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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-01-03 · 1 (3.1.1896) · p. Seite 6

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
1 (3.1.1896)
Date
1896-01-03
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 1. haben, das liegt in der Eigenart des talmudifchen Studiums, die einen solchen Drill perhorresziert, denn was für einen Landpastor gut ist, ist es noch lange nicht für einen Rabbiner, welcher in ganz anderer Weise für seinen Beruf vorgebildet werden muß. Wir gehören nicht zu denjenigen, welche sagen, „daß die früheren Zeiten besser waren, als diese;" es ist weder ganz ausgeschlossen, daß die Seminarien Männer wie Zunz und Geiger Hervorbringen, noch haben die Jeschibotb allein die Jellinek, Joel und Sachs der Welt gegeben. Aus einer Mischung von beiden muß sich eine Einheitsanstalt ergeben, die gewiß Segen stiften wird, denn Wein allein macht dumm, Wasser allein macht stumm, drum müssen wir Wasser und Wein mischen. Heute besteht der Unterschied zwischen Jeschibah und Seminar leider Gottes nur darin, daß man mit Ersterer keine Katze in den Sack und mit dem Letztern keinen Hund aus dem Ofen locken kann! Dr. M. Zur Fragt -rs odligatorischen WiMS- Unterrichts. Von Oberlehrer Är- Julius Schneider.*) I. Diese Frage ist im Vorstande des Zentral-Vereins wie im Kreise der Mitglieder angelegentlich und wiederholt besprochen und von der einen Seite ebenso entschieden bejaht wie von der anderen Seite verneint worden; das Ergebnis war das negative, daß bisher von Vereinswegen keine Schritte in dieser Sache gethan worden nM^Aoch ist sie meines Erachtens so wichtig, sowohl für das Judentum unmittelbar, wie für die Stellung der Juden ihren Mitbürgern gegenüber, daß es sich wohl verlohnt, die Frage noch einmal aufzuwerfen und Gründe und Gegengründe zu hören. Heute liegt die Sorge für den Religionsunterricht zum größten Teile den Gemeinden ob. Run sind aber viele derselben nicht in der Lage, die nötigen Geldmittel auszubringen, und auch die Unterstützung durch den Deutsch- Israelitischen Gemeindebund reicht nicht annähernd aus, um den dringendsten Bedürfnissen gerecht zu werden. Von dieser Seite kann, nach glaubwürdiger Versicherung, mehr nicht gethan werden, und so bleibt ein großer Teil unserer Kinder ohne Religionsunterricht. Es mußte erst von christlicher Seite in tief beschämender Weise öffentlich festgestellt werden, daß von den Hauptpersonen und von den wichtigsten Thatsachen der heiligen Schrift jüdische Schüler keine Ahnung hatten, ehe wenigstens in einigen Städten durch die Behörden Religionsunterricht für die Inden an öffentlichen Schulen eingerichtet wurde. Aber dieser Unterricht muß nach Ministerial-Versügung ein fakultativer sein, und die Folge davon ist — aus Gründen, die zum Teil im Folgenden besprochen werden — daß nicht viel gegen früher gebessert worden ist. Diese Mißstände, die von so vielen Seiten beklagt werden, können nur dadurch beseitigt werden, daß die Unterrichtsverwaltung wie den protestantischen und den katholischen Religionsunterricht, so auch den jüdischen zu einem *) Die Frage: „Sollen wir obligatorischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erstreben V behandelt Verf. in dem Organ des Zentral-Vereins d. St. j. Gl. „Im deutschen Reich" ift eingehender interessanter Weise. Uin diese Frage in Fluß zu bringen "'geben auch wir den Aufsatz unverkürzt wieder. Red. unter ihrer Aufsicht erteilten ordnungsmäßigen, den übrigen gleichstehenden Lehrgegenstand