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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1898-03-11 · 10 (11.3.1898) · p. Seite 150

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
7 (1898)
Issue
10 (11.3.1898)
Date
1898-03-11
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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Seite 150. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. ll für die Alte Synagoge aus. 11 500 Mk. „ „ Neue „ „. 26000 „ „ „ Synagoge Kaiserstraße auf 17 000 „ „ „ „ Lindenstraße „ 38 000 „ „ „ „ Lützowstraße „ 30 000 „ zusammen 122 500 „ einschließlich Jugendgottesdienst und an den Feiertagen, kosten also Von den Ausgaben für hierzu noch mindestens Die Synagogen, Sonderveranstaltungen 87 579 Mk. mehr als sie einbringen. Rabbiner, Kantoren u. s. w. sind 70 000 Mk. hinzuzurechnen, so daß der Zuschuß sich auf ungefähr 158 000 Mk. stellt. Der Etatsentwurs sagt nicht, ob die 36 000 Mk., die für den Jugendgottesdienst und für die gottesdienstlichen Veranstaltungen an den hohen Feiertagen ausgegeben werden, einen Zuschuß bilden, oder ob Gegeneinnahmen in Abzug zu bringen sind. Jedenfalls sind im Etat solche Einnahmen nicht verzeichnet. Mit dem Etatsvoranschlag ist eine Rechnungsaufstellung für die abgelaufene Periode nicht verbunden. Man erfährt nur pauschalier, daß aus der Vorperiode ein Ueberschuß vorhanden ist. Im vorliegenden Falle beläuft er sich aus 438 815,20 Mk. Von diesem Betrage werden für die kommenden drei Jahre je 110 000 Mk. als Einnahme eingestellt, über einen Rest von 78815,20 Mk. ist noch nicht verfügt. Aus welchen Positionen die Ueberschüsse stammen, macht der Etat nicht ersichtlich, ebensowenig erfährt man daraus von etwaigen Etatsüberschreitungen und deren Gründen. Auch eine gesonderte Rechnungsausstellung für einzelne Zweige der Verwaltung ist in dem Etat nicht durchgesührt, blos stellenweise angedeutet. So geben die angezogenen Zahlen wohl an, was einerseits die Platzmieten in den einzelnen Synagogen einbringen, was andererseits die gottesdienstlichen Veranstaltungen dort kosten, doch fehlt jede Andeutung, was an Bau-Zinsen und -Amortisationen noch aufzubringen ist, so daß ein klares Bild von dem Gesamtaufwand nicht zu gewinnen ist. Dasselbe gilt von der Friedhossverwaltung, bezüglich deren wir aus dem Etat nur ersehen, daß man aus dem Verkauf von Erbbegräbnissen im nächsten Triennium eine Jahreseinnahme von 30 000 Mk. erwartet, während der vorige Anschlag nur aus 19 000 Mk. ging. Ob diese und sonstige Einnahmenvon den „sonstigen" Einnahmen ist im Etat überhaupt nicht die Rede — die Kosten der Friedhofsverwaltung und die Zinsen und Anoräsationskosten der Anlage decken, zeigt der Etat nicht. Möglicherweise ist die Dürftigkeit des Etatsvoranschlages daraus zu erklären, daß so viele Zweige der Gemeindeverwaltung — z. B. Krankenhäuser und Waisenhäuser — lediglich Zuschußverwaltungen sind. Die Erklärung giebt aber noch keinen zureichenden Grund. Je einfacher der Etat ist, desto durchsichtiger sollte er sein. Die bloße Angabe, daß zwischen den als notwendig bezeichneten Ausgaben und den Einnahmen aus Vermögen und Betrieb eine bestimmte Differenz vorhanden ist, die durch direkte Abgaben zu decken ist, kann einem gewissenhaften Verwalter öffentlichen Vermögens so wenig wie den Gemeindemitgliedern genügen. Der Etatsentwurf sagt nur, daß die Gesamtausgaben der Gemeinde von 1 089 767 Mk. im Jahre 1897/98 auf 1 323 250 Mk. im Jahre 1898/99, die Steuern von 933 952 aus 1 029 895 Mk, also um 234 000 resp. 96 000 Mk. gestiegen sind. Diese Steigerung mag ganz gerechtfertigt sein; aber man darf doch wohl nach ihren Ursachen sowie danach fragen, ob die vermehrte Steuerlast für den Einzelnen eine schärfere Heranziehung bedeutet, oder ob die Zunahme der Zahl der Censiten und ihre erhöhte Leistungsfähigkeit der Erhöhung des Steueraufkommens jedes Bedenken nimmt. Die Beratung des Staatshaushaltsetats hat Virchow treffend eine Inventur aller starken und schwachen Stellen der Regierung genannt. Es ist keineswegs nötig, den Gemeindehaushaltsetat in gleiche Linie zu stellen. Doch auch die Beratung des Gemeindehaushalts ist eine ernste Sache. Der Vorstand verfügt über ausreichende Bureaukcäste — so viel ist aus dem Etat mit Sicherheit zu ersehen — um den Entwurf durchsichtig und übersichtlich zu gestalten und die ernste Arbeit der Beratung nicht überflüssigerweise noch mit der Schwierigkeit von Dunkelheiten zu belasten. M. A. Klausner. Die >'it)liil!rröiil:tiiiii du (Omni. I. Wir haben uns in den vorigen Abschnitten lediglich mit dem Alter der mosaischen Bücher, als ein Ganzes genommen, beschäftigt und sind aus Grund wissenschaftlicher Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, daß kein stichhaltiger Beweis für die Behauptung vorliegt, daß der Pentateuch, oder das fünfte Buch Mosis, oder auch nur einzelne größere Partien der Thora erst in späterer Zeit entstanden seien. Damit ist jedoch nicht eine andere, nicht minder wichtige Frage gelöst, ob nämlich die mosaischen Bücher nicht nachträglich einige kleinere Aenderungen erfahren haben, bis sie die endgiltige Form erhalten, in der sie uns gegenwärtig vorliegen. Mit andern Worten: es wird sich um die Frage handeln, ob wir zur Zeit deu authentischen Text der Thora und nur diesen besitzen, ob nicht vielleicht im Lause der Zeit mancher Passus hinzugekommen, mancher Andere wiederum beseitigt wurde, oder eine Aenderung erfahren hat. Dieser Zweifel ist nicht neu. Zuerst wurde er in jüdischen Kreisen angeregt, und das schon in einer sehr frühen Zeit, in der bei christlichen Theologen solche kühne Gedanken noch nicht zu finden waren. Ein in Spanien im elften Jahrhundert lebender Gelehrter Namens Jsak Jbn-Jasus verfaßte einen Kommentar über die Bibel, d. h. über die Bücher des alten Testaments, in dem er manche, inderthat instruktiv erscheinende Gedanken über die Autorität des überlieferten biblischen Textes niederschrieb. Am merkwürdigsten ist wohl seine Aeußerung zu 1. Buch Mosis 36, 31. Es heißt da nämlich: „Diese sind die Könige, welche im Lande Edom geherrscht, noch bevor über Israel ein König regierte." Es folgt daraus ein Verzeichnis von acht edomitischen Königen, die in der Reihenfolge über das edomitische Volk (bekanntlich ein semitischer und mit Israel verwandter Stamm) geherrscht. Die einleitenden Worte: „nocb bevor über Israel ein König regierte", weisen unzwei-

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