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Jeschurun · 1893-07-21 · 29 (21.7.1893) · p. Seite 457

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
29 (21.7.1893)
Date
1893-07-21
Page
Seite 457 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 29. Seite 457. I r s ch und sonstige Beschädigungen verübt. Manche Juden wurden auch thätlich beleidigt. Von den Tumultanten wurden einige sistiert und sehen ihrer Bestrafung entgegen. Au h leichte Verwundungen kamen vor. — Trauriger als diese tumultösen Vorgänge ist es ja, daß die jüdischen Bürger sich Abends kaum auf die Straße wagen dürfen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, beschimpft oder thätlich angegriffen zu werden. Der soziale Friede in unserer Stadt ist auf lange gestört. Wir sehen mit Besorgnis der Nachwahl entgegen, welche die Gemüter natürlich noch mehr erregen wird." — Recht nett, nicht wahr? * Gegen das Urteil des Landgerichts zu Darmstadt, welches den antisemitischen Redakteur Theiß wegen des Vergehens der Beschimpfung des Judentunis freigesprochen, hat die Staatsanwaltschaft die Revision an das Reichsgericht eingelegt, so daß die Angelegenheit in Leipzig nochmals zur Verhandlung gelangen wird. * Zum Kapitel des Antisemitismus im deutschen Heere liefert, ein der „Frkf. Ztg." mitgeteilter Vorfall einen sehr unerfreulichen Beitrag: In Bielefeld garnisoniert das 3. Bataillon des 55. Infanterie-Regiments (Graf Bülow). Im Oktober vorigen Jahres wurden unter anderen auch 4 jüdische Einjährig-Freiwillige bei dem Bataillon eingestellt. Dieselben wurden von vornherein in auffallendster Weise vom Offiziersunterricht ausgeschlossen. Dasselbe Schicksal traf allerdings auch zwei christliche Freiwillige, deren körperliche Indisposition aber außer allem Zweifel stand. Am 1. April wurden die vier Freiwilligen nicht befördert. Einer derselben — nach unparteiischem, sachverständigem Urteil ein ebenso tüchtiger als fähiger Soldat, über dessen tadellose Führung sich sein Kompagnie-Chef lobend ausgesprochen haben soll — ist der Sohn eines Bielefelder hochangesehenen Bürgers, der sich in einem langen, arbeitsvollen Leben reiche Verdienste um Staat und Gesellschaft erworben hat, von seinen Mitbürgern zu vielfachen Ehrenämtern berufen ist, vier Feldzüge mitgemacht hat und 1870 mit dem eisernen Kreuz dekoriert worden ist. Der Kompagnie-Chef des Nichtbeförderten soll sich auf Befragen geäußert haben, der Freiwillige habe nicht die notwendige körperliche Disposition (sie!). — Eines Kommentars zu diesem Vorgang enthalten wir uns. * Bei einer kürzlich stattgehabten Verhandlung eines Zivilprozesses „Cohn contra Cohn" vor dem Kammergericht in Berlin, wobei die beiden Prozeßführenden einen Eid zu leisten hatten, sah sich der eine der Mandatare, um einem eventuellen Irrtum bei der Eidesabnahme vorzubeugen, veranlaßt, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß beide Herren evangelisch seien. — Seit wann? * Das „Deutsche Zentralkomitee für die russischen Juden" hat vom 1. Juni 1892 bis 1. Mai 1893 7154 Personen befördert, der n Reisekosten ganz oder teilweise vom Zentralkomitee getragen wurden. Die Station Ruhleben passierten in der Zeit 16,955 Personen. Von den einzelnen Komitees hat Bremen 64 Personen, Hamburg 1154, Stettin 974, Königsberg 2829, Myslowitz 863, Ruhleben und Berlin 771 befördert. * Die französischen Antisemiten trifft ein harter Schlag. Die pariser Staatsanwalichaft verlangt, daß Marquis