Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 7 (1898)
- Issue
- 10 (11.3.1898)
- Date
- 1898-03-11
- Page
- Seite 149 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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10. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 149. — (Die feindlichen Brüder.) Die „Konservative Korrespondenz" wirft der „Staatsbürgerzeitung" recht unhöflich „Heuchelei" vor und nennt die antisemitische Wahltaktik „bewußte Zersttzungsarbeit". Das angegriffene Blatt antwortet: „Auf solche verbohrte, jeder vernünftigen Erörterung unzugängliche Stellungnahme etwas zu erwidern, ist vollkommen überflüssig." — Jnderthat: in diesem Falle ist nach beiden Seiten der Widerspruch unangebracht. 4- * — (Polnischer Antisemitismus.) Polnische oder vielmehr in polnischer Sprache geschriebene Blätter sind seit Jahren vergeblich bemüht, für den Antisemitismus unter den Polen Propaganda zu machen. In Wirklichkeit handelt es sich dabei nur um den Versuch, aus der Hetze einen Gewinn zu ziehen. In den maßgebenden polnischen Kreisen wird dieses Gebühren mit Verachtung angesehen. Schon vor viertehalb Jahren äußerte sich der Herr Erzbischof von Posen- Gnesen hierüber zu dem Redakteur dieses Blattes folgendermaßen: „Der Sozialismus, den wir so lange glücklich von uns ferngehalten haben, klopft vernehmlich an unsere Thore, und wir erkennen ihn wohl, auch wenn er sich in das häßliche Gewand des Antisemitismus hüllt, der überall nur ein Geschäft und ein Vorwand für selbstische Sonderzwecke ist." M. A. K. Der Kerliner Gememde-Ctilt vom 1. April 1898 bis 31. März 1901. Aus Gründen, die wahrscheinlich sehr stichhaltig, aber garnicht bekannt sind, hat die Berliner Gemeinde von Altersher die Gewohnheit beibehalten, den Haushaltsetat nur von drei zu drei Jahren zu beraten. Das muß so ziemlich ohne Anstoß gegangen sein, sonst hätte man es eben geändert. Musterhaft ist es gleichwohl nicht, und schon die stattliche Schlußziffer des Etats, gegenwärtig rund 1 Vs Millionen Mark, wovon über 1 Million durch direkte Abgaben aufzubringen, würde cs rechtfertigen, wollte man den Etat künftig von Jahr zu Jahr beraten. Die Gleichmäßigkeit und die ruhige Fortentwickelung der Etatsverhältniffe bildet nur eine Erleichterung der Arbeit, und es wäre als Gewinn zu betrachten, wenn die jährliche Wiederkehr der Etatsberatung den Mitgliedern der Gemeinde und namentlich den Repräsentanten den finanziellen Status mehr als oberflächlich bekannt machte. Vielleicht käme man dann auch dahin, was sicher ein Vorteil wäre, den Etat etwas übersichtlicher zu gestalten, ihm den rätselhaften Charakter zu nehmen, der ihn zur Zeit noch auszeichnet. Der diesmalige Etatsentwurs zeigt übrigens gegenüber dem vorigen einen bemerkenswerten Fortschritt. In dem vorigen waren Einnahmen und Ausgaben seitenweise nebeneinandergestellt, obwohl naturgemäß Einnahmequellen und Ausgabeverpflichtungen nur ausnahmsweise etwas gemein haben. Der neue Entwurf läßt, was viel rationeller ist, Einnahmen und Ausgaben auseinander folgen. Doch auch in der verbesserten Gestalt sind die Zahlenreihen ohne Erläuterungen schwer verständlich Die Gemeinde hat 1792 Mark Annuitäten aus einer teilweise unkündbaren Kapitalschuld von 39 930 Mark zu zahlen. Außerdem hat sie Kapitalschulden in Höhe von etwa 4 833 700 Mark, die mit einer Verzinsung zwischen 4 und 5°/0 zugleich amortisiert werden. Aus dem Etatsentwurf ist nicht zu ersehen, wann die Anleihen ausgenommen worden und welche Quoten bereits getilgt sind. Eine Bemerkung, die hierüber Aufschluß giebt, würde nicht schaden. Der zinstragende Kapitalbesitz der Gemeinde, also mit Ausschluß der zu direkten Gemeindezwecken verwendeten Grundstücke und Gebäude, beläuft sich auf 235 800 Mark in Pfandbriefen, Hypotheken und Konsols. Von dem etwaigen Stistungsvermögen der Gemeinde sagt der Etat kein Wort. Auch über den Grundbesitz und dessen Wert giebt er keine Auskunft. Das ist für einen Haushaltsetat nicht unbedingt erforderlich, wie ohne Weiteres zugegeben werden mag, doch fände es in einem Etatsanhang recht gut Platz. Die Summe der von der Gemeinde direkt gezahlten Gehalte beziffert sich für das nächste Etatsjahr (nicht das Etatstriennium) aus 187 012,50 Mark, wovon aus das Rabbinat 59 0O0 (einschließlich zweier noch anzustellenden Rabbiner), aus die Vorbeter 30 500 (einschließlich eines noch anzustellenden Kantors), auf das Verwaltungspersonal 97 512,50 Mark entfallen. Dazu kommen noch 6000 Mark für Diätare, 20 500 Mark für Bureauunkosten und 2500 Mark sächliche Ausgaben. Zu den Verwaltungsauswendungen gehören ferner 25 810 Mk. Pensionen, ferner 10 000 Mk., die dem Pensionssonds überwiesen werden, und zum erheblichsten Teile 60 250 Mark Subventionen, von denen allein 45 000 Mark an Privatgemeinden, also mittelbar für Prediger, Lehrer, Vorbeter gezahlt werden. Wie diese 45 0O0 Mark aus die einzelnen Privatgemeinden sich repartieren, ist in dem Etatsentwurf, der jeden Boten namentlich aufführt, seltsamerweise nicht gesagt. Für Schulzwecke leistet die Gemeinde 167050,44 M., wovon 122 500 Mk. aus die beiden Gemeindeschulen kommen. Die Armenanstalten, einschließlich der Altersversorgung, dotiert die Gemeinde mit 293 156 Mk. Davon gehen durch die Hände der Armenkommission 73 000, an das Krankenhaus 50 750 Mark, für drei Waisenanstalten sind 105 856 Mark, für das Hospital 26 100 Mk. ausgeworsen. Zur Unterstützung durchreisender Armen sind 11 000 Mk., für die Altersversorgung 7950 Mk., zur Mazzoth-Verteilung sind 8000 Mk. angewiesen. Die Kosten der gottesdienstlichen Veranstaltungen sind für das kommende Etatsjahr auf 210 079 Mk. veranschlagt, nämlich aus 28 946 Mk. für die Alte Synagoge, 47 272 „ „ „ Neue „ 27 281 „ „ „ Synagoge Kaiserstraße, 40 580 „ „ „ „ Lindenstraße, 30 000 „ „ „ „ Lützowstraße, 36 000 „ „ den Jugend- und Feiertagsgottesdienst. Das sind allerdings keine reinen Ausgaben, denn die Synagogen bringen auch Einnahmen aus der Vermietung von Stellen. Diese Einnahmen beziffern sich: