Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 1 (3.1.1896)
- Date
- 1896-01-03
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 7. taktvoller und vorsichtiger Lehrer wohl so behandeln können, daß er nirgends Anstoß erregt. Auch der Einwand, daß es jetzt noch an genügenden und geeigneten Lehrkräften fehlt, ist hinfällig. Gelingt es uns, die Regierung von ihrer Verpflichtung uns nnd den jüdischen Schülern gegenüber zu überzeugen, so wird sie nicht blos dem jüdischen Religionsunterricht die ihm gebührende Stelle in der Lehrversassung der Schnlen einräumen, sondern sie wird auch der weiteren Verpflichtung sich nicht entziehen können, für geeignete Lehrkräfte zu sorgen. Sie wird, wie evangelische und katholische, so auch jüdische Lehrerbildungsanstalten errichten, sie wird das Maß von Kenntnissen und pädagogischer Tüchtigkeit bestimmen und nur solchen Männern den Unterricht übertragen, die ihren Anforderungen genügen. Diese werden dann aber auch als staatliche Beamte eine ganz andere Stellung haben als jetzt. Sie werden, in dem Lehrerkollegium ihrer Anstalt den übrigen gleichberechtigt, die mannigfachen — zum Teil unvermeidlichen — Zurücksetzungen nicht mehr erfahren, die den heutigen Religionslehrern ihre Thätigkeit oft verleiden und der Würde der Sache schaden. Natürlich kann ich hier nicht bis in's einzelne die Art der Durchführung besprechen; es ist ja auch Sache der Schulbehörde, die richtigen Mittel und Wege zu finden, die nach örtlichen Verhältnissen verschieden sein werden. Aber davon bin ich fest überzeugt, daß, wenn die Regierung aus diese unsere Wünsche eingeht, in kurzer Zeit die Klagen über geeignete Lehrkräfte, die he«te vielleicht zum Teil berechtigt sind, schwinden werden. Denn heute ist es nicht deshalb schlecht bestellt um unseren Religionsunterricht, weil es an geeigneten Lehrern fehlt, sondern umgekehrt, weil der Religionsunterricht noch gar keine feste Stellung in der Lehrverfassung der niederen und der höheren Schulen hat, sind jene Klagen berechtigt. Von bcru seminaristischen, wie von dem akademischen christlichen Lehrer wird ein Nachweis feiner Befähigung Religionsunterricht zu erteilen verlangt, er bat, wie in jeden: anderen Lehrgegenstande, darin feine Prüfung zu bestehen, und hat er sie bestanden, so bildet diese Befähigung einen wesentlichen Bestandteil feines Prüsungszeugnisses, auf dem sein späteres Fortkommen beruht. Wie steht es nun mit den jüdischen Lehrern? Die seminaristisch gebildeten haben wohl auch ihre Prüfung zu bestehen und finden dann Gelegenheit, ihre Kenntnisse im Unterricht zu bethütigen; aber gering ist die Zahl deren, denen der Weg zur Anstellung an öffentlichen, städtischen oder staatlichen Schulen geöffnet ist, die meisten sind angewiesen auf die Anstellung bei größeren oder kleineren G.meinden, und je kleiner die Gemeinde, desto weniger befriedigend ist in der Regel die Lage dieser Lehrer, desto weniger bietet sie ihnen an bürgerlicher Stellung, materiellem Lohn oder auch nur au Bürgschaft für ihre Tauer. Ist es zu verwundern, daß solche Aussichten nicht gerade verlockend wirken? - Für die akademischen Lehrer giebt es eine Prüfung in der jüdischen Religion überhaupt nicht. Wo akademische Lehrer Religionsunterricht erteilen, geschieht es oft ohne irgend einen Nachweis ihrer Befähigung dazu. Und wenn man auch das Vertrauen zu jenen Männern haben darf, daß sie eine solche Ausgabe nicht übernehmen werden, ohne die nötigen Kenntnisse und Lust und Liebe