Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 49 (6.11.1895)
- Date
- 1895-11-06
- Page
- Seite 801 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 49. Allgemeine Jsraelittsche Wochenschrift. Seite 801. Per \ Von Rabb. Dr- A. Hochmuth. V. Welchen Anteil R. Akiba und N. Me'i'r und welchen Re Jehuda an der „Mischna" haben, ist nicht mehr zu ermitteln; Unfalls hat letzterer durch die lichtvolle Sprache, logisch. Ordnung und durch die Zusammenfassung des ganzen Lehrstoffes sich ein großes Verdienst erworben. Zunächst hat er die „Agada" aus der „Halacha" gesondert — nur ausnahmsweise kommen von jener und in der Regel jjur am Ende eines Traktats einige Aussprüche vor — und nur dieser seine ganze Aufmerksamkeit zugewendet, welche er in 6 „Ordnungen" (Sedarim), diese in 6 Traktate (Masechot), jeden Traktat in Abschnitte (Perakim), und jeden Abschnitt in Paragraph«.' (Halachot) teilte. Die erste Ordnung — Seraim — umfaßt die täglichen, nicht an eine bestirnmte Zeit gebundenen religiösen Uebungen. Mit dem täglichen Gebet beginnend, und zur Wohlthätigkeit übergehend, werden in dieser Ordnung jene Gesetze behandelt, welche die hl. Schrift sei es zur Unterstützung der Armen, sei es zum llnterhalt der Priester und Leviten, sei es nach anderer Richtung statuiert. Die zweite Ordnung — Moed — urnsaßt Sabbat- und Festtage und dazu gehörige ähnliche Bestimmungen. Die dritte — Raschim — behandelt alle Teile des Eherechtes und damit in Verbindung die Gesetze über Gelübde und Nasirat. Die vierte — Resikin — erstreckt sich über das Zivil- und Krinrinalrecht, die Gerichtsordnung und beschließt diese Ordnung mit der rabbirrischen Ethik — Abot —, weil die zwei Hauptmornente zur Aufrechthaltung des sozialen Gemeindemohls, nämlich: die Schonung des Rechtes anderer, und wenn es verletzt wird, es durch Gerechtigkeitspflege wieder herzustellen, auch vom ethischen Gesichtspunkte zu betrachten und zu realisieren sind. Die fünfte Ordnung — Kodaschim — behandelt den Opferkultus und verbindet daniit die mosaischen Gesetze über den verbotenen Genuß mancher Tiergattungen und Speisen. Die sechste — Toharoth — behandelt die während des Bestandes des Tempels in Ausübung gestandenen Reinheitsgesetze. Obwohl gute zwei Dritteile der Mischna, zur Zeit von deren Abfassung, keine praktische Giltigkeit mehr halten, werden sie dennoch mit demselben Interesse, derselben Gründlichkeit, Geistesschärfe und Detaillierung erörtert, als beispielsweise die auf die Feste bezüglichen Gesetze, die, unabhängig von Tempel und Staat, persönliche Pflichten genannt werden. Wenn schon aus Gesagtem klar hervorgeht, daß der Verfasser der Mischna nicht die Absicht hatte, einen normgebenden Kodex für die Praxis zu verfassen, sondern den seit Jahrhunderten angehäuften Lehrstoff der Vergessenheit zu entreißen, so zeigt sich diese Tendenz auch darin, daß wir im ganzen Werke selten auf einen Paragraphen stoßen, in dein nicht bezüglich einer und derselben Gesetzesbestimmung verschiedene oder entgegengesetzte Meinungen angeführt wären. Fingerzeige kommen wohl oft vor, nach welcher Meinung hin der Verfasser der Mischna sich neige. Dazu gehört z. B. daß die vom Redakteur gebilligte Ansicht, ohne Benennung des Autors, blos im Namen der Mehrheit: „die Weisen sagen" angegeben ist. Aber auch das wird nicht als unverrückbare Norm aufgestellt, da ausdrücklich hervorgehoben wird, aus dem Grunde werden auch die differierenden Ansichten einzelner neben denen der Mehrheit in der Mischna angeführt, damit spätere Generationen auf jene sich stützen. Selbstverständlich konnte der Verfasser der Mischna, welchen Zeitgenossen und spätere Generationen, aus allgemeiner Anerkennung und Verehrung nur schlechthin „Rabbi", Lehrer, Meister, nannten, weder alle differierenden Ansichten, noch jedes minder wichtige Detail in sein Werk aufnehmen. Der bei Seite gelassene Lehrstoff findet sich zuin Teii in der von einem andern Sammler herrührenden und der Mischna sich anschließenden „Tosephta" (Zusätze) oder in andern, im Talmud zerstreut angeführten „Boreitot" d. i. außer der Schule tradierte Lehrsätze. Ob R. Jehuda die Mischna auch schriftlich redigiert oder nur mündlich in der ihr gegebenen Form vorgetragen habe, und deren Niederschrift das Werk späterer Generationen sei, ist noch Gegenstand der Kontroverse, sowohl zwischen den alten Autoritäten, als neueren Forschern. Wie die Tanaiten in Staunen erregender Weise die Bibel beherrschten und für jede Gedankenunb Gefühlswendung, ja jedes Aperen, sofort ein passendes Wort aus der hl. Schrift als Belege zur Verfügung halten, so konnten sie auch ein treues Gedächtnis für den in der Schule vorgetragenen Lehrstoff haben. Viele Vorschriften bezüglich der Methode der Lehr- und Lernweife lassen in der Thal ein solches Memorieren, ohne jeden schriftlichen Behelf vermuten. Die Tanaiten standen auch auf der Höhe der Bildung ihrer Zeit, besaßen astronomische, mathematische und naturhistorische Kenntnisse, wußten die griechische Sprache zu würdigen, und scheinen auch int römischen Rechte nicht fremd gewesen zu sein, aus dem sie manche Sätze in das jüdische Zivilrecht einführten. Mit aller Entschiedenheit kann behauptet werden, daß in der ganzen Mischna von dem rechtlichen oder sittlichen Verhalten der Juden den Christen gegenüber nirgends gesprochen wird. In dem, von fremden Kulten „Aboda-Sara" genannten Traktat wird ausschließlich von Götzendienern und heidnischen Festen gesprochen. Aber sonst hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen den Heiden und Sklaven gegenüber kann die Mischna kühn den Vergleich bestehen mit den Gesetzgebungen aller alten gleichzeitigen Völker, ja übertrifft dieselben an edler Humanität, was an dieser Stelle des weitern nachzuweisen, die Grenzen unserer Aufgabe überschreiten ivürde. (Ein sechstes Kapitel folgt.) Leuilleton. Die lktzte Wartn. Von A. de Vi l liertz de L'Js lc Adam. *) Motto: — „O, eilte Stimme, eine Stimme, um zu schreien!" ($-. A. Poe (Der Brunnen und die Uhr.) Beim Sinken eines Tages^on ehedem wars und in den utiterirdischen Gewölben des geistlichen Gerichtshofes voit Saragossa; da stieg der ehrwürdige Petro Arbuez d'Aspila, sechster Prior der Doininikaner von Segovia, dritter Großinguisitor von Spanien, gefolgt von einem fra redemptor (Hauptfoltermeister) und unter Vortritt zweier laternentragender Vertrauter des heiligen Offiziums, hinab zu einem der entferntesten Kerker. Das Schloß einer massiven Thüre kreischte: man drang in ein mephistisches iu-paee, wo der Leidenstag, dessen Licht von oben einfiel, zwei an die Matierit befestigte *) Autorisierte Ueberseynnq in der „Zeit". 54