Mores, einer der antisemitischen Hauptkrakehler, unter gerichtliche Kuratel gestellt werde, da er an Größenwahn leide. u r u n. * 400 jüdische Familien kampieren unter freiem Himmel in der Nähe von Moscheiki im Gouvernement Kowno. Sie alle wurden durch gewissenlose Auswanderer-Agenten in diese verzweifelte Lage gebracht. Nach Memel sollte sie ihr Weg führen. Die Armen wußten nicht, daß ihnen von den Behörden nicht gestattet würde, diese Abfahrtsstation zu benutzen. Die Libauer Dampfschifffahrts-Gesellschaft nahm sich ihrer nach Kräften an; sie schickte Abgesandte nach Moscheiki, welche einen Teil der betrogenen Juden behufs Einschiffung mit sich nahmen. Der größere Teil derselben jedoch verblieb in der verzweifelten Lage, da die meisten weder mit genügenden Mitteln, noch mit geordneten Pässen und sonstigen notwendigen Papieren versehen waren. * Der Polizei-Chef von Tiflis hat dem Gouverneur daselbst eine Liste überreicht, welche die Namen von 111 jüdischen Familien enthält, die noch vor dem 1. November aus dem Kaukasus ausgewiesen werde > sollen. Die Genehmigung durch den Gouverneur ist eine bloße Formsache, da er in Wahrheit, selbll wenn er den Juden freundlich gesinnt sein sollte, nicht die Macht hat, auch nur einen Namen aus der Liste zu streichen. Wie wir hören, soll eine noch weit größere Liste von der Polizeibehörde vorbereitet werden. Gemeinde, Synagoge und Schule. An der öffentlichen Rabbinatsschule zu Preßburg fanden die Schulprüfungen des Schuljahres 1892/93 am 4. und 5. Juli statt. Unter den anwesenden Prüfungsgästen befanden sich: königl. Rat Herr Josef von Roth, Schulinspektor und vom königl. Ungar. Kultusministerium ernannter Kommissär über diese Schule, Herrn Jg. Reich, Präses der orthodoxen Durchführungskommission, Herr Koppel Reich, Oberrabbiner der Budapester orth. isr. Gemeinde, Herr Rabbiner Wolf Sußmann u. a. Volle 2 Tage prüfte der Direktor die Zöglinge dieser Lehranstalt, deren Zahl sich auf nahezu 320 beläuft. Die präzisen Antworten der Kandidaten, auf die schwierigsten an sie gerichteten Fragen, der reine verständnisvolle Vortrag zeigten von der gründlichen Auffassung derselben; sie errangen sich damit den ungeteilten Beifall aller Anwesenden. Die Prüfung lieferte den Beweis, daß diese Anstalt eine wahre Pflanzstätte der jüd. Wissenschaft ist. * Herr Rechtsanwalt Masc, ein bekannter Zionist, der mit juristischen auch umfassende rabbinische Kenntnisse und eine glänzende Beredsamkeit verbindet, ist als Rabbiner der in Moskau ansässigen Juden bestätigt worden. * Die Zahl der Juden in Spanien ist e ine verschwindend geringe, von einer Entwickelung der Geme indeverhältnisse ist nirgends eine Spur. Seit dem Entsetzeusjahre 1492, in welchem die Vertreibung sämtlicher Juden aus Spanien erfolgte, bis in die jüngste Vergangenheit hat kein Sohn des Stammes Jakob auf der iberischen Halbinsel sich niedergelassen. Die von Ferdinand dem Katholischen und von Jsabella gegen die „Ketzer und Juden" erlassenen Gesetze blieben offiziell bis zum Jahre 1869 in Kraft und machten die Ansiedelung von Juden unmöglich. Seitdem im Jahre 1869 die Konstitution erlassen und Religionsfreiheit proklamiert wurde, wohnen einige wenige Inden in den verschiedenen Städten Spaniens zerstreut. Zwar ist nach dem Staatsgesetze eine öffentliche religiöse Prozession, z. B. Aufzüge bei Hochzeiten, Leichenbegräbnissm rc. für Nichtkatholiken

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