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Jeschurun · 1893-08-11 · 32 (11.8.1893) · p. Seite 505

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
32 (11.8.1893)
Date
1893-08-11
Page
Seite 505 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 32. I e s ch dachte er nicht, daß berühmte Rabbiner diesen Gebrauch auf die gründlichste Weise gerechtfertigt haben? — Ich rufe Himmel und Erde zu Zeugen an, daß ich in meiner Jugend von meinem Lehrer R. Samuel Ahoab die traditionelle Versicherung empfangen habe, nach welcher die, (in den ältern Ausgaben des) Schulchan Aruch befindliche Äußerung, „das Kapparothnehmen sei ein thörichter Gebrauch," nicht von Josef Karo selbst, sondern von den Editoren des Schulchan Aruch herrühre." (In den neuern Ausgaben des Schulchan Aruch ist die Äußerung nicht zu finden). „Sprechen sich ja R. Hai Gaon, R. Ascher ben Jechiel und R. Simon ben Zemach einstimmig für diesen Gebrauch aus!" „Auch fragt es sich, welches Motiv den Gegner der Engel-Anrufung bestimmt habe, dieselbe öffentlich zu tadeln? Wollte er das thörichte derselben vor den Völkern und Fürsten aufdecken, so erscheint dessen Verfahren wie eine Verleumdung. Ist es demselben ernstlich um eine Abschaffung zn thun, so sollte er bedenken, daß er die Mehrheit gegen sich habe, und daß es ihm zukomme, sich der Mehrheit zu unterordnen." In einem zweiten Schreiben an den Gegner des fraglichen Gebets sagt Marpurgo: „Hüten sie sich sorfältig, von den Gebräuchen der Väter auch nur um die Breite einer Nadelspitze abzuweichen. Wie viele fremdartige und auffallende Gebräuche haben sich im Laufe der Zeit in Israel festgesetzt, ohne von den Rabbinen und Gelehrten angetastet zu werden! So wird an manchen Orten den am Feste der Thorafreude zur Thora gerufenen die Krone der Thora auf das Haupt gesetzt. An andern Orten wird die Thoralektion am Versöhnungstage auch in griechischer Sprache vorgetragen. Manche Gemeinden haben sogar den Brauch, die Thorarolle zum Behufe der Vorlesung am neunten Aw auf den Rücken eines vor der Gesetzlade gebeugt stehenden Mannes zu legen. — Der verstorbene Rabbiner zu Mantua, Jehuda Briele (gest. 1722) versicherte mich, daß er, wenn er an hohen Festtagen als Vorbeter fungierte, selbst die fehlerhaften Lesearten in den Gebetstücken beibehielt, um nur an dem Bestehenden und Gebräuchlichen nichts zu ändern. Er erkannte es demütig an, daß ihm seine Tochter deshalb an einem Versöhnungstage gestorben sei, weil er ein neues, früher in seiner Gemeinde nicht gebräuchliches Bußgebet am Versöhnungstage eingeführt habe." „Sie berufen sich mit Unrecht darauf, daß das Knieen bei manchen Gebeten abgestellt worden sei, weil man zur Einsicht gelangt ist, daß dies zu der „Anbetungsweise der Völker" gehöre. Denn nicht aus diesem Grunde, sondern weil derselbe den Gemeinden zu lästig war, oder weil das Knieen nur dem zukommt, der, wie Josua, der Sohn Nun's, der Erhörung seines Gebetes gewiß ist. Hätten diese Umstände nicht vorgewaltet, so würde man ohne Zweifel auch diesen Gebrauch nicht angefochten haben. Einen Beweis hierfür kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung anführen. Im Jahre 1701, ich lebte damals in Padua, herrschte bei der dortigen deutschen Gemeinde noch der Brauch, daß der Vorbeter vor dem Sündenbekenntnisse „Al Chet" seine Stätte verließ, sich gegen Norden wendete, und das Sündenbekenntnis rezitierte. Da aber im genannten Jahre Streit und Hader in der Gemeinde ausbrach, so modifizierte man den Gebrauch dahin, daß in der Folge die ganze Gemeinde beim Sündeubekenntnis niederkniee. Mir mißfiel damals diese Sitte, weil ich