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Jeschurun · 1893-04-07 · 14 (7.4.1893) · p. Seite 220

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1893
Issue
14 (7.4.1893)
Date
1893-04-07
Page
Seite 220 (sequence 12)
Language
German
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Nr. 14. Seite 220. I e s ch u r u n. Aufmerksamkeit bis zu seinem wirkungsvollen Schlußsätze verharrten. Nicht nur der reiche Beifall der Anwesenden, sondern auch das warm empfundene Dankeswort des Vorsitzenden bekundete es laut, wie gern man gerade diesen Vortrag gehört und wie gern man sich hat belehren lassen über eine Sache, die vielerseits von einem durchaus schiefen Gesichtswinkel aus betrachtet und darum auch so manches Mal falsch beurtheilt wird. * Die Breslauer sind noch immer ohne ersten Kantor in der neuen Synagoge. Jeden Freitag und Sonnabend bekommen sie einen neuen Vorsänger gu hören, aber alle bis jetzt gehörten wollten dem allerdings verwöhnten Publikum nicht gefallen. Da kommt ein junger Kantor Bielitz und nimmt vergangenen Freitag, den 25. und Sonnabend, den 26., die Gemeinde mit seiner melodischen Stimme gefangen. Er ist zwar noch sehr jung und kann noch nicht lange seinem Berufe angehören, aber die Stimme ist gut und sympathisch, sie greift durch. Man ist auf die Entschließung des Vorstandes begierig; zumal da der glückliche Bewerber Ausländer ist und schwerlich die Bestätigung der Regierung erlangen dürste. * Um die in Gruden zu besetzende Landrabbinerstelle haben sich 21 Herren beworben. Bis zur Neubesetzung des Rabbinats, das die Regierungsbezirke Osnabrück, Stade, Aurich umfaßt, ist von dem Regierungspräsidenten zu Osnabrück Herr Landrabbiner Dr. Gronemann beauftragt worden. * Am 16. v. M. fand im israelitischen ^Seminare zu Kassel unter dem Vorsitze des Provinzial-Schulrat, Kannegießer und des Geheimen Regierungsrates Hasse sowie unter Mitwirkung des Landrabbiners Dr. Prager die Entlassungsprüfling statt. An derselben beteiligten sich elf Zöglinge, welche sämtlich bestanden. Zwei derselben (Neuhaus-Guxhagen und Plaut-Wehrda) wurden auf grund ihrer schriftlichen Prüfung vom mündlichen Examen dispensiert. * Der „Jahresbericht über die°Religionsschule der Synagogen- Gemeiude zu Hannover" enthält an erster Stelle einen längern anregenden Aufsatz aus der Feder des Leiters der Schule, Herrn Seminardirektor Dr. K r on e r und einen Stundenplan, aus welchem wir mit Interesse ersehen haben, daß in Hannover eine besondere „Barmizwastunde" eingerichtet ist. Die Schule ist zehnklassig (fünf Knaben- und fünf Mädchenklaß'en), der Unterricht wird von fünf Lehrern geleitet. Wir kommen auf diesen Bericht in Verbindung mit mehreren andern ausführlich zurück. * Am 18. v. M. ist in Piesling der Nestor der mährischen Rabbiner, Bezirksrabbiner M. L. K o h n im Alter von 82 Jahren verschieden. Seit dem Jahre 1841 hat er das Rabbinat in der Gemeinde Piesling bekleidet, wo er sich einer ungewöhnlichen Beliebtheit erfreute. — Der Schwiegersohn des Entschlafenen, unser geschätzter Mitarbeiter Hr. Dr. Friedländer, widmet dem Verstorbenen Worte des Nachrufes in österreichischen Fachblättern. * Die seltene Feier des 50jührigen Amtsjubiläums, verbunden mit der goldenen Hochzeit, welche der verdienstvolle Rabbiner der Gemeinde Floh (Bayern) Herr Wittelshöser beging, gestaltete sich zu einer hochehrendeu Ovation für den Jubilar, an welcher sich die ganze Kultusgemeinde mit dem Vorstande, die katholische Ortsgeistlichkeit und die Nachbargemeinden, die