Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1893
- Issue
- 14 (7.4.1893)
- Date
- 1893-04-07
- Page
- Seite 210 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 210. Nr. 14. I r s ch u r u n. x- , Wir können und wollen es nicht vergessen," heißt es da, daß die Deutsch-Freisinnigen in den letzten schweren Jahren sich uns als die echten Erben jenes Liberalismus bewährt haben, der für uns Juden die Gleichberechtigung errungen hat; darum werden wir freilich denjenigen nicht kränken und tadeln, der nationalliberal oderkonservativ wählt, aber so wenig wir es verstehen würden, wenn ein Jude für die Aufhebung der Judenemanzipation wirkt, ebenso unverständlich ist uns ein Jude, der in normalen Zeitkäufen einem Antisemiten in den Reichstag hilft." — Und der effektvolle Schluß lautete: „Das Purimfest, das die Juden in dieser Woche feiern, erinnert an jenen wackeren Mann, der nach dem Wort der Schrift „sich nicht beugte und nicht niederwarf," und dennoch siegte und durchdrang. Dieser Mann scheint itn§ immer noch ein besseres Borbild für die politische Arbeit der Inden, als — Prof. Lazarus." * Reben diesem Aufsatze hat der Beschluß der Herrenhausmitglieder, der die Regierung zur Prüfung der „jüdischen Geheimgesetze" auffordert, die Gemüter erregt, und ebensowenig wie der Zeitungsartikel wird der Majoritätsbeschluß der Kammer unserer Pairs irgendwelche Folgen haben. Denn die Regierung wird dem Beschluß nicht nachgeben können, weil die Forderung eine gänzlich sinnlose, auf einer vollständigen Berkennung von Thatsachen beruhende iff. „Angenommen, es ständen in jenen Büchern alle die von den gewerbsmäßigen Judenhetzern behaupteten Abscheulichkeiten, schreibt ein Leitartikler des „B. T.", was folgte denn daraus? -Nichts anderes, als was der Freiherr v. Schorlemer schon in seiner Entgegnung angedentet, daß „nämlich in diesen alten Büchern Dinge stehen, die in früheren Zeiten gegolten haben, jetzt aber nicht mehr gelten". Das ist eine richtige Antwort, wenigstens ist sie in einem gewissen Sinne richtig. Nicht darauf kommt es an, daß jene vermeintlichen Sätze in den jüngst so oft genannten hebräischen Werken sich finden, sondern darauf, daß sie zur Zeit noch Geltung haben. Nun sind aber diese vermeintlichen Sätze, Anssprüche, Gebote den allerwenigsten deutschen Israeliten auch nur dein Wortlaute nach bekannt! Bon der halben Million deutscher Israeliten sind ganz gewiß nicht Tausend auch nur im stände, jene Werke zu lesen! . . . Man soll die jüdischen Geheimgesetze auf ihren sittlichen Gehalt prüfen, und von dem Ansfall soll alsdann das staatsbürgerliche Geschick der deutschen Israeliten in Gegenwart und Zukunft abhängen! Was würde man wohl dazu sagen, wenn jemand auf den Gedanken käme, eine Beschwerde- und Bittschrift an den Reichstag zu senden, um eine staatliche Prüfung der katholischen Geheimlehren oder Geheimgesetze zu veranlassen, und wenn er sein Gesuch mit einer Anzahl von Sätzen aus den Schriften des Jesuiten Mariana, Bellarmins oder aus der Moraltheologie des Pater Gurv begründen wollte? Genau so verhält es sich mit jenen Behauptungen über einzelne Aussprüche, die sich vielleicht in den hebräischen Büchern finden mögen. Für die in antikisierenden Anschauungen wurzelnden Behauptungen einzelner Jesuiten aus der Renaissancezeit kann man die katholische Kirche ebenso wenig verantwortlich machen, wie für gewisse Aussprüche einzelner israelitischer Theologen das moderne Judentum. Wer das dennoch thut, der handelt sowohl gegen die katholische