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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1897-12-24 · 52 (24.12.1897) · p. Seite 893

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
6 (1897)
Issue
52 (24.12.1897)
Date
1897-12-24
Page
Seite 893 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 52. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 893. Hierzu kommen die 8 Untersuchungsgefangenen. (Von den Pfleglingen waren 64 Männer, 6 unverheiratete Frauen, 1 verheiratete Frau.) In 60 Fällen handelte es sich um die Fürsorge für entlassene Strafgefangene, in 11 um die Fürsorge für die Familien Inhaftierter. Die Fürsorge für entlassene Strafgefangene bestand, wie in früheren Jahren, in Gewährung von Unterkunft und Speisung in der ersten Zeit nach der Entlassung, Anschaffung von Kleidung und Handwerkszeug, vorzüglich Beschaffung von Arbeit, Beratung der Pfleglinge, Aussöhnung mit ihren Familien, in geeigneten Fällen Beförderung in ihre Heimat wie an auswärtige Arbeitsstätten, in wenigen Fällen Gewährung von Darlehen oder Geldunterstützung. Von den 60 der Kommission überwiesenen entlassenen Strafgefangenen haben sich 5 demnächst nicht gemeldet, so daß ihnen eine Fürsorge nicht zu Teil werden konnte; 1 hat die Fürsorge abgelehnt; 2 haben sie nach Unterstützung durch Unterkunst, Speisung und Kleidung nicht weiter beansprucht; 2 hat die Kommission, weil sie sich nicht für zuständig hielt, abgewiesen; 2 wurde die Fürsorge als aussichtslos entzogen, nachdem sie eine Zeit lang mit Unterkunft und Speisung unterstützt waren. Von den verbleibenden 48 wurden 5 ihrer Familie wieder zugeführt. Zu bemerken ist, daß die Aussöhnung der nächsten Verwandten in den meisten Fällen die größte Schwierigkeit verursacht. Insbesondere sind gerade die Eltern viel schwerer zu bewegen, sich der bestraften Kinder wieder anzunehmen, als jeder Fremde; 11 wurden nach außerhalb befördert, 4 erhielten nur Darlehen zur Anschaffung von Waren, 1 nur eine Geldunterstützung, 1 (eine Arbeiterin) erhielt eine Nähmaschine und wurde durch Miere unterstützt. Die verbleibenden 26 haben fast sämtlich Beschäftigung erhalten, nämlich 24, und zwar 13 durch die Kommission, während sich 11 nach erhaltener Unterstützung durch die Kommission selbst Stellungen verschafft haben. Es erhielten Beschäftigung: 6 ehemalige kaufmännische Angestellte wieder als solche, 1 ehemaliger Konlmis als Schreibmaschinenschreiber, 2 ehemalige Kommis als Arbeiter, 1 ehemaliger Schildermacher als Buchhalter, 9, und zwar je 1 früherer Cigarrenmacher, Lederarbeiter, Buchdrucker, Maler, Schuhmacher, Schlächter, Arbeiter, eine Sängerin, eine Näherin in ihrem früheren Berus, 1 früherer Konditor als Kellner, 4 und zwar je 1 Wäschezuschneider, Metallschleifer, Posamentier, Hausdiener als Arbeiter. Von diesen 24 haben 2 die ihnen verschafften Stellungen nicht angetreten, 4 haben dieselben bald wieder ausgegeben. Von den 60 entlassenen Strafgefangenen erhielten 23 Schlafstellen und Speisemarken, und zwar für im ganzen 400 Tage, so daß aus den Pflegling durchschnittlich 17 bis 18 Tage entfallen. 