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Jeschurun · 1893-08-11 · 32 (11.8.1893) · p. Seite 508

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
32 (11.8.1893)
Date
1893-08-11
Page
Seite 508 (sequence 10)
Language
German
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Nr. 32. ^Irschurun. Seite 508 (Grammatik), in Religions- und Sittenlehre, alles, alles sollte mit ihm kombiniert werden. Das wäre aber etwas Gekünsteltes, etwas Gezwungenes und Weitgeholtes. Jedes Fach wäre eingeengt, keines käme zu seinem vollkommenen Rechte, zu seiner wahren Geltung. Ein ganzer Schwarm von ungeordneten, unzusammengehörigen Anschauungen würde ans einmal auf des Kindes Seele einstürmen. Diese wäre unfähig richtig zu ordnen, Gleiches zu Gleichem; richtig einzuteilen, abzuteilen, zuzuteilen: richtig Jdeenassoziationen zu bilden Wir reden deshalb einer solchen Kombination nicht das Wort. Und wie mit dem Pentatenchunterricht nicht die übrigen israelitischen Religionssächer kombiniert werden dürfen, so darf er selbst noch viel weniger zum Nebenziel des hebräischen Sprachunterrichts degradiert werden — wie es jüngst in diesem gesch. Blatte ausgeführt wurde —, weil er sonst verkümmern müßte, indem seine formale Seite auf Kosten der materiellen Seite ungesund stark bevorzugt würde. Der Pentarenchunterricht sei deshalb ein selbständiges Fach der Zeit nach, die ans ihn verwendet wird, das Hauptfach der israelitischen Religionsschule. Das hindert uns aber durchaus nicht daran, alle anderen Religionsfächer, insbesondere die Grammatik in ihrer Anwendung lebhaft ans ihn zu beziehen. (Schluß folgt.) Kleine Chronik. Bürgerliche Verhältnisse. * Anarchismus und Antisemitismns scheinen sich immer mehr einander zu nähern. In welchen persönlichen Beziehungen Antisemitenführer wie Marquis Mores und Mechaniker Schneider zu Anarchisten gestanden haben, Dürfte bekannt sein. Aber auch die Wandlung, die der radikale Antisemitismus jetzt in Deutschland genommen hat, zeigt die Annäherung beider Richtungen. Zwei unverdächtige Beobachter haben dies auch fast zur gleichen Zeit erkannt. Die katholische „Köln. Volksztg". schreibt am 29. Juli: „Je unberechtigter und je gewaltsamer eine Bewegung ist, um so eher werden die radikalen Elemente die Oberhand gewinnen. Wir sind überzeugt, daß die antisemitischen Radaumacher eher noch bei den Anarchisten als den planmäßigen Sozialisten landen werden." — Und dasStöcker'sche „Volk" schreibt am 30. Juli: „Der sogenannte Radau-Antisemitismus, welcher den Skandal pflegt, Ausschreitungen provoziert, mit radikalen Phrasen paradiert, unter Umständen auch die „Propaganda der That" nicht verschmäht und dabei den Leichtgläubigen vvrspiegelt, in wenigen Jahren die Majorität des Volkes für sich gewinnen zu können, ist ein Zwillingsbruder jenes Anarchismus, der in der sozialen Bewegung des Proletariats sein Unwesen treibt." * Im preußischen Kultusministerium wird gegenwärtig eine Denkschrift ausgearbeitet, in welcher die Frage des polnischen Sprach- und Religionsunterrichtes eine allseitige eingehende Beleuchtung finden soll. Die „Kreuzzeitung" bemerkt hiezu: „Die Polen erfüllen ihre Bürgerpflicht. Mehr kann man von ihnen nicht verlangen; eine Politik, die sie deshalb befeindete, weil sie nicht deutschen Stammes sind, würde ja gegen die elementarsten Grundsätze der