Kirche als auch gegen das Judentum in vollkommen bewußter Weise böswillig. * Infolge der Verhandlung im preußischen Herrenhause sendet Herr Oberrabbiner Dr. Jellinek uns ein „kurzgefaßtes ethisches Glaubensbekenntnis über die Beziehungen von Inden zu Nichtjuden", das von dem greisen Meister, aus primäre Quellen sich stützend, verfaßt ist. Wir lassen das Glaubensbekenntnis im Interesse derer, die das Judentum lehren oder über dasselbe sich belehren lassen wollen, wörtlich folgen: Auf grund von Bibel und Talmud, in denen die schriftlichen Religivnslehren des Judentums und die traditionelle Erläuterung und Entwickelung derselben enthalten sind, anerkennen und bekennen wir als die religiös-sittlichen Grundsätze und unverbrüchlichen Moralgesctze, deren Beobachtung und Befolgung allen obliegt, die zur jüdischen Gemeinschaft sich rechnen, ohne Unterschied der Bildung und der Lebensrichtnng, ob sie orthodox-konservativ oder liberal-fortschrittlich gesinnt sind, Folgendes: 1. Das Gebot der Thora: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst", und die Erläuterung des weisen Mischnalehrers Hillel, die er einem Heiden, der dem Jndentnme sich anschließen wollte, als die Summe und den Mittelpunkt der Thora gegeben hat: „Was du nicht willst, daß man dir thne, das thue auch andern nicht", umfassen alle Menschen ohne Unterschied der Abstammung, der Sprache, der Nationalität, der Staatsangehörigkeit und des konfessionellen Glaubens. Jeder Israelit ist verpflichtet seinen Nebenmenschen, Inden wie Nichtjuden, als ein im Ebenbilde Gottes geschaffenes Wesen und als ein Mitglied des Menschenbundes zu lieben, ihn als seinen Mitbrnder zu betrachten, brüderlich und liebevoll zu behandeln, ihm nicht zuzufügen, was er nicht will, daß man ihm selbst thue. Das Judentum spricht auch keinem Menschen, in welcher Weise nnd durch welche Formen sein religiöser Glaube und sein Gottesbekenntnis in die Erscheinung treten möge, die Seligkeit ab, sobald sein Lebenswandel den Forderungen des im Lause der Jahrhunderte zur sittlichen Norm aller europäischen Kulturvölker gewordenen jüdischen Moralgesetzes entspricht; stellt ihn vielmehr als einen „nicht-jüdischen Frommen" demjenigen gleich, welcher im Judentum geboren ist und dessen Satzungen und Gebote beobachtet. II. Gleichwie das biblisch-talmudische Judentum im Punkte der Nächstenliebe keinen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden kennt, sondern das Band der Liebe um alle Nationen und Konfessionen, um die gesamte Menschheit schlingt und sie dadurch zu einem Bruderbünde macht: ebenso ist ihm eine solche Unterscheidung im Handel und im Verkehr, in allen bürgerlichen, staatlichen und sozialen Beziehungen vollkommen fremd. Es verlangt von seinen Bekennern Rechtlichkeit, Redlichkeit, Ehrlichkert, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit, Gewissenhaftigkeit, Treue dem gegebenen Worte, der gemachten Zusage und dem geleisteten Eide schlechthin, unbedingt, ohne Vorbehalt, ohne Einschränkung, ohne Ausnahme gegen jeden Menschen, welchem Volke, welchem Staate und welchem Glauben er angehören möge. III. Das biblisch-talmudische Judentum gebietet allen seinen Bekennern, die in der Zerstreuung in allen Weltteilen leben, treu und ergeben zu sein dem Vaterlande, welchem sie angehören, seinen Gesetzen zu unterwerfen, seiner Obrigkeit zu gehorchen, den Regenten des Landes als hehr und heilig zu ehren, die Sicherheit, die Macht, die Ehre und den Ruhm des Vaterlandes, im Kriege wie im Frieden, zu wahren