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Jeschurun · 1893-07-28 · 30 (28.7.1893) · p. Seite 469

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
30 (28.7.1893)
Date
1893-07-28
Page
Seite 469 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 30. Seite 469 I e s ch wohnlich für erstere die größten Unannehmlichkeiten entstehen. Wer unsre hessischen Juden kennt, der weiß, daß zum Teil geringe Bildung bei ihnen zu finden ist, und wer dieses nicht weiß, der achte nur auf das Gespräcb, wenn einige Juden zusammen kommen. Wenn sie gar nichts zu treiben wissen, dann schelten sie auf den Lehrer. Dem einen singt der Lehrer nicht schön genug, dem andern schreit er zu viel; während er dem dritten zu viel neue Melodien bringt, hat er vielleicht dem vierten den Mund nicht weit genug aufgemacht, oder auch vielleicht sich sonst irgend rinmal bewegt. Wie uns glaubhaft versichert wurde, soll ein Gemeindemitglied sich darüber beschwert haben, daß der Lehrer in Ausübung seines Amtes nicht anständig stehe. Und das kam daher, daß, weil der betreffende Lehrer kurzsichtig ist, er sich bücken mußte, um in seinem Buche lesen zu können. Daß er aber trotzdem einen Verweis erhielt, ist Thatsache. Wenn man überhaupt glaubt, die Vorsteherämter, die Vorgesetze Behörde unsrer Kollegen, schützten die ihnen unterstellten Lehrer, dann ist man, wie Verfügungen von ihnen zeigen, auf dem Holzwege. Während von uns jemand, wenn er sich während des Gottesdienstes ein Vergehen zu schulden kommen läßt, weder von dem Bürgermeister noch von dem Geistlichen selbst bestraft werden kann, wird unser jüdischer Kollege, der das Amt eines Geistlichen mitversehen muß, von seinen Gemeinde-Ältesten bestraft. Wer aber sind diese Gemeinde-Ältesten? Auf unfern Dörfern meistens Viehhändler re., die an Bildung doch unfern Kollegen sicher das Wasser nicht reichen. Diese Leute also setzt man zu Richtern über Lehrer! Ist es da ein Wunder, daß die Beschwerde, — wenn sie auch von dem schmutzigsten G.emeindemitglied ausgeht — Erfolgt hat, sofern sie nur gegen den Lehrer gerichtet ist, während es noch niemals dagewesen ist, daß dem Lehrer von dem Vorsteheramt einmal beigestanden worden wäre. Will man auch annehmen, die Lehrer — sie sind und wollen gleich andern Menschen keine Engel' sein — hätten oft unrecht, dann wird uns aber doch niemand bestreiten wollen, daß sie doch wohl in einigen Füllen vielleicht recht haben möchten. Durch diese Art der Bestrafung werden die jüdischen Lehrer zu Leuten zweiten Grades degradiert. Mit Staunen sahen wir eine Verfügung eines Vorsteheramtes, worin den Gemeinde-Ältesten der Vorwurf gemacht wird, sie machten dem Lehrer gegenüber 311 wenig Gebrauch von dem § 15. Dieser Paragraph entstammt der Verordnung vom 30. Dezember 1823, betreffend die gemeinheitlichen,,Verhältnisse der Israeliten, und unterstellt den Gemeinde-Ältesten die Vorsänger und Synagogendiener, nach unfern Begriffen die Kantoren und Kirchenlehrer. Ob aber trotz sichtlichen Wohlgefallens und Ermunterung eines Vorsteheramtes dieser Paragraph aus Lehrer bezogen werden kann, denen das Ämt eines Vorbeters vom Vorsteheramt als Gratisbeilage aufgebürdet ist, während sie als Lehrer gleich uns staatlich bestellt sind, ist doch mehr als zweifelhaft. Eine solche Ungleichheit zwischen Lehrern und Lehrern will der Gesetzgeber sicher nicht, am wenigsten aber will er Leute zu Richtern über Lehrer setzen, die an Bildung so viel tiefer stehen als der, den sie verurteilen sollen. Übrigens ist dieser Paragraph gar nicht so übel und ruft Jugenderinnerungen in uns wach. Früher mieteten sich