Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 50 (13.12.1895)
- Date
- 1895-12-13
- Page
- Seite 821 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/4794838-9608360-9609137--0982-9609146- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 50. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 821. Nach seiner Meinung würde dadurch gleichzeitig die oricn- 1 talische Gefahr beseitigt werden. Auch würden die Reibungen unter den verschiedenen christlichen Konfessionen sich mindern, wenn es wieder ein heiliges, auf den Satzungen des Alten Testamentes ansgebautes Reich gäbe. Er hält es sogar fürmöglich, dast das neue Reich zum Schiedsgericht in allen europäischen Streitfragen ausersehen werden könnte in Erfüllung der Schrift, die da sagt: „Aus Zion wird das Gesetz ausgehen und des Herrn Wort ans Jerusalem. Er wird unter den Völkern richten. ... Es wird kein Volk wider das andere das Schwert aufheben und werden nicht mehr kriegen lernen." (Micha, Kap. 4, Vers 2, 3.) Abgesehen davon würde Palästina zu einem mächtigen Handelsstaat werden, gleichsam die Brücke zwischen Europa und Asien bilden und auch den Verkehr mit Afrika und dem ferneren Orient vermitteln können. — Allerlei Wünsche haben unsere Gegner dem Reichstage unterbreitet. Neben einzelnen Forderungen, die sie mit anderen Parteien teilt und diesen nur an Fixigkeit in der Antragstellung über gewesen ist, beantragt die Deutsch-soz. Reformpartei: a) die Wiedereinführung der konfessionellen Eidesformel, b) Verbot der Judeneinwanderung und o) Betäubung der Schlachttiere, d. h. Verbot der Schechitah. Sonst hat die Partei keine Wünsche — vorläufig. — „Dementi". Die in weiten Kreisen verbreitete Nachricht, daß eine massenhafte Ausweisung der galizischen und russischen Juden aus Preußen bevorsteht, entbehrt, wie die „Liberale Korr." aus authentischer Quelle hört, jeder Begründung. Allem Anschein nach seien diese Gerüchte dadurch hervorgerufen, daß mit der neuesten Volkszählung eine genaue Feststellung der in Preußen sich aushaltenden Polen u. s. w. verbunden worden ist. — Welchen Zweck hat denn nun aber diese statistische Ausnahme? — Ein Erfolg. In: Wahlkreise des verflossenen Freiherrn v. Hammerstein, Halle-Herford, fand jüngst eine Stichwahl zwischen einem konservativen und einem liberalen Bewerber statt. Hofprediger Stöcker forderte seine getreuen Ehristlich-Sozialen aus, für den Konservativen zu stimmen. Der Ezfolg dieser Aufforderung war verblüffend: von etwas über 3000 aus fast 9000 schwollen die Stimmen des — libe r a l e n Kandidaten an, der dann auch gewählt wurde. Bon den Berliner Gemeindewahlen. Der Vornand der Berliner Gemeinde hat aller Gepflogenheit entsprechend auch bei den diesmaligen Repräsentantenwahlen alle diejenigen Gemeindemitglieder ihres Wahlrechts verlustig erklärt, die im Verlause der letzten drei Jahre mit ihren Stenerleistungen im 'Rückstand gewesen waren, obwohl das Gemeindestatut den Verlust des Wahlrechts nur über die verhängt, die mit den Steuern im Rückstand geblieben oder verblieben lind. Der llnterschied, der sehr bedeutungsvoll ist, * wurde für nichts geachtet, und nicht weniger denn zweitausend Gemeindemitglieder blieben von der Wählerliste ausgeschlossen. Von diesen zweitausend hat nur ein einziger, Herr Apotheker Löwenstein, Einspruch erhoben und vor dem Bezirksausschuß durchgeführt. Am 6. d. M. erkannte der Bezirksausschuß, den Wert des Streitgegenstandes auf 500 M. bemessend, den Einspruch des Herrn Löwenstein als begründet an. Herr Justizrat Meyer, der die Auffassung der Gemeindeverwaltung vertrat, konnte 51t Gunsten dieser mißverständlichen Auffassung nur ihr hohes Alter ansühren. Er