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Jeschurun · 1893-08-11 · 32 (11.8.1893) · p. Seite 504

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
32 (11.8.1893)
Date
1893-08-11
Page
Seite 504 (sequence 6)
Language
German
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Seite 504. I e s ch u r u n. Nr. 32. Das hat der Herr, die Thora, nicht gewollt, Die gleiches Recht, die Gleichheit lehrt und hegt. Jin Mittelalter lebt' der Jude still u. s. w. — Möchten unsere Börsenmatadore und Geldmacher, die uns so viel schaden, diese schlichten Lehren nur beherzigen, dann könnten wir uns und dem Dichter, dessen Scyriftchen noch viele derartige Kernsprüche enhält, nur gratulieren! Kabbalistisch-liturgische Reformen. Von Leopold Löw. Hi. Auf welche Weise suchten nun die kabbalistischen Reformer zu Algier diesen alten Streu zn ihren Gunsten auszubeuten? Sie raisonnierten wie folgt: „Da wir den gemeinschaftlichen Gottesdienst nach unserer Weise in besondern Betlokalen abhalten, so sind wir ebensowenig der Sektiererei zn zeihen, als zwei in ihren Anordnungen nicht übereinstimmende Religionsbehörden oder Gerichtshöfe derselben geziehen werden können. Wie man diese gewähren läßt, weil sie bei der Abgrenzung ihrer Wirkungskreise nicht in Kollision geraten, so lasse man auch uns gewähren, indem auch von unserer Seite kein Konflikt mit den Besuchern der andern Synagogen zu befürchten steht. Will man aber uns die für uns ungünstige Meinung Abaje's entgegenhalten, welcher Maimonides beizupflichten scheint, so begeben wir uns unter den Schutz Raba's, für den sich R Jsak Alfaßi und R. Ascher ben Jechiel erklärten." Dieses Raisonnement muß indes in Algier die beabsichtigte Wirkung verfehlt haben, denn die kabbalistische Partei sah sich genötigt, die Intervention auswärtiger Autoritäten in Anspruch zu nehmen, und ein Gutachten von Maß' und Raphael Alfaßi, Rabbiner zu Tunis (gest. am 1. Tebeth 5475 — 7. Dez. 1714), einzuholen. In dem Anfrageschreiben an Alfaßi wird unter Anführung verschiedener rabbinischer Autoritäten dem oben erwähnten Raisonnement die Bemerkung beigefügt, daß bei abweichenden Gebräuchen, durch welche weder ein biblisches noch ein rabbinisches Gesetz verletzt wird, von Sektiererei überhaupt nicht die Rede sein könne. Alfaßi trat in der Hauptsache auf die Seite der Algierer Kabbalisten, doch wünschte er, daß die ans der Mitte der! typischen Gebete zu verweisenden Pijutim am Schlüsse des- I selben auch fortan rezitiert werden sollen. Am ausführlichsten spricht er sich über die Repitition der Tefilla aus. „Wenn die leise Tefilla," sagt er, „in früherer Zeit abgeschasft wurde, so geschah es nur wegen derjenigen Gemeindemitglieder, welche, um ihrem Gewerbe nachzugehen, die Synagoge verlassen wollten, oder in Rücksicht auf diejenigen, die sich während der Rezitation des Vorbeters eitlem Geschwätze überließen. Da diese Umstände gegenwärtig nicht obwalten, ist es natürlich und löblich, den alten Gebrauch neuerdings einzuführcn Auch ist es thöricht des Erwerbes wegen aus der Synagoge zu eilen, indem Gott dem Menschen seine Nahrung in Anbetracht der Verdienstlichkeit des Gebetes bescheert, wie dann auch nach der Bemerkung Abndirahams die Zahl der Benediktionen in der dreimaligen täglichen Tefilla 57, (19x3) beträgt, und dergestalt dem Zahlwerte des Wortes San ( n ) Ernährer gleichkommt. — Abgesehen davon ist der Gotteslohn für jede gesprochene Benediktion vom Talmud