die jüdischen Gemeinden für 50 bis 60 Thaler einen sogenannten Lehrer unb nahmen i h m. — b i s das Jahr herum war — dieses Gehalt durch Strafen wieder ab. Mit Hilfe des angeführten Paragraphen ist dieses auch heute r u n. noch möglich und soll sogar verschiedentlich ausgesührt worden sein. Wer braucht sich wohl da zu beklagen, daß die gute alte Zeit vorüber sei? Zum Schluß wollen wir noch ein Beispiel dafür anführen, wie fein eine solche Vorgesetzte Behörde verfährt. Ein Lehrer und Vorbeter leidet an Katarrh des Kehlkopfes und steht deshalb in ärztlicher Behandlung. Auf dringenden Rat des Arztes reicht er dem Borsteheramt die ärztliche Bescheinigung ein und bittet, einige Wochen von dem Vorbeteramt dispensiert zu werden. Anstatt dem erkrankten Lehrer diese Bitte zu erfüllen, schreibt das betreffende Vorsteheramt: „Auf Ihr Gesuch vom . . . . können wir Ihnen nur anheimgeben, sich wegen Ihrer Beurlaubung und Stellvertretung mit den Herren Gemeinde- Ältesten zu verständigen." Daß diese Verständigung nicht möglich, ja sogar entwürdigend ist, liegt auf der Hand. Der Lehrer versah aus falschem Pflichteifer das Vorbeteramt trotz seiner Krankheit weiter, bis er eines Tages nach beendigtem Gottesdienst großen Blutverlust halte, der durch Überanstrengung entstanden war. Der Manu liegt nun schwer krank darnieder, und seine Frau und die kleinen Würmchen umstehen jammernd das Lager ihres Ernährers. Wer aber ist für dieses Unheil verantwortlich? Die Frage zu beantworten wollen wir den Lesern dieses Blattes überlassen. Uns lag nur daran, diese Thatsachen einmal der Öffentlichkeit zu übergeben und dadurch die öffentliche Aufmerksamkeit auf Vorgänge zu richten, die man am Ende des 19. Jahrhunderts für unmöglich halten sollte. Sollte dieses erreicht werden, dann ist der Zweck dieser Zeilen erfüllt, die nur durch das Mitleid hervorgerufeu sind, das ich mit meinen jüdischen Kollegen habe. Hoffentlich bricht auch für diese bald der Frühling au, so daß man am Ende des Jahrhunderts vielleicht sagen kann: „Die jüdischen Lehrer Hessens sind sozusagen auch Menscheu." „Das Reich Judäa im Jahre 6000". Bon Dr. B Elsas;. So wäre nun der Trailin erfüllt, den in trüben Leidenszeiten ein ganzes Volk geträumt, lind erreicht das, wovon die Zionisten schwärmen, wonach ihr Streben gerichtet ist — wie uns jüngst Herr Chefredakteur Dr. Birnbaum in Ihrer werten Zeitschrift freundlichst auseinaudergesetzt — und wenn es auch noch ein paar Jährchen dauert, was wollen 2—300 Jahre im Leben eines Volkes bedeuten! Voller Hoffnungen die Brust geschwellt, können wir dem Jahre 6000 aera mundi, oder 2241 der bürgerlichen Zeitrechnung, entgegensteuern, denn dann ist „Zion" wieder hergestellt, auf der Davidsburg thront Seine Majestät David III., an seiner Seite sein Sohn, Seine Hoheit Kronprinz Salomon, beide aus dem Hause Mvntesiore, — Rabbi Ahron Kohn waltet feierlichst seines hohenpriesterlichen Amtes, festliche Scharen füllen Jerusalems Straßen, die aus allen Gauen des Landes herbeigeströmt, um die Zentennarfeier der Neuerstehung des Reiches Judäa durch einen gottesdienstlichen Akt, Denkmalsenthüllung, Banquet und Ball zu begehen. Überall herrscht eitel Freude und Friede, ja Judäa ist zu einer Macht geworden, welche selbst das Zarenreich zwingt mit demselben diplomatische Verbindungen anzuknüpfen, und die fröhliche Aussicht erösfuet sich uns, daß Rußland, durch Judäa gezwungen, klein beigeben und zur Aufhebung der Ausnahmegesetze wider jüdische Unterthanen schreiten werde. Also nur Geduld, noch 200 Jahre, und wo-

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