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Jeschurun · 1892-11-10 · 7 (10.11.1892) · p. Seite 110

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1892
Issue
7 (10.11.1892)
Date
1892-11-10
Page
Seite 110 (sequence 14)
Language
German
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Seite 110. I e s ch 11 r 11 11. Nr. 7. billiger und bequemer Wohnungen bedacht sein und zu verhüten suchen, daß sich die Leute in solchen Massen an einer Stelle mederlassen, was sowohl für sie selbst, als für das gesamte amerikanische Judentum die höchste Gefahr birgt. (Schluß folgt.) Wochen- Nor. 1892. | Cliescli- | iv an | 5653. Kalender. i Donnerstaii. . 10 18 i 1 Freitag . ן 11 19 Tonnabend . 12 20 היי שרה Sonntag. . . 13 21 Montag . . . 14 22 Dienstag . . 15 23 Mittwoch... 16 24 Donnerstag . . 17 25 Kritische Kliitter. ״Kritische Briefe" enthaltend eine Abhandlung über die Synodeder vierLänder in Polen und Lithauen mit kritischen Au'merkungen von CH. N. Dembitzer. Krakau 1891, Verlag der A. Fanst'schen Buchhandlung. Ein Jahr vor seinem Tode, noch von Karlsbad ans, wohin er sich zur Herstellung seiner angegriffenen Gesundheit begeben hatte, erbat sich der unvergeßliche, noch nicht ersetzte Prof. Grätz von dem berühmten Verfasser der oben angezeigten Schrift näheres über die Vier - Länder - Synode, durch welche sich die Inden Polens eine stramme Organisation geben wollten. Und dieser Brief gab den Anstoß zu der von dem gelehrten Dembitzer heransgegebenen kleinen, aber inhaltsreichen und von seiner umfassenden Gelehrsamkeit Zeugnis gebenden Schrift. Ihm sind die verborgensten Quellen zur Geschichte der Inden Polens bekannt und mit der gewissenhaftesten Benutzung derselben belehrt er uns über Alter, Organisation und Zweck der Vier- Länder - Synode. Wir erfahren durch denselben, daß nicht, wie Grätz meinte, R. Mordechai Jafe der Verfasser der Lewnschim, sondern R. Scholom Schachna, der Lehrer des R. Moses Jsserles und R. Jakob Polak, dessen Name mit der pilpulistischen Methode verknüpft ist, zu den Begründern der genannten Synode gehörte, daß dieselbe demnach schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ihre Thätigkeit begonnen hatte. Damals regierte der den Inden wohlgesinnte König Sigismund 11., der denselben viele Gerechtsame verlieh und ihre ausgebreitete Handelsthätigkeit nach Kräften förderte. Nicht nur die vielen Streitfälle, mehr noch der Mißbrauch, den viele Juden von den ihnen gewährten Privilegien und Freiheiten machten, ließen die Notwendigkeit einer Behörde erkennen, die, weil durch das Vertrauen der Gesamtheit getragen, als die höchsten Richter galten und die Macht besaßen, jedem habsüchtigen Streben, welches den Namen der Juden in Verruf bringen konnte, zu wehren. Diese Behörde war nun die Vier-Länder-oder besser Fünf - Länder - Synode, da sie die 5 Länder Kleinpolen, Großpolen, Podolien, Ukraine und Lithauen umfaßte, die aus kleinen Anfängen hervorgehend zu großem Einflüsse gelangte und denselben bis zu der Zeit behielt, in welcher mit dem Regierungsantritte des Königs Stanislaus August Poniatowski die Vorboten der Auflösung des Reiches Polen sich zeigten. Der Einfluß dieser Behörde war so groß, daß aus allen Ländern Europas wichtige Fragen ihrer Entscheidung vorgelegtwurden und ihre religionsgesetzlichen Bestimmungen allgemeine Anerkennung fanden. Dembitzer weiß noch, daß solche Synoden nicht eine Eigentümlichkeit Polens waren, sondern daß, wie zur Zeit, als׳ die Inden noch auf dem Boden ihres eigenen Landes lebten, so es auch später zu allen Zeiten Synoden gab, die in Spanien, Frankreich und Deutschland tagend über die wichtigsten Angelegenheiten der Juden und namentlich über religionsgesetzliche Fragen Entscheidungen trafen, und hebt mit diesem Nachweis seine Schrift über die ersten Grenzen, die er sich steckt, hinaus. Wer sich nicht nur über die Vier - Länder - Synode, sondern auch über die Talmndgrößen ' Polens belehren will, greife zu der oben angezeigten Schrift Dembitzers, die in einer klaren, von jedem Schwulst freien Sprache, eine Fülle des Belehrenden und Interessanten enthält. Dr. B. Kr und Wider. Antwort auf Frage in Nr. 6 des Jeschurun. Die Frage scheint mir der Thatsache zu entstammen, daß die Begriffe ״Prediger und Rabbiner" nicht genügend aufgeklärt sind. Ich bin der Ansicht, daß jeder predigen kann und darf, der dazu berufen wird. Religions- und Elementarlehrer — oft solche, die die zweite Prüfung nicht bestanden haben — bekleiden ja auch unbeanstandet Rabbinerstellen, selbst solche, die vorher durch Annoncen ausgeschrieben wurden, welche ״akademisch gebildete" Rabbiner verlangten. Wenn Rabbiner und solche, die es sein wollen, Religionsunterricht für Geld erteilen und hierin als Konkurrenten der Lehrer (Religionslehrer) auftreten, so dürfen sie über Eingriffe in ihre Rechtssphäre von seiten der Lehrer auch keine Klage führen. Talar und Barett? — Gott, das ist nur eine Kostümfrage. Sv lange der Unterschied zwischen Religionslehrern und Rabbinern nicht durch die Einführung einer Amtstracht von der Behörde kenntlich gemacht wird, mag darin der persönliche Geschmack entscheiden. Hauptlehrer H. Cvhn-Rogasen. Bezugnehmend aus die Rezension meiner jüdisch-deutschen Schreiblesefibel halte ich mich verpflichtet, zu erwidern, daß Ansichten verschieden sind, und mögen diese Zeilen dem Rezensenten zur Beruhigung dienen, daß ich von Kollegen und Rabbinern sogar, die die Fibel in ihre Religionsschnlen bereits eingeführt, auch zustimmende Erklärungen erhalten habe, weil mein Merkchen durchaus einem Bedürfnis abhilft. Jedenfalls hätte ich von einem Kollegen eine wohlwollendere Kritik erwartet. — Puczy nski-Filehne. Vereillsbote. Berlin, den 4. November. Unter allen in Deutschland bestehenden Unterstützungsvereinen jüd. Lehrer und Kultusbeamten wirkte bisher der Verein ״Esrah-Bazarah" am kräftigsten und nachhaltigsten durch ausreichende Unterstützung der Witwen und Waisen seiner Mitglieder. In Ermangelung jeder staatlichen oder

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