selbst auf 10 Gulden festgesetzt. ( Wird nun die Tefilla nur einmal rezitiert, so entsteht an jedem Tage ein Ausfall vv i 380 Gulden (19X^—38). Wer wäre aber so thöricht, sich solch einen täglichen Verlust gefallen zu lassen? — Endlich sollte man auch die kabbalistische Lehre zu Herzen nehmen, nach welcher durch Abschaffung der in Rede stehenden Repetition sogar die .'inknnft des Meisias verzögert wird! — Die Wiederholung der Tefilla hat in der That die außergewöhnlichsten Wirkungen, ob auch der Talmud dieses Geheimnis absichtlich verschweigt, und nur den auch dem alltäglichen Verstände zusagenden Grund dafür angiebt, daß nämlich durch die Repetition des Vorbeters diejenigen vertreten werden mögen, die selber des Gebetes unkundig sind. An dogmatischer Bedeutsamkeit wurden aber die Wirren in Livorno und Algier von denen in Triest übertroffen, als im Jahre 1722 ein gelehrter Talmndist daselbst den Antrag stellte, die an den Bußetagen gebräuchliche Gebetformel, mit welcher die Engel um ihre Fürsprache bei Gott angerufen werden, sofort abzustellen, indem sich ein solches Gebet mit den Grundsätzen des Judentums nicht vertrage, nach welchen.Gebete nur an Gott allein gerichtet werden dürfen. Ein anderer, mehr der kabbalistischen Denkweise zugethanener Talmudist verteidigte nachdrücklich das angefochtene Gebet. Da es keiner der streitenden Parteien gelang, den Gegner auf seine Seite zu bringen, so brachten sie ihren, nicht ohne Leidenschaft geführten Streit vor Samson Marpurgv, — geb. 1682, als Jüngling Lehrer und praktischer Arzt in Padua, seit 1709 in Ankona, wo er später der Nachfolger seines Schwiegervaters im Rabbinate war, gest. am 1. Peßachtage 1740, — dessen Autorität von beiden Teilen anerkannt wurde. Marpurgo ließ sich bereit finden, das Schiedsrichteramt zu übernehmen. Sein in einem sehr versöhnlichen Tone abgefaßtes Gutachten enthält im wesentlichen folgende Bemerkungen: „So entschieden es auch ist, daß Israel alle leiblichen und geistigen Segnungen von Gott allein erwartet, so ist es doch nicht minder wahr, daß das Verdienst unserer heiligen Patriarchen uns im Exile beistehe, und ihre Fürbitte uns zu Gute komme, wie denn auch in dem Bußegebet der spanischen Gemeinden für den Gedalja-Fasttag die in Machpela Schlummernden angerufen werden, ihre Fürbitte bei dem Herrn einzulegen." „Nicht minder ist es Geschäft der Engel des Erbarmens, dem bedrängten Israel durch Gebete zu Hülfe zu kommen, und dessen Gebete dem Herrn in das Allerheiligste zu überbringen. Es hat daher die Anrufung der Engel durchaus nichts Verwerfliches, so lange wir unerschütterlich festhallen, daß Gott allein und kein Wesen außer ihm uns Retter in der Not werden könne." „Wollte man dagegen einwenden, daß nach der Lehre des Talmud nur das Gebet einzelner, nicht aber das ganzer Gemeinden der Dazwischenknnft der Engel bedürfe, so bedenke man, daß schon R. Meir Jbn Gabbai in seinem Werke: „Der Wurm Jakobs" gelehrt hat, daß nämlich die Gebete solcher Gemeinden, in deren Mitte sich viele Sünder befinden, nicht unmittelbar zu dem Erhörer der Gebete durchdringen können. „Besonders tadelnswert ist es, daß sich der Gegner der fraglichen Gebete auf eine so ungeziemende Weise gegen alte, durch das Herkommen geheiligte Gebräuche ausspricht, und namentlich das „Umschlagen der Kapparoth" vor dem Versöhnungstage einen thörichten Gebrauch nennt. Warum be-

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