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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1898-12-23 · 51 (23.12.1898) · p. Seite 817

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
7 (1898)
Issue
51 (23.12.1898)
Date
1898-12-23
Page
Seite 817 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 51. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 817. Stadtverordneter Justizrat Friedemann leitete sein Referat mit der Bemerkung ein, es sei falsch, die Frage lediglich als eine konfessionelle oder kommunale Angelegenheit aufzufassen, sie bilde vielmehr nur ein Glied in der Reihe der seitens der Regierung in letzter Zeit gegen die Selbstverwaltung gerichteten Angriffe. Die Verfügung des Provinzialschulkollegiums verrate das Bestreben, die jüdischen Lehrkräfte schließlich ganz aus der Schule zu entfernen; sie verstoße gegen das Gesetz und die verfassungsmäßig garantierte Gleichberechtigung der Konfessionen und sei überdies ebenso unzweckmäßig wie technisch undurchführbar. Der Kultusminister stelle sich damit auf den antisemitischen Standpunkt, Juden nur im Verhältnis zur Bevölkerungsziffer zu Aemtern zuzulassen. Der Magistrat habe in dieser Frage eine sehr schwächliche Haltung gezeigt und sich gerade deshalb seitens des Ministers eine geradezu unerhörte Behandlung gefallen lassen müssen. Auch jetzt noch könne sich der Magistrat, trotz der Nichtbeantwortung seiner Remonstration, trotz des bezeichnenden Tones der Verfügung zu keinem energischen Vorgehen entschließen, er verlege sich aufs Bitten und gebe das Prinzip preis, und suche nur die Betroffenen einzeln zu schonen, während es, schon um kein Präjudiz für die Zukunft zu schaffen, das einzig Richtige wäre, es aus einen Konflikt ankommen zu lassen. (Beifall.) Nach einer lebhaften Debatte, in der sämtliche Redner das Vorgehen des Provinzialschulkollegiums, wie die Haltung des Magistrats aufs Schärfste verurteilten, gelangte folgende Resolution zur Annahme: „Die am 14. Dezember tagende starkbesuchte Versammlung des „Fortschrittlichen Vereins Waldeck" protestiert auf das Entschiedenste gegen die Maßnahmen der Regierung, die auf die Entfernung der jüdischen Lehrerinnen aus den Ordinariaten an den Berliner städtischen Volksschulen abzielen und spricht die Erwartung aus, daß der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung von Berlin dieser der Selbstverwaltung und der Verfassung widersprechenden Maßregel den schärfsten Widerstand entgegensetzen wird. Sie erwartet von den freisinnigen Vertretern im Parlamente, daß sie diese Handlungsweise der Regierung veranlassen wird, für Aufrechthaltung der Verfassung und der Gleichberechtigung einzutreten." Tie Mahnung, der Magistrat solle es auf einen Konflikt ankommen lassen, erscheint uns völlig unverständlich. That die Schuldeputation von vornherein, was ihre Pflicht war, ihre Pflicht sowohl gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde wie gegenüber den jüdischen Lehrerinnen, so wäre es zu dem Zusammenstoß gar nicht gekommen, dessen Opfer jetzt die jüdischen Lehrerinnen sind. Nach unserer Auffassung ist der Magistrat schon zu konfllktsreudig gewesen, nämlich genau so weit, als die üblen Folgen nicht ihn, sondern die jüdischen Lehrerinnen trafen. Der Stadtverordnete Dr. Preuß hat in der oben erwähnten Rede den Antrag begründet, die aus dem Ordinariat der Gemeindeschulen entfernten jüdischen Lehrerinnen an den städtischen höheren Töchterschulen anzustellen. Der Antrag, der jetzt im Schoße einer Kommission ruht, ist nicht ohne Bosheit. Der „Zufall", selbstverständlich nur der „Zufall", der im Lager des fortgeschrittenen Liberalismus auch sonst eine so große Rolle spielt, hat es nämlich gefügt, daß es an den