Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 6 (1897)
- Issue
- 22 (28.5.1897)
- Date
- 1897-05-28
- Page
- Seite 361 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 361. sofort nach seiner Taufe hat das Maß der aufrichtigen Entrüstung vollgemacht, so daß sie mit Einmütigkeit den Beschluß gefaßt haben, an die Abgeordneten der Bukowina ein Memorandum zu richten, damit diese krasse Verletzung des Staatsgrundgesetzes, welches auch vom k. k. Oberlandgerichte beschworen worden ist, im Parlamente zur Sprache gebracht werde. Wenn auch den Rechtspraktikanten damit keineswegs wird geholfen sein, so wollen sie doch wenigstens, daß die Welt erfahre, wie man mit den allezeit patriotischen und loyalen jüdischen Staatsbürgern verfährt. Das Memorandum führt die Sprache ehrlicher Entrüstung. 4b Budapest, 23. Mai. (Verschiedenes.) Kardinalbischof Dr. Lorenz Schlauch war anläßlich seines fünfzigjährigen Priester-Jubiläums Gegenstand herzlicher Ovationen Die beiden Kultusgemeinden und der israelitische Frauenverein in Großwardein waren bei den Feierlichkeiten durch Abordnungen vertreten. Aus die Ansprache des Rabbiners Moriz Fuchs erwiderte der Kirchenfürst: „Das Judentum und das Christentum stehen auf einer Grundlage; sie werden niemals untergehen, um ewige Zeugen der Offenbarung und des Christentums zu sein." Auf die Ansprache des Predigers Dr. Leopold Kecskemeti erwiderte der Kardinal: „Ties empfinde ich die Wahrheit der Worte, daß Wissenschaft und Religion in Harmonie seien, daß ihre Grundsätze ausgeglichen werden müssen. Gott schrieb zwei Bücher: die Bibel und die Statur. Die Harmonie zwischen beiden dem Verständnis der Menschen beizubringen, war mir leitendes Prinzip in meiner fünfjährigen Wirksamkeit." — Gelegentlich der Wahlen für den Trencsiner Komitatsausschuß entfaltete Pfarrer Joseph Badik eine maßlose antisemitische Agitation. Er machte sehr häufig gehässige Ausfälle gegen die jüdische Konfession,' weshalb die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Aufreizung gegen ihn erhob. Badik wurde zu 2 Monat Gefängnis verurteilt. Die königliche Kurie bestätigt dieser Tage das Urteil. — Ueber Nationalitätsbewegung im Judentum veröffentlicht im „Pester Lloyd" dessen Feuilleton-Redakteur, Dr. Ad. Silberstein, einen langen Aufsatz, der sich in der Beurteilung des „Zionismus" mit den hier oft niedergelegten Anschauungen im wesentlichen deckt, und zu dem Schluffe gelangt: „Der Jude hat heute andere Aufgaben zu erfüllen, er hat sich an die Nation, mit der er lebt, anzuschließen und ihre Ziele zu fördern. Es giebt keine spezifisch jüdischen Ziele mehr, welche den kosmopolitischen Charakter der Diaspora tragen dürften. Aber innerhalb seines Glaubens, seiner Konfession kann der Jude noch viel thun." — Er hat so unrecht nicht! B. Lemberg, 23. Mai. (Gemeindebild. — Sonntagsruhe.) Vor einiger Zeit berichtete die Wiener „Neuzeit," daß die galizische Statthalterei dem vom hiesigen Kultusvorstande verfaßten Statutenentwurse aus formellen Gründen die Bestätigung versagt hat. Dieser Erlaß war damit motiviert, daß 1. der Prediger Dr. Caro als solcher kein Recht besaß, an den Beratungen der durch Vertrauensmänner verstärkten Kultusrepräsentanz teilzunehmen, da er gesetzlich nicht als Rabbiner, sondern als Religionsweiser zu betrachten ist, und daß 2. bei keiner der stattgesundenen Sitzungen