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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-12-20 · 51 (20.12.1895) · p. Seite 837

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
51 (20.12.1895)
Date
1895-12-20
Page
Seite 837 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 51. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. 837- Dann wird es auch möglich sein, durch umfassende und eingreifende Gestaltung all den Ansprüchen zu genügen, die in einer ansehnlichen und gedildeten Gemeinde mit Recht an das Gotteshaus gestellt werden. Sie (die zweite Synagoge) ist ein freies Gebiet, das dann die dem Status-quo des Gottesdienstes Anhängenden mit ihrem Prohibitivsystem um so weniger in ihr Bereich ziehen können, als sie in ihrem Herkommmen unbeirrt und ungestört geblieben. Sie kann die Liturgie in der Weise regeln, daß sie dein von den beiden sich austhuenden Extremen fernstehenden Teile der Gemeinde gemährt, was, wie ich weiß, ein weit verbreiteter Wunsch ist." — Die Repräsentanz erwiderte hieraus am 22. Januar: Nachdem, wie wir aus der Vorlage vom 5. dieses Monats ersehen haben, von dem Rabbiner Herrn Dr. Aub die an ihn ergangene Einladung abgelehnt morden ist, ersuchen wir den geehrten Vorstand in Gemäßheit unseres Beschlusses vom 11. Dezember pr. ergebenst, nunmehr eben so wie Herrn Dr. Aub auch die Herren Dr. Dr.(es folgen zwei Namen) zur Abhaltung einer Predigt in der hiesigen Synagoge einzuladen. Der Vorstand beantragt neuerdings eine gemischte Kommission zu bilden und dieselbe zu ermächtigen, um eine Verständigung anzubahnen, sich durch konsultative Zuziehung einiger sachverständiger Gemeindemitglieder zu verstärken, woraus die Repräsentanz aus ihrer Mitte delegiert: die Herren Konsul Behrend, H. Demuth, H. Friedemann, I. T. Goldberger, Louis Liebermann und Geheimen 'Kommerzien Rat Meyer. Die Konnnission hatte sich für Dr. Joel geeinigt, nicht so über Dr. Aub. Alan sucht daher noch zwei Persönlichkeiten vorzuschlagen. Der Vorstand sagt: „Dagegen haben wir, nach genauer Erkundigung und reiflicher Erwägung, dem uns von der Kommission ebenfalls, und zwar in erster Linie gemachten Vorschläge beigestimmt und, unter Festhaltung der von uns bereits vollzogenen Wahl des Herrn Dr. Joel, neben demselben den Herrn Rabbiner Dr. Friedmann zu Mannheim als Rabbiner erwählt." — Die Repräsentanz erwidert am 9. April: „In Erledigung der Vorlage vom 19. vor. Monats benachrichtigen wir den geehrten Vorstand ergebenst, daß in unserer heutigen Sitzung bei einer Anwesenheit von zwanzig Mitgliedern, die Herren Rabbiner Dr. Güdemann zu Magdeburg und Dr. Joel zu Breslau, ersterer mit 14, und letzterer mit 19 Stimmen, als Rabbiner der hiesigen jüdischen Gemeinde gewählt worden sind, und zwar mit folgender Resolution: „Die Repräsentanten-Bersammlung erklärt, daß sie den heutigen Doppelwahlakt als einen in sich untrennbaren bezeichnet, und daß sie eine seitens des Vorstandes ausgesprochene Genehmigung nur einer Wahl, nicht für ausreichend erachtet, um diese eine Wahl zum Gemeindebeschlusse zu erheben." — 2tm 3. Mai repliziert der Vorstand: „Gegenüber diesem unserem immer nur auf eine Ausgleichung der Differenz hinzielenden Streben, mußte uns der Plenarbeschluß vom 9. dieses Monats um so befremdlicher erscheinen, als er weder in Inhalt noch in Form dazu angethan ist, die gegenseitigen Beziehungen beider Kollegien