königl. Behörden und die Ortshonoratioren lebhaft beteiligten. Der Verlauf der Feier gab ein erhebendes Bild der Eintracht, in welcher die beiden Konfessionen dort leben und verkehren, im Gegensätze zu der beschämenden Rassenhetze im Reiche. Herr W. wurde anch zum Ehrenbürger seiner Stadt ernannt. * Aus dem zweiten Jahresbericht der ,Israelitischen Versicherungs- und Unterstützungs-Kasse für Witwen und Waisen der Rabbiner und Beamten in Elsaß-Lothringen" ist ersichtlich, daß die reichsländische Regierung der „Versicherungs- und Unterstützungskasse" einen jährlichen Zuschuß von 2000 Mark bewilligt und daß Herr Lazarus Lantz, Präsident des Israelitischen Konsistoriums des Ober-Elsaß, der schon bei der Gründung der Versicherungs- und Unterstützungskasse eine Summe von 4000 Mark als Gründungsfoud gespendet und zu einem jährlichen Beitrag von 400 Mark sich verpflichtet, die Erklärung abgegeben hat, im Falle daß die „Versicherungs- und Unterstützungskasse" ihre Thätigkeit auch auf die Vorsänger ansdehnen sollte, eine zweite Summe von 4000 Mark nebst einem jährlichen Beitrag von 400 Mark zukommen lassen zu wollen. Das Vermögen der Kasse beläuft sich beim Jahresabschluß aus 9724 Mark. Das Verwaltungs-Komitee sieht mit Vertrauen der weiteren segensreichen Entwickelung derselben entgegen und ladet alle noch Fernstehenden zum Beitritt ein. Nur wenn sämtliche Rabbiner und Beamte der Reichslande beitreten, kann Gedeihliches geleistet werden. Bis jetzt sind erst 15 Rabbiner Mitglieder. * Herr Di*. Rabinowitz in London ist mit der in der vorigen Nr. des „Jeschurnn" mitgeteilten Erklärung des gelehrten Dr. Gaster inbetreff der „Hutfrage" nicht einverstanden. Dr. G. hatte drei Gründe angegeben, ans welchen die Juden beim Beten das Haupt bedecken: 1. Aron trug eine Kopfbedeckung. (Warum Aron allein? Alle Priester trugen eine solche. Exod. 28, 40); 2. Die römischen Sklaven gingen barhaupt, die Juden wollten daher nicht als Sklaven erscheinen; 3. Jesus lehrte seine Schüler barhaupt zu beten, um sich hierdurch von den Juden zu unterscheiden. Dieser letzte Grund wurde als der wichtigste von den dreien angeführt. „Ich muß jedoch gestehen, schreibt Dr. R, keinen derselben einzusehen. Die Christen mögen einen Grund gehabt haben, unbedeckten Hauptes zu beten; aber warum mögen die Juden schon vor der Gebart Jesu die Gewohnheit gehabt haben, das Haupt zu bedecken? Mir scheint deshalb, daß es richtiger gewesen wäre, statt nach den Gründen für eine jüdische Tradition in dem heidnischen Rom und im Neuen Testamente zu suchen, sich nach denselben im Talmud umzusehen. Dieser erzählt: Ein Jude begegnete 2 Gelehrten, ohne sein Haupt zu bedecken. Da sagte einer zum andern: „Wie unverschämt ist doch dieser Mensch, daß er in unserer Nähe nicht einmal das Haupt bedeckt." Hieraus entgegnele der andere: „Vielleicht konunt er aus der Stadt Mechasia (in Babylonien), wo die Leute mit den Gelehrten sehr vertraut umgehen, er ist daher nicht gewohnt, uns Ehrenbezeugungen zu erweisen." (Kidduschin 33 a.) Hieraus folgt also, 1. daß die Inden (wenigstens in Babylonien) auf der Straße barhaupt zu gehen pflegten; wahrscheinlich war ihnen die Gewohnheit der römischen Sklaven unbekannt; 2. daß es einem Höheren gegenüber als Zeichen der Ehrerbietung galt, in dessen Nähe das Haupt zu bedecken und 3. daß die Juden in folge dessen verpflichtet sind, vor Gott, also beim Gebete, das Haupt zu bedecken. — Herr Dr. Gaster hat nun das Wort!

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