die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl der Beratenden vorhanden war. Immerhin war nach etwa einjährigem Stillstände diese 1 für die Gemeinde so bedeutsame Angelegenheit neuerdings ins Rollen gekommen, und sie beschäftigte auch thatsächlich die öffentliche Meinung in lebhafter Weise. Bereits im Vorjahre war es den Führern der Opposition gelungen, den Vorstand zur Abänderung der ihnen bedenklich erscheinenden Absätze betreffend die Kultusbeiträge, Gräbertaxen re. zu bewegen. Für jetzt war also blos die Rabbinersrage offen geblieben. Diesfalls gährte es unter den hier sehr zahlreichen Chassidim, deren Wortführer soweit gingen, dem Ober- Rabbiner Jsak Schmelkes vorzuwerfen, daß er dem Kultusvorstande zum Schaden der Religion Gefolgschaft leiste, und nur dem besonnenen und taktvollen Vorgehen der maßgebenden Personen ist es zu danken, daß die Gemeinde vor einem unheilvollen Zwiste bewahrt blieb und eine halbwegs annehmbare Einigung erzielt wurde. Um allen Streitigkeiten vorzubeugen, wurde nämlich von der Kreierung eines Oberrabbinates Abstand genommen und es giebt in Hinkunst einen Rabbiner der konservativen und der Stadtsynagoge, oer den Titel „Synagogenrabbiner" führen wird. Der konservative Rabbiner führt den Vorsitz im Rabbinatskollegium. Das Aufsichtsrecht über die Talmud Thora-Schule und die rituellen Institutionen steht dem Kultusvorstande unter beratender Mitwirkung des Rabbiners zu. Die baldige Genehmigung der Gemeindestatuten erscheint nunmehr umso dringender, als in diesem Falle die Neuwahl eines vielleicht lebenskräftigeren Vorstandes, dessen die Gemeinde notwendig bedarf, erfolgen könnte. Sowohl der Gemeindevorstand als auch die protestierende Partei begingen übrigen einen schweren taktischen Fehler. Ein in seiner Majorität fortschrittlich zusammengesetzter Kultusvorstand durfte nie und nimmer zugeben, daß dem konservativen Rabbiner das alleinige Recht Vorbehalten bleibe, Ehescheidungen vorzunehmen, da hierdurch die Fortschrittler ihren Seelsorger herabgesetzt sehen. Bei Fragen rein prinzipieller Natur dürfen Momente persönlicher Sympathie oder Antipathie keineswegs zur Geltung kommen. Anderseits hätte eine standhafte, von ihrem guten Rechte überzeugte Opposition nie dem vom Vorstande projektierten Wahlsysteme zustimmen und vielmehr, den stetig vorschreitenden Zeitgeist berücksichtigend, für das allgemeine Wahlrecht entschieden eintreten sollen. — Gelegentlich der durch die galizische Statthalterei erfolgten Ausführungsverordnung zum Gesetze über die Sonntagsruhe wurde auch die Petition der jüdischen Kaufleute dahin berücksichtigt, daß die Geschäfte, die bisher um zehn Uhr vormittags geschloffen werden mußten, von nun ab bis zwölf Uhr mittags offen bleiben. Die jüdischen Kaufleute bleiben auf diese Weise nicht mehr verhalten, ihre Läden wegen des um eine gewisse Stunde stattsindenden christlichen Gottesdienstes sperren zu müssen, und es dürste die neue Verordnung nach dem Dafürhalten der Beteiligten für dieselben von materiellen Vorteile begleitet sein. £*% Bologna, 20. Mai. Der Verleger des in unserer Stadt erscheinenden antisemitischen Blättchens „Jl Pubblico", Belleti, wurde wegen Verleumdung und Beschimpfung des israelitischen Advokaten Dr. Engenio Jacchia zu zwei Jahren Kerkers und 200 Lire Geldstrafe, der verantwortliche Redakteur zu zwölstägigem Kerker und der Buchdrucker zu 500 Lire Geldstrafe