Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-12-20 · 51 (20.12.1895) · p. Seite 831

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
51 (20.12.1895)
Date
1895-12-20
Page
Seite 831 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/4794838-9608360-9609154--0993-9609157
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 51. Allgemeine'jJsraelitische^Wochenschrift. Seite 831. |n letzttt Stabt. «in Wort an die Dclegifdcn^erfnmnihing des v. A. L. K. Von einem staatlich geprüften Lehrer. Laut Zuschrift vom 11. d. De. wird den ostpreußischen, pommerschen und anderen Lehrervereinen Deutschlands mit einer Minderzahl von geprüften Lehrern trotz gegenteiligen Wunsches der Mehrheit der beteiligten Vereine*) vom D. I. G. B. das Recht versagt, einen selbständigen Vertreter zur Delegierten-Versammlung zu entsenden. Wenn wir auch glaubten, gerade aus den eigenartigen Verhältnissen unserer Landesteile heraus bei der Beratung über Angelegenheiten der jüd. Schule manch wertvollen Beitrag liefern zu können und uns darum um jenes Recht bemühten, so haben wir doch auch zu den berufenen Vertretern der anderen Vereine das Vertrauen, daß sie bei ihren Beschlüssen den Blick über die engen Grenzen ihrer Heimatprovinz hinaus auch auf die Bedürfnisse unserer Gebiete richten werden, die zwar anders als die ihrigen sind, aber in gleicher Weise Anspruch auf Berücksichtigung erheben dürfen. In Einem wird die Ablehnung unseres Gesuches sicher gut thun. Sie wird den Delegierten ein Fingerzeig dafür sein, wieviel sie von der Versicherung des D. I. G. B., daß bei den Beratungen über die Angelegenheit des Bundes allein der Mehrheitswille der Vereine maßgebend seien soll, halten dürfen und — sie vorsichtig machen. Sie werden die offenbare Absicht desselben, den eigenen Willen zum Beschlüsse zu führen, dadurch, daß man, wer unbequem zu werden droht, auf Grund non Bestimmungen, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren, für die Versammlung einfach mundtot macht, erkennen — und für sich daraus in verstärktem Maße die Verpflichtung entnehmen, den Willen der jüd. Lehrerschaft bei den Verhandlungen zur Beachtung zu bringen. Der D. I. G. B. sagt, er wollte durch solche Maßnahmen von den staatlich geprüften Lehrern die Gefahr abwenden, daß sie von den Nichtgeprüften majorisiert werden . könnten. Das setzt eine Rivalität der beiden Kategorien von Lehrern in den Vereinen voraus — die tatsächlich nirgends vorhanden ist. Die Scheidung der Lehrer in zwei Gruppen, von der der D. I. G. B. als von einer Thatsache spricht, sie besteht in vielen unseren Vereinen nicht. Erst der D. I. G. B. will ne dort einführen. Das würde aber ein Unglück für die jüd. Religionsschule bedeuten, weil den nicht geprüften Lehrern dadurch die vorhandene Geneigtheit erschwert werden würde, sich an den Arbeiten in unseren Vereinigungen zu beteiligen. Gegenwärtig, wo andere Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung derjenigen fehlen, die nicht Elementarlehrer, sondern nur Religionslehrer seien wollen, bitten ihnen die Lebrerversammlungen die einzige Gelegenheit, sich für ihrem Beruf einige praktische Kenntnisse anzueignen. Wer ihnen nun diese Gelegenheit nimmt, oder die Benutzung derselben an ein Opfer eigener Wertschätzung knüpft, das er im voraus von niemandem erwarten kann, der versündigt sich an unseren Religionsschulen. *) Dem s. Z. bekanntgeqebenen Anträge auf Zulassung der Delegierten aller bestehenden Vereine sind beigetreten außer dem Ostpreußischen und Pommerschen Vereine, der Schlcsisch-Posensche, der Nheinlandrsch'Westfälische, der Hessische Verein, der Vorsitzende des Südwestdeutschen Vereins; sowie in sachlich gleichlautenden Gesuchen: der Hannoversche, der Posensche und der Berliner