will den Versuch machen, bei der höheren Instanz ein anderes Urteil zu erwirken. Herr Löwenstein hat sich jedenfalls ein Verdienst 7 dadurch erworben, daß er das Recht der Wähler gegen Beschränkungsversuche verfochten hat, denen es an einer gesetzlichen oder statutenmäßigen Begründung fehlt. — „Die Moralisten", Nachdem es nicht gelungen ist, den Freiherrn Woßu hinter Schloß und Riegel zu bringen, soll er wenigstens auf die Bühne gebracht werden, in Begleitung seines treuen Freundes, des Hofpredigers a. D. An die Theater wird nämlich ein dreiaktiges Schauspiel „Die Moralisten" von Friedrich Pastor verschickt, dessen Held „Wilhelm v. Hammerstein" ist. Jit einer Note bemerkt der Verfasser: „Bühneitvorstände, welche an diesem Namen Anstoß nehmen, wollen einen beliebigen andern dafür setzen, die Figur aber mit der Maske Hammerstein's ausstatten." Das Personenverzeichnis nennt ferner: „Wesentheid, Konsistorialrat und Hofprediger." Eine Fußnote bemerkt: „Trägt die Maske Stöcker's." Auch der „regierende Fürst" greift in die Handlung ein, der Zettel nennt ihn „Herzog Heinrich II." „Die Freundin Hammerstein's, Fräulein Flora Gaß, kommt 'tu dem Personenverzeichnisse nicht vor. Dagegen hat sich der Berliner Witz ihrer bemächtigt, und man erzählt, die Redaktionsrüume der „Kreuzzeitung" würden demnächst mit FloragaS und Hammerstein-Durchbrennern beleuchtetet werden. •—Preisausschreiben. Der hiesige Litteraturverein hatte vor etwa zwei Jahren einen Preis auf die beste belletristische Bearbeitung der Hillel'schen Epoche ausgesetzt. Jetzt sendet uns die betr. Kommission eine Mitteilung, nach welcher keine der s. Z. zur Konkurrenz eingesandten Arbeiten des Preises wert befunden wurde, und nunmehr nochmals einen Preis von fünfhundert Mark aussetzt für die beste Erzählung, die das Zeitalter Hillels schildert und seine Wirksamkeit klar hervortreten läßt. Inhalt und Form derselben müssen dem Verständnis der israelitischen Jugend im Alter von 12 bis 16 Jahren angepaßt sein. Als Muster werden die vaterländischen Volkserzählungen von Ferd. Schmidt empfohlen. Die Erzählung soll in streng objektiver Darstellung einzig und allein dahin wirken, den religiösen Sinn der Jugend zu kräftigen und für die Helden und Lehrer Israels zu begeistern. Der Umfang der Erzählung darf nicht 6 Druckbogen übersteigen. Außerdem wird ein Preis von zweihundert Mk. für die zweitbeste Jugendschrist gleichen Inhalts und gleicher Tendenz ausgesetzt. Die Manuskripte müssen bis 1. August 1896, und zwar anonym mit einem Motto und einem verschlossenen Kouvert, in dem der Ranre des Verfassers enthalten, an den Vorsitzenden des Vereins, Herrn Dr. G. Karpeles, IV. Kursürstenstraße 21, eingesandt werden. Die Prüfung durch die Kommission wird bestimmt bis zum 1. Oktober 1896 beendet sein und das Resultat seiner Zeit öffentlich mitgeteilt werden. Das Verlagsrecht der preisgekrönten Er- , Zählung gehört dem „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur", der dem Verfasser einen bestimmten Anteil an dem Reingewinn jeder Auflage zukommen lassen wird. Die mit dein zweiten Preis ausgezeichnete Arbeit darf innerhalb der nächsten drei Jahre nicht veröffentlicht werden. Nach dieser Frist steht dein Verfasser das volle Verfügungsrecht über dieselbe zu. Ein Verein für Arbeitsnachweis hat sich hier gebildet, und zwar unter Aegyde der B'ne B'rith-Logen. Mitglied kann jeder werden durch Verpflichtung zur Zahlung eines Jahresbeitrages von mindestens 3, oder durch eine einmalige Zahlung von 200 Alk. Der Verein stellt sich, wie ein dieser Tage versandter Aufruf besagt, die Aufgabe „durch eine umfassende Organisation dahin zu wirken, daß mich dem