sie für unjüdisch hielt. Ällein ich besprach mich darüber mit anerkannten gelehrten Rabbinen, und diese belehrten mich, daß r u n. Seite 505. der Gebrauch unverfänglich wäre. Wenn man Ihnen gesagt hat, daß mein seliger Lehrer R. Mose Gentile (Chefe), — geb. in Triest 1663, gest. in Vei'edig 1711, — die Engelanrufung in Görz beseitigt habe, so war dieser Bericht ungenau. Ich erinnere mich vielmehr aus meiner Kindheit, daß er andere im Gebrauche jener Ausrufung nicht störte, während er selbst dieselbe auf eine ihm unverfänglich scheinende Weise modifizierte. Ich selbst bin im Studium der Thora ergraut, ohne mir jemals eine Kritik der mir überlieferten Gebetformeln gestattet zu haben." Diese streng konservative Rtchtung verfolgend, trat Marpurgo bei einer andern Gelegenheit mit unerbittlicher Strenge den liturgischen Reformen der Kabbalisten entgegen. Im Winter des Jahres 1717 gingen nämlich die Anhänger der Mystik in Görz damit um, in der dort'gen deutschen Gemeinde die spanische Liturgie einzuführen und nach der Vorschrift des Sohars das Anlegen der Phylakterien (Tefillin) an den Halbfeiertagen abzustellen Letztere Einrichtung war bei einem Teile der Gemeinde bald durchgedrungen. Marpurgo erklärt sich mit rücksichtsloser Entschiedenheit gegen beide Reformen, als gegen unzulässige Neuerungen. Diejenigen, die sich an den Halbfesttagen von den Phylakterien dispensieren, gelten ihm sogar als Sektierer. „Ich selbst," sagt er, „bin im deutschen Ritus erzogen. Da ich mich aber gegenwärtig in einer italienischen Gemeinde befinde, so nehme ich keinen Anstand, mich öffentlich an die Gebräuche derselben zu halten." Marpurgo's Auftreten gegen die Görzer Neuerungen wurde von mehreren italinischen Rabbinen gut geheißen und unterstützt. Der bereits genannte Jehuda Briele iu Mantua sagt in seinem Gutachten, daß er den Lehrer Rovigo in Görz, welcher der Urheber der Neuerungen ist, verfolgen und in Bann legen werde, falls er von seinen Umtrieben nicht abläßt. Die dieser Drohung vorangehende Warnung Briele's lautet: „Ich komme nun mit meinem harten Schwerte, Marpurgo's Entscheidung zu bekräftigen, und ich gebiete strenge dem Lehrer, der ihm widerspricht und der auf jekteiti Bauche kriecht, zurückzukehren zu seiner Pflicht." Noch schärfer als Briele sprach sich Marpurgo's Schwiegervater Josef Piamete, Rabbiner zu Ankona, aus, welcher die sichere Kunde erhalten hatte, daß der Reformer in Görz in jugendlicher Hitze so weit ging, das ihm vorgezeigte Urteil Marpurgo's zu zerreißen! Nachdem Piamete in abgeschmacktem Style und mit gewaltigen Schimpfwörtern gegen die kabbalistischen Neuerer losgezogen, ruft er aus: „Gott weiß es! wenn die Gelehrten sich nicht beeilen, die von den zügellosen Genossen der Zeit gemachten Risse wieder herzustellen, — dann wehe Israel!" Salomo David Malvigo, Rabbiner zu Liuo, stimmt diesen Verdammnngsurteilen bei, und teilt in seinem Gut-, achten folgendes mit: „Als ich in Cinto wohnte, wurde von dem Rabbinate in Venedig ein Rabbiner dahin bestellt, welcher sogleich bei seinem Amtsantritte den alten Brauch, das Abendgebet (Arwith) unmittelbar auf das Mincha folgen zu lassen, als unerlaubt abstellen wollte. Ich opponierte, und die befragten Gelehrten bestätigten meine Meinung. Auch in meiner gegenwärtigen Gemeinde habe ich manche vor meiner Hierherkunft eingeführte Neuerung beseitigt, und den alten Brauch wiedeer hergestellt." Etwas milder urteilt in der Phylakterienfrage Jsak Lampronte, Rabbiner in Ferrara, indem er berichtet, daß in seiner Gemeinde in drei Synagogen die Phylakterien an

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