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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1897-05-28 · 22 (28.5.1897) · p. Seite 359

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
6 (1897)
Issue
22 (28.5.1897)
Date
1897-05-28
Page
Seite 359 (sequence 11)
Language
German
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I. Nr 22. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 359. 1. Berichterstattung. 2. Vorstandswahl. 3. Aus Antrag des Verbandsvorstandes nochmalige Erörterung der Frage „der definitiven Anstellung sämtlicher jüdischer Lehrer, ihrer Pensionierung und der Versorgung ihrer Hinterbliebenen" gemäß Nr. 17 des Protokolls des Verbandsvorstandes. — Referent: Herr Lehrer Fabisch-Göttingen. 4. „Die Bedeutung des jüdischen Lehrerstandes für die religiösen Verhältnisse der Synagogen-Gemeinden in der Provinz Hannover." — Referent: Herr Landrabbiner Dr. Gronemann-Hannover. 5. „Die Geschichte der Erziehung und des Unterrichts bei den Juden." — Referent: Herr Lehrer Apt-Pattensen. 6. Wahl von Verbandsdelegierten für die nächsten drei Jahre. 7. Freie Besprechungen. Im Anschlüsse an die Lehrerversammlung werden die Mitglieder der Unterstützungskasse zu einer Generalversammlung in Falks Hotel eingeladen. Tagesordnung: Rechenschaftsbericht. W. Limburg a. d. Lahn, im Mai. (Jubiläum.) Ani 1. d. Mts. beging Herr Blumenthal das 25 jährige Jubiläum seiner Wirksamkeit als Religionslehrer und Kantor unserer Gemeinde. Schon am Vorabende des Festes begab sich der Kultusoorstand in die Wohnung des Jubilars, sprach ihm den Dank der Gemeinde für seine segensreiche Thätigkeit zum Heile des Judentums aus und überreichte ihm als Anerkennung ein namhaftes Geldgeschenk; gleichzeitig eröffnete er ihm den einstimmigen Gemeindebeschluß, der das Lehrergehalt ansehnlich erhöht habe. Der eigentliche Festtag, der Sabbat, erhielt erhöhte Weihe durch die Festprcdigt unseres Bezirksrabbiners, Herrn Dr. Weingarten aus Ems. Dieser feierte die mannigfachen Verdienste des Jubilars, ausgehend von dem Ausspruche Simons des Gerechten: „Auf drei Dingen ruht die Welt: auf Thora, Gottesdienst und Menschenliebe." Machte der Inhalt seiner Predigt an und für sich einen erhebenden Eindruck auf die vollzählig erschienene Gemeinde, so waren alle freudig ergriffen, als er zum Schluffe von dem Wohlwollen der königlichen Regierung zu Wiesbaden sprach, welche in einer Zuschrift ihn aufsorderte, dem Jubilar ihre Glückwünsche und ihre Anerkennung zu übermitteln; es zeige sich hier so recht, welche Aufmerksamkeit unsere nassauischen Behörden ihren Gemeinden zollen. Im Laufe des Tages erschienen außer sämtlichen Gemeindemitgliedern verschiedene Deputationen von Vereinen und überbrachten kostbare Geschenke. Am Abend fand ein Festkommers statt, der bis nach Mitternacht in heiterer Stimmung verlies und die einmütige Liebe und Verehrung erkennen ließ, welche man allgemein Herrn Blumenthal zollt. Möge es unserm Herrn Blumenthal vergönnt sein, noch lange Jahre zum Wohle der Gemeinde und zu seiner eigenen Befriedigung seines Amtes zu walten! München, 24. Mai. („Kauft nicht bei Juden.") Diesen Titel führte ein Flugblatt, das dem „Dtsch. Volksblatt" beilag. Gegen den Redakteur Ludwig Wenng hatten nun sechs hiesige Israeliten Klage eingereicht. Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht, daß Wenng sreigesprochen sei und die Kläger sämtliche Kosten zu tragen haben. Aus den Urteilsgründen geht hervor, daß in dem Flugblatt unstreitig die schwersten und gemeinsten Schmähungen gegen die Juden enthalten sind. Die Beleidigungen seien jedoch gegen die Juden in ihrer Allgemeinheit gerichtet. Es fehle daher für die Kläger die gesetzliche Voraussetzung zur Stellung einer Klage; denn wenn Beleidigungen gegen eine kollektive Mehrheit sich richten, so müssen aus dieser Mehrheit Personen als bestimmt erkennbar bezeichnet werden, auf welche die Beleidigungen abzielen, und dies sei im gegenwärtigen absolut nicht der Fall. M. Stuttgart, 23. Mai. (Der Schulchan-Aruch) beschäftigte vorg'stern unfern Landtag. Der Herausgeber der „Schwäbischen Reform", Fritz Bösenberg ist sein Raine, hat im Namen der sog. Schwäb. Reformpartei um Uebersetzung des Schulchan Aruch petitioniert und seine Petition damit motiviert, daß „durch neuere Schriften mit unverkennbarer Sachkunde aufs neue und überzeugend dargethan worden sei, die bisher geheim gehaltenen (!) Gesetz- und Lehrbücher des Judentums beruhten aus Anschauungen, die mit den sittlichen und rechtlichen Grundlagen unseres Volkslebens in Widerstreit stehen und in ihren weiteren Folgen eine Bedrohung unserer staatlichen und sittlichen Ordnung bedeuten." Der Referent, Abg. Eckard, Mitglied des Zentrums, machte im Namen der Kommission folgende beachtenswerte Ausführungen: Die Eingabe sei ein Ausfluß einer weitverbreiteten Agitation, die sich anfangs gegen alle jüdischen „Geheimbücher", insbesondere gegen den Talmud, richtete, die sich aber zur Zeit mehr auf den Schulchan Aruch beschränke, nachdem das zuerst angestrebte Ziel, den ganzen Talmud auf Staatskosten übeisetzen und prüfen zu lassen, als zu weitgehend aufgegeben worden war. Die Anklagen, die gegen den Schulchan Aruch gerichtet werden, gehen dahin, daß in diesem zahlreiche Stellen zu finden seien, in denen gegen die Nichtjuden den Juden Dinge gestattet, angeraten bezw. anbefohlen werden, die allem Recht und aller Sitte Hohn sprechen würden. Diese schweren Anklagen wolle man mit einzelnen Stellen begründen. Die Kommission habe nun diese Stellen nicht prüfen können. Es sei zu bemerken, daß den Anklägern des Schulchan Aruch und des Talmud eine ganze Reihe von Verteidigern gegenüberstehen, welch letztere den ersteren mit den schärfsten Ausdrücken grobe Unkenntnis, Unfähigkeit den Talmud zu lesen oder zu verstehen, fahrlässige Uebersetzung, absichtliche Fälschungen, Entstellungen durch Verschweigen, falsche Deutung, falsche Konsequenz vorwerfen. Es sei nicht richtig, daß der Schulchan Aruch ein Geheimnis ist. Der Schulchan Aruch sei nicht nur in seiner Ursprache heute jedem, der diese Sprache kennt, in öffentlichen Bibliotheken zugänglich, er sei auch, wenn nicht ganz, so doch in vielen Teilen in die deutsche Sprache übersetzt worden. So viel stehe jedenfalls fest, daß es sich hier nicht um Geheimnisse handelt, denen nur die Regierung oder von der Regierung bestellte Sachverständige nachforschen könnten. Eine staatliche Uebersetzung würde das nicht erreichen, was die Petenten von ihr erwarten. Die Petenten erwarten von derselben eine authentische Darlegung des Inhalts des Schulchan Aruch. Die wörtliche Uebersetzung allein würde nicht zum Ziele führen; es . müßte eine Interpretation dazu kommen. Wie nun aber Uebersetzung und Interpretation auch aussallen würden, auch diese „staatliche" Arbeit wäre schließlich nichts anderes als eine Arbeit mit wissenschaftlichem Charakter, ob sie nun von einem staatlich berufenen Kollegium oder von einer Privatperson ausgeführt wäre. Sie würde der Wissenschaft-

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