städtischen höheren Töchterschulen Berlins, in denen es an jüdischen Zöglingen nicht fehlt, jüdische Lehrerinnen nicht giebt. In der mehrfach erwähnten Rede des Herrn Dr. Preuß in der Stadtverordnetenversammlung findet sich nachstehende Stelle: „Man kann doch nicht ohne weiteres voraussetzen, daß gegenüber einem so harten Verfahren der obersten Behörden nun jede der davon betroffenen Damen ein Cato im Weiberrock sei, daß sie alle dieser Maßregelung unter allen Umständen und jede ohne Ausnahme den unbeugsamen Widerstand eiserner Charaktere entgegensetzen. Da mag es denn sehr leicht Vorkommen und ist menschlich begreiflich, wenn die eine oder andere unter dem Eindrücke solcher Verfolgung plötzlich das Licht von Damaskus erblickt. (Sehr gut! Heiterkeit.) Und dann, meine Herren, kann sich ein frommes Gemüt an solchem Beispiele erbauen: bis zu diesem Augenblick hat sie jüdischen Religionsunterricht gegeben, dann tritt eine gewisse Quarantäne ein, und nach Ueberstehung dieser Quarantäne giebt sie dann christlichen Religionsunterricht (große Heiterkeit; sehr gut!); alles im Namen der Religion!! Wird dadurch nicht das religiöse Gefühl der Kinder eher verletzt als durch eine jüdische Klassenlehrerin?" Wir haben diese Sätze namentlich deshalb wieder gegeben, weil sie im antisemitischen Lager eine recht merkwürdig zwiespältige Beurteilung gefunden haben. Das Stöckersche „Volk" sieht in dem Citat eine charakteristische Probe „jüdischer Unverschämtheit in der Behandlung christlicher Dinge", wobei es übersieht, daß die Judentaufen doch nicht ganz und gar ein christliches Ding sind, sondern auch jüdisches Interesse berühren. Die nicht minder antisemitische „Deutsche Tageszeitung" dagegen hat die Rücksichtslosigkeit, Herrn Dr. Preuß beizustimmen, indem sie schreibt: „Der Antragsteller hat vollkommen Recht, wenn er den aus äußerlichen Rücksichten erfolgenden Uebertritt von Juden zum Christentum verurteilt. Wir gehen darin noch weiter und verlangen, daß zum Christentum übergetretene jüdische Lehrerinnen genau unter denselben Gesichtspunkten zu behandeln sind, als ihre jüdisch gebliebenen Kolleginnen, da wir ebenso wie Herr Preuß nicht der Meinung sind, daß die „gewisse Quarantäne" eine Aenderung der Gesinnung und Anscha uung hervorbringen kann. Diese Ueberzeugung wird zweifellos auch das Kultusministerium teilen." Zum Schluß teilen wir noch mit, daß die oberste staatliche Schulaufsichtsbehörde Veranlassung nehmen wird, mit der städtischen Schuldeputation vor endgiltiger Erledigung der ganzen Angelegenheit eine Besprechung zu veranstalten. Als Basis der Erledigung ist das Ministerialrescript vom 27. Dezember 1895 anzusehen. Dieses Rescript ist in unserem Sinne nicht ideal, aber es ist damit auszukommen — wofern die städtische Schuldeputation den guten Willen hat. Eine verwandte Angelegenheit betrifft der s. Zt. von uns erwähnte Antrag der Stadtverordneten Friedemann und Genossen, eine neue höhere Töchterschule im Westen einzurichten, da Vorsteherinnen privater höherer Töchterjchnlen die Aufnahme von jüdischen Mädchen abgelehnt hätten. Der Antrag ist von dem zur Vorberatung niedergesetzten Ausschüsse der Stadtverordneten-Versammlung abgelehnt worden; dagegen hat der Ausschuß folgenden Beschluß vorgeschlagen: Die Versammlung erachtet es mit der geltenden Rechtsordnung für unvereinbar, daß Vorsteher und Vorsteherinnen konzessionierter Pcivatschulen zur Aufnahme angemeldete Kinder aus Rücksicht ans ihre Religion abweisen, und erkennt an, daß durch ein derartiges Verfahren der Vorsteherinnen der größten Zahl der höheren Töchterschulen im Westen Berlins ein thatsächlicher Notstand vorliegt. Die Versammlung ersucht dem-

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