5 Pfleglinge erhielten volle Pension, darunter einer aus drei Monate; 2 erhielten nur Speisemarken, 18 wurden mit Kleidung unterstützt, 3 durch Beschaffung von Handwerkszeug, 4 durch Einlösung verpfändeter Sachen; 5 erhielten von der Kommission neben anderer Unterstützung Darlehen, einem wurde ein Darlehn von 300 Mark anderweit verschafft, 8 erhielten außer anderem auch eine Geldunterstützung. — Was die Fürsorge für die Familien der Inhaftierten betrifft, so wurden dieselben teils von der Fürsorge-Kommission selbst, teils auf deren Veranlassung von der Armen-Kommtssion mit Geld unterstützt. Der Ehefrau eines Inhaftierten wurde eine Maschine zum Nähen von Shlipsen verschafft. Eine andere wurde auf Veranlassung der Kommission zur Wiederherstellung ihrer Erwerbssähigkeit im jüdischen Krankenhause behandelt. Die im vorigen Bericht erwähnte Ehefrau eines Inhaftierten, der eine Arbeitsstube für Damenschneiderei eingerichtet wurde, setzt ihre Thätigkeit auch nach der Entlassung ihres Mannes mit gutem Erfolge fort. Berlin, 19. Dezember. (Ueber das Judentum im Richterstande) bringt die „Berl. Ztg." folgende Notiz: Der Landgerichtsrat Munk vom hiesigen Landgericht I ist an Stelle des verstorbenen Direktors Bielefeld zum Landgerichts-Direktor bei dem Landgericht I Hierselbst ernannt worden. Bemerkenswert ist diese Ernennung insofern, als Herr Munk unseres Wissens der erste Jude ist, der in Preußen zum Landgerichts-Direktor, also zum Vorsitzenden eines Gerichtskollegiums, ernannt wird. Unter den Oberlandesgericht-Räten, die den Landesgerichts - Direktoren im Range gleichstehen, giebt es zwar drei oder vier jüdischen Glaubens; sie stammen aus der Zeit des Schellingschcn Ministeriums. £ Graudenz, 14. Dezember. (Der jüdische Religionsunterricht.) In der heutigen Stadtverordnetensitzung wurde der Antrag auf Entschädigung für den jüdischen Religionsunterricht nach langer Debatte, die sich zeitweilig sehr konfessionell zuspitzte und von einigen jüdischen Stadtverordneten ziemlich breit getreten wurde, in dem Sinne angenommen, daß dem Rabbiner Dr. Rosenstein für Erteilung des konfessionellen Unterrichts dieselbe Remuneration gezahlt wird als dem katholischen Geistlichen. K Schneidemühl, 13. Dezember. (Gemeinde st reitigkeiten.) Gegen die nach zweimaliger Ungiltigkeitserklärung zum dritten Male vollzogenen Repräsentanten-Wahlen der hiesigen jüdischen Gemeinde ist wiederum Protest eingelegt worden, der sich darauf gründet, daß bei der Wahl nicht das Dreiklassensystem zur Anwendung gekommen ist. X Tilsit, 14. Dezember. (Der Israelitische Kran kenpflege- und Beerdigungs-Verein) hielt gestern im Kasino seine vom Vorsitzenden Herrn Prinz geleitete Generalversammlung ab. Der Verein zählt gegenwärtig 60 Mitglieder. Herr Rechtsanwalt Dr. Grumach verlas die neu ausgearbeiteten Statuten. Nachdem seitens der Mitglieder einige Modifikationen beantragt und auch zum Teil angenommen worden waren, schritt man zur Vorstandswahl. Diese erfolgte der vorgerückten Zeit wegen durch Zuruf. Den Vorstand bilden danach die Herren Prinz, Rosenthal und Wilk, ihre Stellvertreter sind die Herren Gustav Blumenthal, Hosias Friedmann und Lewin Berlowitz. Der Kassenführer Herr Wilk verlas. die Jahresrechnung. Aus derselben geht hervor, daß die Kassenverhältnisse günstig sind. Der Barbestand der Vereinskasse beträgt Mk. 274,49. Das Vereinsvermögen Mk. 3063,76. Ein Festessen in dem prächtig dekorierten kleinen Saal des Kasinos beschloß die Versammlung. K. Hannover, im Dezember. (Die Erziehungsanstalt in Ahlem) hat im letzten Jahre einen solchen Aufschwung genommen, daß die bisher benutzten Räume sich als v"

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