zur Sache mitzubringen ist es nicht wiederum ein privilegium odiosum, daß an unseren öffentlichen Schulen jüdischer Unterricht erteilt werden darf von Lehrern, die über ihre Befähigung dazu gar keinen Ausweis gegeben haben? Wie ganz anders würde es werden, wenn dieser Unterricht als obligatorischer Lehrgegenstand"'eingeführt und die Erteilung desselben nur dem dafür geprüften Lehrer übertragen würde? Könnte sich der jüdische Schulamtskandidat eine Lehrbefähigung in Religion erwerben, wie sein christlicher Kollege, würde der Unterricht nicht, wie es jetzt meistens geschieht, außerhalb der eigentlichen Schulzeit zu möglichst ungünstigen Stunden gegeben und dadurch schon äußerlich zu einer Nebensache herabgedrückt, würde er einen wesentlichen und integrierenden Teil des gesamten Lehrstoffes bilden, dann würden auch die geeigneten Lehrkräfte sehr bald nicht mehr fehlen. Und wenn auch Jahre und Jahrzehnte hingehen sollten bis zur Erreichung dieses Zieles, die ganze Frage gilt ja der Zukunft, der Zukunft unserer Jugend, und wenn wir nicht heut Hand anlegen, wird es auch in Zukunft nicht besser sein! (Schluß folgt.) Zur Muhl in Kolomra. 1. Sehr geehrter Herr Redakteur! Jnbezug auf die Wahl in Kolomea sind Sie von Ihrem galizischen Korrespondenten getäuscht morden. Es ist natürlich für eine Berliner Redaktion schwer, sich ein Urteil zu bilden, aber die Zahlen reden eine deutliche Sprache. Bei der letzten Wahl (am 3. u. 4. März 1891) erhielt Bloch 2128 Stimmen, sein Gegner Graf Starzewski 1778, Leon Meisels 97. Bei der diesmaligen Wahl: Dr. Trachtenberg 2165 Stimmen, Dr. Bloch 605. Es sind daher trotz des erbitterten Wahlkampfes 1243 Stimmen weniger abgegeben worden. Die jüdischen Wähler haben nicht etwa Dr. Bloch ihr Vertrauen entzogen, sondern man hat sie einfach am Wählen gehindert. So brachte die „Neue Freie Presse" am Vorabend der Wahl ein Telegramm, daß den jüdischen Wühlern der Stadt Kolomea die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderliche Wahllegitimation nicht zugegangen sei. Den jüdischen Wählern, die für Bloch stimmen wollten, wurde am Wahltage von Gensdarmen mit Gewalt der Z^ang zum Wahllokal gehindert. Mehr oder weniger war ähnliches auch bei früheren Wahlen der Fall. Dieses Mal war die Terrorisierung der jüdischen Wühler besonders brutal, und deshalb auch erfolgreich. In Kolomea, wo der Anhang Blochs nach hunderten von Wählern zählte, erhielt er deshalb nur 67 Stimmen. Ebenso unrichtig wie der Artikel Ihres galizischen Korrespdndenten die Thatsachen angiebt, ist er in seinen Folgerungen. Ganz natürlich. Haben die jüdischen Wähler Bloch ihr Vertrauen nicht entzogen, so können selbstredend auch die Gründe, aus denen ihn: das Vertrauen angeblich entzogen ist, nicht stichhaltig sein. Angeblich wäre Blochs Manier nicht die richtige gewesen. Thatf.rche ist, daß die Abwehrthätigkeit auch in Deutschland im wesentlichen auf Vorarbeiten Blochs beruht. Sein Werk „Akten und Gutachten im Prozeß Rohling und Bloch" (Wien, Breitensteinsche Buchhandlung) ist ein Meisterwerk. Den Artikeln der Ocfterreichischen Wochenschrift fehlt es häufig an litterarischer Durcharbeitung, sie weisen aber gewissermaßen instinktiv die Methode, nach welcher die Verteidigung geführt werden muß. Blochs Bedeutung reicht deshalb über Oesterreich hinaus — sonst hätte ja auch Ihr Blatt nicht Gelegenheit genommen, sich in zwei Artikeln mit seiner Wahl zu beschäftigen. Es ist nicht richtig, daß Dr. Byk dasselbe wie Bloch in