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Jeschurun · 1893-07-28 · 30 (28.7.1893) · p. Seite 471

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
30 (28.7.1893)
Date
1893-07-28
Page
Seite 471 (sequence 5)
Language
German
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Seite 471. Nr. 30, -s* J1 e f ri| u r lt it. lichen Leben anstreben, oder werden wir nicht vielmehr kraft dieser Eigenart mit größerer Intensität und nachdrucksvoller die Ideale des Staates — denn auch der Staat hat seine Ideale — zu verwirklichen suchen! Separate nationale Interessen? Welche hätte Herr Dr. B. genannt oder zu nennen? In allen politischen, in allen bürgerlichen, also in allen nationalen Fragen — fühlt er sich nicht, und weiß sich auch Herr Dr. B., als Wiener, nicht eins mit seinen christlichen Mitbürgern in österreichischen Landen? Oder wird der deutsche oder französische Jude andere Staatsinteressen vertreten, andere nationale Bestrebungen vor Augen haben, als deutsche resp. französische? Herr Dr. B. ist sich über den Begriff,national", wie gar viele, im Unklaren und dar her will ich ihm auf den Vortrag des Begründers der Völkerpsychologie, Prof. Lazarus: „Was heißt national?" verweisen, der ihn des Näheren belehren wird, daß Stamm, Religionsgesellschaft mit Nation und Nationalität nicht zu verwechseln ist, und daß wir Juden längst ausgehört haben, eine besondere „nationale Individualität" zu bilden, wodurch seine ganze Begründung znsammenfällt. Nein! wir Juden bilden keine nationale Eigenart, denn der französische Jude ist Franzose wie der Protestant daselbst, und der englische Jude Engländer ebenso wie der Katholik daselbst — wenn auch, oder trotzdem die herrschende Kirche daselbst die anglikanische ist — und kommt es zum Kampfe zwischen Deutschland und Rußland, werden die deutschen Juden ohne Bedenken ihre Waffen gegen ihre Glaubensgenossen richten, die im russischen Heere dienen, denn jeder verficht die Interessen jenes Staates, als dessen Bürger er sich betrachtet, da er als Mitglied jener Nation sich weiß, die ihn in ihrer Mitte ausgenommen, und um so nationaler wird sein Empfinden, Fühlen und Denken, je mehr man ihn, unbeschadet seiner religiösen Überzeugung und seines religiösen Bekenntnisses, am staatlichen und nationalen Leben teilnehmen läßt. Daß dies nicht in dem vollen Maße geschieht, daß die Gleichberechtigung noch lange nicht zur vollen Wirklichkeit gelangt ist und daß unsere Glaubensbrüder brutalen Verfolgungen ansgesetzt sind — daß daher, Punkt II: „die Lage unserer Glaubensgenossen eine unwürdige war und eine unglückliche ist" — diese Erkenntnis haben wir nicht erst dem Zionismus zu verdanken und es ist ein ungerechter Vorwurf, der den Thatsachen widerspricht, als ob das „Feingefühl" gegenüber der antisemitischen Hetze und den Leiden unserer Brüder abgeschwächt wäre. Umgekehrt! Je drückender und trostloser die Lage in den vergangenen Jahrhunderten war, je härter die Verfolgungen, desto dumpfer hatte man sich darin als in etwas Unvermeidliches ergeben, umsomehr war das Gefühl für das Drückende und Schmachvolle abgestumpft, ja in vielen, in den meisten war es erstorben; erst im Laufe dieses Jahrhunderts hat die Gemüter eine heiße Sehnsucht nach Befreiung aus den drückenden Verhältnissen ergriffen, als die Geister sich geregt, und vielleicht keine Zeit und kein Geschlecht hat das Entwürdigende und Traurige unserer Lage so tief empfunden, als dieses Geschlecht, wenn auch dieses Gefühl noch nicht triebkräftig und lebendig