Verein; in Summa 9 Vereine von im ganzen 15. — 2 nicht gerechnet, die sich an der Bundessache überhaupt nicht beteiligen wollen. Gewiß verstehen wir das Empfinden der staatlich geprüften Lehrer, am liebsten nur mit Genoffen zusammen arbeiten zu können, die ganz auf der Höhe ihrer beruflichen Ausbildung stehen, und wir wissen auch, daß dieser Wunsch an sich keine Beleidigung der anderen einschließen soll; aber die Verhältnisse in unseren Geineinden sind doch nun einmal solche, daß selbst die Anstellung von ungeprüften Lehrern den 900 Ge- *) Siehe den Aufruf des D. I. G B. zu P.'H d. I meinden in Deutschland gegenüber, die nicht einmal die bescheidensten Forderungen eines nichtgeprüften Lehrers zu befriedigen vermögen und darum ohne Lehrer für ihre Kinder bleiben müssen, noch als ein Vorzug erscheint. Wir bezweifeln, ob es ohne staatliche Beihilfe — und wer wollte heute damit rechnen! — oder ohne besondere Veranstaltungen zur Ausbildung reiner Kultusbeamten bei uns je anders werden wird. Darum können wir z. Z. nichts anderes thun, als wünschen, daß die nichtgeprüften Lehrer das Wort Hillels beherzigen möchten, der da sagt: „An dem Orte, da es keine Männer giebt (die das Lehramt auf Grund ihrer beruflichen Vorbildung auszuüben vermögen), bestrebe Du Dich ein Mann zu sein (indem Du Dir einige Fertigkeiten dieses Berufes anzueignen suchst). Und daß viele wackere Männer unter ihnen in Bethätigung dieses Wortes und bei der warmen Begeisterung und der Gewissenhaftigkeit für alles Jüdische, wodurch sie sich oft den staatlich gegrüften Lehrern gegenüber auszeichnen, ganz Respektables geleistet haben, wird von niemanden bestritten werden. Darum gehört nur ein wenig Liebe für die große Sache, die wir zu fordern wünschen, nur ein wenig Verständnis für des weisen Rabbi Gamliel Worte dazu: „Die im Dienste der Gesamtheit thätig sind, sollen für sie arbeiten im Namen Gottes", um über den Unterschied der beruflichen Ausbildung zwischen uns und ihnen im Verkehr leicht hinweg zu sehen und in unseren Versammlungen mit einander kollegialisch zu verkehren. Wir können aus langjähriger Erfahrung versichern, daß die nichtgeprüften Lehrer den staatlich geprüften überall freiwillig den Vorrang zugestehen, den ihnen ihre bessere Vorbildung für das Lehramt giebt. Im ostpreußischen Lehrer- Verein, der unter seinen 50 Mitgliedern nur 10 seminaristisch vorgebildete Lehrer zählt, besteht der Vorstand in seiner Majorität aus staatlich geprüften Lehrern. Wer aber überhaupt glaubt, die Weisheit beginne erst mit dem bestandenen Lehrerexamen, der leidet an einer Selbstüberschätzung, um die mir ihn nicht beneiden. Wir glauben das nicht, und darum sehen mir kein Unglück darin, wenn das Vertrauen der Lehrerschaft einer Provinz eventuell einen Mann zu seinem Vertreter beruft, der kein staatlich geprüfter, sondern nur ein in der Erfahrung gereifter, verständiger Lehrer ist. Dadurch gerät der Bund noch lange nicht in Gefahr, von den nicht geprüften Lehrern majorisiert zu werden. — Wir wehren uns gegen den D. I. G. B. nicht, weil wir seine Verdienste um die Allgemeinheit des Judentums und speziell auch um die jüd. Schulverhältniffe und die jüd. Lehrer verkennen, oder weil wir ihm in seinen Bestrebungen in Sachen des Bundes eine böse Absicht unterschieben wollten, sondern weil wir überzeugt sind, daß er in diesem Falle schlecht beraten ist und vor allem, weil wir die Art, in derer seinen Willen durchzusetzen sucht, verurteilen müssen. Die Herren in Berlin haben den Standpunkt, der ihnen in der Sache, die in erster Linie unsere Angelegenheit, d. h. die der bestehenden Vereine ist, allein zukommt, verkannt oder doch verlassen. Der D. I. G. B. sollte in der Dele-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.