkeitsvereine kein Geld, der Armenvorsteher kann dem Pauperismus nicht wehren, denn es ist nichts als verkrüppeltes Proletariat zurückgeblieben. Wer gesunde Arme und Beine hat, über einige Mittel, Kenntnisse und Erwerbsgeist zu verfügen hatte, stoh den sterilen Boden. Die Gemeinde nagt am Hungerluche und kann sich doch nur schwer dazu entschließen, ihrer großgemeindlichen Jndependenz zu entsagen unt sich als Filiale einer größeren, weil neueren Gemeinde anzufügen, so wenig als der verarmte Edelmann mit seinen Blaubluttraditionen bei dem bürgerlichen Emporkömmling in den Dienst zu.treten vermöchte. Zur zweiten Gattung gehören die kleingebliebenen Gemeinden, die niemals die Tendenz, größer zu werden, zeigten. Sie sind in Ortschaften postiert, welche ihrer geögraphischen Lage nach für zahlreichere jüdische Ansiedelungen nicht geeignet sind. Zu entfernt von den Großstädten, um dahin gravitieren zu können, boten sie einzelnen Familien die Aussicht auf einen Erwerb, der keine Konkurrenz verträgt und daher keine neuen Ansiedler herbeizulocken vermag. Die hier isolierten deutschen Familien fühlen kein Bedürfnis, sich einander zu nähern und bleiben gern isoliert, bis etwa das Gefühl der Gemeinschaft bei Geburts- und Sterbefällen, in andachtsschweren Festtagen u. s. w. sie überkommt, und der erste Versuch zur Bildung eines Kultusvereines gemacht wird. Sie sind dann allerdings nicht so traditionsleidend, wie die kleingewordenen Gemeinden, sie schämen sich ihrer Armut nicht, begnügen sich auch mit einem Zimmerchen, das sie als Betlokal mieten — wenn's nichts Besseres sein kann, ihr Seelsorger ist Lehrer und Schächter, Kantor und Küster in einer Person, sie schränken ihre Bedürfnisse ein -- allein ihnen fehlt jeder Gemeingeist. Die Familien sind von einander unabhängig hieher gekommen, sie wuchsen nicht miteinander aus, die eine fühlt sich in der anderen nicht, die Ehre des Ganzen vibriert nicht in den Gliedern, Meinungs¬ Nr. 2. differenzen werden zu Zänkereien, die Gemeinde droht jeden Augenblick zu bersten und in ihre Atome zu zerstieben. Hier ist niemand vornehm, niemand gering,^ der eine betrachtet den andern als Fremden, jeder ist auf eine eigene Urheimat, eine eigene Stammgemeinde, einen anderen Znständigkeitsort stolz und verlangt nichts Geringeres, als daß alles nur nach seinem Willen gehen sollte, er ist sich selbst eine Welt und deren Mittelpunkt — ein Gefühl der Zusammengehörigkeit beseelt ihn nicht. Wir kommen nun zur dritten Gattung von Kleingemeinden, die so ziemlich die Nachteile der früher geschilderten Gattungen in sich vereinigen, aber keine einzige der Tugenden besitzen, welche die kleingewordenen und kleingebliebenen Gemeinden zieren. Sie haben noble Passionen wie die elfteren und entbehren jedes Gemeinsinnes wie die letzteren, sie können sich keiner alten Tradition rühmen, fühlen sich nicht zusaminengehörig und sind doch sehr anspruchsvoll, wo es Rangstellung und Blüte der Institutionen gilt. Es sind das die Gemeinden in den Vororten großer Städte, deren Naturbeschreibung wir ein besonderes Kapitel widmen müssen um dann einige Vorschläge zur Heilung dieser Schäden zur Erwägung anheimzugeben. Iahten benififfti! Im Austrage des in Berlin bestehenden „Komit^'s zur Abwehr antisemitischer Angriffe" ist soeben von Dr. Paul Nathan eine höchst bedeutsame statistische Veröffentlichung erschienen, aus der wir, da uns eines der ersten Exemplare der Schrift (Berlin, Verlag von Siegfried Cronbach) zugegangen ist, einige bemerkenswerte Angaben lnitzuteilen in der Lage sind. Diese Zeilen können nicht den Anspruch erheben, eine sachgemäße Besprechung der Veröffentlichung zu bilden, da eine Schrift von 56 Quartseiten, die großenteils statistische Aufstellungen enthält, eines genaueren Studiums bedarf. Doch sind vom Herausgeber die Ergebnisse in der Einleitung so lichtvoll gruppiert und erläutert worden, daß sie auch eine rasche Durchsicht sehr erleichtern und es uns ermöglichen, jetzt schon darauf einzugehen. Wir schicken auch sogleich voraus, daß es uns dabei fernliegt, aus den gegebenen Zahlen irgend einen Schluß zu Gunsten oder Ungunsten unserer Glaubensgenossen zu ziehen, sei es bei denjenigen Strafthaten, deren Statistik zu ihren Gunsten, sei es bei denjenigen, deren Statistik zu ihren Ungunsten ausfällt. Die soeben veröffentlichte Kriminalstatistik ergiebt vielmehr, daß in ihr weniger die Abstammungs- oder Religionsverhälmisse als die des Berufes, des Aufenthalts und der sozialen Stellung entscheidend sind. Von 1882 bis 1892 wurden in Deutschland verurteilt 88 288 Juden gegen 3 973 677 Nichtjuden; nach dem Verhältnis der Juden zu den Christen in der Bevölkerung wäre eine Verurteilung von 47 306 Juden noch normal gewesen. In den einzelnen großen Kategorien wurden wegen Verbrechen und Vergehen im Amte in dem angeführten Jahrzehnt bestraft, 17 279 Nichtjuden und 201 Juden, 2 weniger als im Verhältnis zur Bevölkerungszahl; Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen: 1 826424 Nichtjuden, 15184 Juden; bei den Juden 6559 Personen weniger als dem Verhältnis zur Bevölkerungszahl entsprochen hätte; Verbrechen und Vergehen gegen die Person: 1 474 645 Nichtjuden, 14 344 Juden; die Juden lieferten 3211 Personen weniger als ihrem Verhältnis zur Volkszahl entspräche; Verbrechen