geworden, als daß alle sich zur kräftigen Abwehr vereinigt, um mit voller Wucht für die Rechte der Brüder und zum Schutze derselben einzutreten. Andererseits ist dieses „Feingefühl" in manchem so stark entwickelt, daß, er in nervöse Erregung gerät, wenn eine judenfeindliche Äußerung fällt und die ruhige Besonnenheit verliert, und auch der Zionismus ist aus einem solchen überreizten nervösen Feingefühl zu erklären, der uns verleitet, den rohen Angriffen gegenüber zu den falschesten Abwehrmitteln zu greifen. Wer seine Ruhe und Besonnenheit nicht verloren, wird trotz der trüben Erfahrungen seinen Glauben an eine friedlich-freiheitliche Entwickelung nicht aufgeben und wird „wohl besser beraten sein, wenn er auch „Punkt ill": „die Überzeugung hegt von der Notwendigkeit einer gründlichen Umgestaltung der völkerrechtlichen, d. h. bürgerlichen Verhältnisse der Inden." Doch wird er nicht die Lösung darin erblicken, daß die Juden aller Staaten und aller Völker einen eigenen Staat gründen sollen, was nach menschlicher Voraussicht unausführbar bleibt und ist — nicht ein Territorium soll gefunden werden, das uns ein Asyl bieten sollte gegen die Verfolgungswut — welches übrigens auch nur geringen Schutz zu bieten vermöchte. (Schluß folgt.) Wissenschaft und filterntur. Kabbalistisch-liturgische Reformen. Von Leopold Löw*). 1. Als die Verbesserungen des syuagvgalen Gottesdienstes anfingen sich Bahn zu brechen, von den Wortführern der alten Rechtgläubigkeit aber als religionswiorig zurückgewiesen wurden, waren die Freunde und Vertreter derselben, welche die angestrebten Reformen nicht als antitalmudisch oder antirabbinisch wollten gelten lassen, genötigt, dieselben von orthodoxem Standpunkte zu verteidigen und sie durch Hinweisung auf rabbinische Vorschriften und Bestimmungen als unverfänglich, ja als löblich und gottgefällig darzustellen. In diesem Sinne nnternahmen es Schem-Tob in Livorno, Jakob Rekanati in Verona, Aaron Chorin in Arad und Moses Kunitzer in Ofen im Jahre 1818, den Hamburger Tempel mit seiner teilweisen deutschen Liturgie und seiner Orgel zu rechtfertigen. In diesem Sinne schrieben auch Salomon, Frankfurter und Holdheim, als sie mit gelehrten Gutachten gegen das Interdikt des Chacham Bernays 1841 in die Schranken traten. Salomon behauptete am Schluffe seiner Apologie, unwiderleglich bewiesen zu haben, „daß das fragliche Gebetbuch auf jüdisch-israelitischem Boden wurzle, allen Anforderungen des mosaisch-rabbinischen Judentums entspreche und weder mit der Lehre der Mischna und des Talmuds, noch mit der irgend eines unserer rezipierten Gesetzbücher im Widerspruch stehe." Frankfurter ruft ausr „Dem Stabilismus ist das ganze Judentum, ohne alle Unterscheidung von Wesen und Form und in der letzteren ohne alle Prüfung ihres Wertes, ihres Alters, ihres Ursprunges, ein Konvolut von ewig Feststehendem. Dieser Ansicht stehen wir gegenüber, nicht aber der Synagoge, nicht den Rabbinern!" — Holdheim giebt dem Gebetbnche das Zeugnis, „daß es im Mittelpunkte der Synagoge und der in ihr geltenden Tradition fest stehen geblieben". Und auch Geiger nimmt keinen Anstand, das Interdikt des HamburgerChachams, „als.'durchaus unbegründetundimschneidenden Widerspruche mit dem talmndisch und rabbinisch ausgestellten Gesetze über das Gebet zu betrachten und zu verwerfen." In demselben Sinne äußerten sich die Rabbiner *) Aus dem litterarischen Nachlasse des heimgegangeuen berühmten Oberrabbiners von Szegedin. Die Red.

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