Gerechtigkeit verstoßen." — Dem Blatte der Tivoli-Antisemiten wird aber mit Recht die Frage entgegengehalten, ob nicht die deutschen Bürger jüdischer Abstammung ihre Bürgerpflicht ebenso treu wie die Polen erfüllen, und ob, was den Polen gegenüber „gegen die elementarsten Grundsätze der Gerechtigleit" verstößt, etwa den Inden gegenüber gerecht ist. * Gegenüber der Meldung des „Jeschnrun", daß dem Reichstage vier Inden (Sozialdemokraten) — darunter auch der Abgeordnete Dr. Schönlank für Breslau — angehörten, läßt sich das „Volk" berichten, daß der letzterwähnte während seiner Studienzeit in Halle „nach sehr eingehendem Taufunterricht" bei einem dortigen Professor der Theologie etwa 1885 in der Neumarktkirche getauft wurde. — Weniger ist oft mehr! * Die Staatsanwaltschaft in Kleve setzt das Ermittelungsversahren bezüglich des Aantener Knabenmordes fort. Sie erließ eine Bekanntmachung, worin die Vernehmung eines Hausierers Walther aus Aachen als Zeuge für dringend erforderlich erklärt und ersucht wird, nach dem Aufenthalte Walthers zu forschen und im Ermittelungsfalle sofort dem Gerichte in Kleve Nachricht zu geben. * Uber die Parteigrnppiernng unter den Antisemiten berichtet die „Natlib. Korr." folgendes: Ahlwardt ist der „Deutschen Reformpartei", zu welcher sich die Gruppe Böckel und die Gruppe Zimmermann im Reichstag vereinigt haben, ferngeblieben. Dr. Förster, der Ersatzmann für Neu-Stettin, hat „sein Ehrenwort gegeben", dieser „Deutschen Reformpartei" beizutreten. Werner gehört der Partei an, sein Ersatzmann, Dr. König aus Witten, dürfte vorziehen, mit Liebermann von Sonnenberg bei den Fraktionslosen ansznharren. Es kann ihnen dies um so weniger schwer fallen, als ihnen, wie dem in Eschwege gewählten Antisemiten Lenß, von dem rechten Flügel der Deutschkonservativen ein sehr freudnachbarliches Verhältnis zugestanden sein soll. * Gegen Ende des vorigen Jahres trug sich ein Aufsehen erregendes Vorkommnis vor dem Tempel des berühmten Wunderrabbis von Sadagora zu. Der Rittmeister des 9. Dragoner-Regiments Graf Thun erschien an einem Samstag vor dem Bethause in Sadagora, in welchem sich der Wunderrabbi gerade befand. Graf Thun war mit einem photographischen Momentapparate ausgerüstet, um den Rabbi, für den er sich sehr interessierte, anfzunehmen. Dies erfuhr man in der Synagoge, und da es bei den orthodoxen Inden verboten (?) ist, sich photographieren zu lassen — obendrein noch an einem Sabbat — entstand ein förmlicher Aufruhr, und zahlreiche Personen sammelten sich vor dem Tempel an. Der Rabbi wollte denselben nicht verlassen und sandte den Vorsteher Landan als Parlamentär zum gräflichen Offizier mit der Bitte, derselbe möge von seinem Vorhaben ablassen. Graf Thun weigerte sich den Ort zu verlassen; es entstand eine turbulente Szene, bei welcher sich Landan eines kräftigen, derben Wortes bediente, welches Graf Thun auf sich bezog, während Landau versicherte, die Lärmer und Schreier gemeint zu haben. Trotzdem wnrde Landan wegen Ehrenbeleidigung, also wegen eines Privatdelikts, von einem Gendarmen verhaftet und zur Bezirkshauptmannschaft eskortiert, welche aber die sofortige Enthaftung anordnete. Selbstverständlich rief diese Verhaftung in der ganzen Gegend ungewöhnliches Aufsehen hervor, und ein Ezernowitzer Blatt berichtete

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