zu erleichtern und auf das Einvernehmen derselben einen fördernden Einfluß zu üben. Wird ungeachtet unserer Gegenerklärungen nicht blos eine solche Wahl vollzogen, sondern auch noch — wie dies von der geehrten Versammlung durch die Resolution geschehen ist — von der diesseitigen Zustimmung zu diesem Wahlakte die Rechtsbeständigkeit einer anderen Wahl abhängig gemacht, welche — der statuarischen Vorschrift gemäß — allerdings „vom Gemeinde-Vorstände in Uebereinstimmung mit der Repräsentantenversammlung vollzogen" ist, so involviert ein derartiges Verfahren offenbar eine Beeinträchtigung der freien Entschließungen des Vorstandes, und einen solchen Eingriff in dessen statuarische Befugnisse, gegen welchen wir uns fernerhin ein für allemal verwahren zu müssen als unsere Pflicht erachten. Leider hat aber auch Herr Tr. Joel, auf dessen Geneigtheit zur Annahme des hiesigen Rabbineramtes man mit Zuversicht hoffen zu dürfen berechtigt war, nunmehr die an ihn offiziell gerichtete Frage ablehnend beantworten zu müssen erklärt. Um aber den Gottesdienst vorläufig zu ordnen, beantrag! der Vorstand: 1. Benutzung der Orgel auch bei dem sabbatlichen und festtägigen Gottesdienste; 11. Kürzung des Gottesdienstes, a) in Bezug auf das Zeitmaß, b) in bezug auf das liturgische Material, und zwar ad a) durch Vereinfachung der Rezitationen und Litaneien, ad b) durch Weglassung verschiedener, nicht zu dem Pflichtgebete gehöriger, und erst in späteren Jahrhunderten eingeschalteter liturgischer Stücke; 111. Ausscheidung (resp. Modifikation) solcher Stücke der Agende, welche dem Zeitbewußtsein entschieden widerstreben; IV. Einschaltuna einiger deutscher Gebete und Gesänge bei dem sabbatlichen und festtägigen Gottesdienste." Die Repräsentanz erklärt hierauf: „1. Die Reprüsentanten- Versannnlung erklärt den Bedenken des Vorstandes gegenüber auf das bestimmteste, daß sie bei der Fassung ihre Resolution vom 9. vor. Monats sich streng innerhalb ihrer Rechtsbefugnisse gehalten hat. 2. Dieselbe erklärt ferner, daß sie die Einführung zeitgemäßer Veränderungen im Gottesdienste der neuen Synagoge für wünschenswert erachtet, die Normierung derselben aber nicht zum Beschlüsse bringen könne, bevor sie nicht durch Gutachten von hier angestellten Rabbinern begründet seien." Mit einer Replik des Vorstandes endet die Korrespondenz. Was weiter erfolgt ist, besagt ein Appell des Vorstandes an die Gemeindemitglieder, auf den wir bei einer andern Gelegenheit zurückkommen werden. Der ~' \ Von Rabbiner Dr- Hochmuth- VI. Rach dem Tode des R. Jehuda, des Redakteurs der Mischna, waren die Autorität und der Ruhm des im Hillelschen Hause erblichen Patriarchats in stetiger Abnahme. Sein Enkel, R. Jehuda Naßi, erhob sich noch zu einigem Ansehen, machte auch einige Zusätze zur Mischna; aber seine Nachfolger in der Würde vertraten mehr die Juden der Regierung gegenüber, als die Wissenschaft im Lehrhaufe. Andere hervorragende Männer, als: R. Jochanan (gest. 279), R. Simeon, Sohn des Lakisch, übernahmen die Lehrerschaft in den Hauptschulen, in welchen die Mischna nunmehr Grundlage, Text und Leitsaden aller Geistesthätigkeit wurde. Die Mischna sachlich zu erklären, die Begriffe genau zu definieren, die Lehrsätze zu definieren, die Quellen, schriftliche oder traditionelle, zu eruieren, Folgerungen abzuleiten und auf nicht 54

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