macht, und das zu erstreben, ist nach meiner Ansicht ein würdiges Ziel, eine Pflicht gerade des Zentral-Vereins, dessen Ausgabe es ja ist, sowohl unsere unbedingte Gleichstellung auf allen Gebieten zu erkämpfen, als auch „den Einzelnen mit den Waffen auszurüsten, die ihn befähigen, den aufgezwungenen Kampf im Geiste der Wahrheit zu bestehen". Nun wird von dem einen Teile der Gegner des obligatorischen Religionsunterrichts geltend gemacht, daß dieser Unterricht überhaupt nicht in die Schule gehöre, daß inan bestrebt sein müsse, ihn aus der Schule zu beseitigen und daher da, wo er noch erteilt werde, nicht Mitwirken könne, ihn einzusühren. Aber auch wenn man zugiebt, daß diese Ansicht eine gewisse Berechtigung habe, daß manche Gründe sich für die Ueberweisung des Religionsunterrichts an die Familie ansühren lassen, so haben mir im Zentral-Verein diese Frage gar nicht zu erörtern; sie kann nur für die Gesamtheit gelöst werden. Mögen politische Parteien oder Schulmänner und Theologen diesen Kamps ausfechten: wir werden uns jeder Entscheidung von inaßgebender Stelle fügen, wenn sie uns den andersgläubigen Mitbürgern gleichstellt. So lange aber Protestanten und Katholiken ihren Religionsunterricht in der Schule bekommen, so lange der Staat selbst die Dissidenten zwingt, ihren Kindern irgend welchen obrigkeitlich anerkannten Religionsunterricht erteilen zu laffen, müssen wir von dem Standpunkt der Gleichberechtigung, den wir unter allen Uufftänden zu vertreten haben, dasselbe für uns verlangen. Auch diejenigen, die durch den obligatorischen Religionsunterricht sich beschwert fühlen würden, müssen zugeben, daß wir mit dem Anspruch aus gleiche Rechte auch gleiche Pflichten zu tragen haben, imb daß der Einzelne seine persönlichen Empfindungen und Wünsche zurückzusetzen hat gegenüber dem grundsätzlichen Verlangen, die Gleichberechtigung, die gesetzlich gewährt ist, nun auch in Wirklichkeit und auf allen Gebieten durchgesührt zu sehen. Wahrhaft politisch ist es, dem höheren Gesichtspunkt den niederen, in unserem Falle den Forderungen der Parität, etwaige, selbst berechtigte parteipolitische oder sonstige Bedenken unterzuordnen. Thatsächlich ist die „Freiheit" der Juden aus diesem Gebiete nur ein Beweis von der Gleichgiltigkeit der Behörden gegenüber den jüdischen Angelegenheiten, ein privilegium odiosum, in dem, wie in der Regel, mehr odium als privilegium enthalten ist. — Ein zweiter Gegenstand, dem man häufig begegnet, ist der, daß es schwer oder unmöglich sein würde, bcu Unterricht so zu gestalten, daß er sowohl die orthodoren wie die liberalen Eltern befriedigt. Auch hier verweise ich daraus, daß wir eben nur den Christen gleichgestellt würden. Derselbe Lehrer erteilt den evangelischen Religionsunterricht den Kindern strenggläubiger wie freisinniger Protestanten, und es wird keinem Vater einsallen, weil vielleicht der Lehrer einmal etwas sagt oder sagen könnte, was seinem religiösen Standpunkt nicht entspricht, daraus das Recht für sich herzuleiten, sein Kind vom Religionsunterricht der Schule fernzuhalten. Der stetige Einfluß des Elternhauses wird doch auch immer nachhaltiger wirken, als die wenigen Stunden des Unterrichts in der Schule. Für uns wird die Dogmenlehre, deren Behandlung am meisten Anstoß bei einzelnen erregt, ganz wegfallen; der Unterricht wird zum größten Teil geschichtlicher Natur sein. Die Sittenlehre ift die gleiche für alle, und das Gebiet der religiösen Bräuche und^ Zeremonien,.wird^ ein

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