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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-11-06 · 49 (6.11.1895) · p. Seite 799

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
49 (6.11.1895)
Date
1895-11-06
Page
Seite 799 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 49. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 799. Sonderbestrebungen, lediglich in religiöser Hinsicht eine besondere Körperschaft bildet, beruht nicht auf den zufälligen Beschlüssen ihrer jeweiligen Verwaltung und Vertretung, sondern ist ein durch religiöse Vorschriften gegebenes und gebotenes. Umfaßt unsere Gemeinde auch Anstalten für Unterrichtszwecke, für Armen- und Krankenpflege, so sind diese zwar ebenfalls aus der religiösen Welt- und Lebensanschauung des Judentums hervorgcgangen, liegen aber immerhin über den eugrstn Kreis religiöser Verpflichtungen hinaus, die im §. 2 des Gemeinde-Statuts genau vorgezeichnet sind (eorü. auch §. 8 daselbst). Die höheren religiösen Interessen allein sind es demnach, die den Zweck und die Aufgabe unserer Gemeinde bilden, und in erster Linie sind es die Anstalten für den Gottesdienst und bcn Religionsunterricht, welche nach dem klaren Ausdrucke der vorerwähnteil statutarischen Vorschriften, auf die volle und sorgfältige Beachtung der Gemeindebehörden Anspruch haben. Mit Recht war daher schon vor länger als zwanzig Jahren in dem damaligen Rundschreiben der Aeltesten und Vorsteher, unter Hinweisung auf die vielfach in der Gemeinde hervorgetretenen Wünsche, beklagt worden, daß „durch ein Zusaimueiiwirken von Umständen seit längerer Zeit gerade dasjenige Amt unbesetzt sei, dem die religiöse Aussaat in der Gemeinde, die Belehrung durch Wort und Schrift, sowie die lieberwachnng des Religions-Unterrichts obliege." Dem allgemein anerkannten Bedürfnisse wurde damals durch die Berufung nur eines Predigers, des verewigten Herrn Dr. Sachs, genügt und konnte hierinit auch genügt werden, da die Bevölkerung unserer Gemeinde zu jener Zeit aus kaunt 7000 Seelen bestand. Wie sehr der Umfang der letztereit sich seitdem erweitert hat, ist sattsam bekannt und die ans den Steuerrollen erweisliche Thatsache, daß die Gemeinde im Jahre 1844 etwa 1100 beitragende Mitglieder zählte, während die Zahl der Kontribuenten jetzt beinahe das vierte Taufend erreicht hat, genügt sicherlich als ein Beweis für die Behauptung, daß die gottesdienstlichen Angelegenheiten der Gemeinde in jetziger Zeit die Beachtung ihrer Behörden in bei weitem erhöhtem Maße erheischen. Gleichwie die Erbauung eines zweiten Gotteshauses als ein dringendes Erfordernis anerkannt worden, bildete daher auch schon seit mehreren Jahren die Berufung eines zweiten Predigers den Gegenstand vielseitiger Wünsche wie der eingehendsten Verhandlungen und Erörterungen zwischen den Gemeinde-Behörden, ohne daß von irgend einer Seite die Dringlichkeit des Bedürfnisses jemals in Frage gestellt worden wäre. Bedarf es hiernach noch einer näheren Begründung, daß nachdem durch den Heimgang des seligen Dr. Sachs die Kanzel verwaist und das der Gemeinde nunmehr unentbehrliche Wort der Erbauung und Belehrung verftunimt, die Besetzung der Rabbinerstellen zu einer unabweisbaren Notwendigkeit geworden ist? Bedarf es da noch des Beweises, daß es unter solchen Umständen eine Pflicht der Gemeindebehörden ist, mit allein Ernste auf eine Lösung der so wichtigen Frage bedacht zu sein und sie nicht blos aus unbestimmte Zeit hinauszuschieben? In der That war ja auch diese 'Notwendigkeit von der geehrten Versammlung anerkannt und daher zu wiederholten Malen eine gemischte Kommission gebildet worden, um die Angelegenheit für die Beschlußnahmc der Gemeindebehörden gehörig vorzubereiten. Mit welcher (Gründlichkeit und Umsicht die Kommission bei der Ausführung des ihr gewordenen Auftrages verfahren, geht zur Genüge aus den Protokollen derselben hervor, welche unfern früheren Anträgen als Grundlage gedient haben und auch der gegenwärtigen Vorlage wiederum beigeschlossen sind. Wenn nun trotz der nicht zu bezweifelnden dringenden Notwendigkeit, trotzdem die finanziellen wie die religiösen Zustände die möglichste Beschleunigung der Sache erfordern, ein positives Resultat im Schoße der geehrten Versammlung nicht erzielt worden, so bleibt uns allerdings nichts weiter übrig, als das Wohlderselben nochmals die durch die wichtigsten und heiligsten Interessen der Gemeinde gebotene Erledigung des fraglichen Gegenstandes anheimzugeben, indem wir zugleich auf die nach allen Seiten hin nachteiligen Folgen einer Verzögerung Hinweisen und uns in dieser Beziehung gegen jede Verantwortlichkeit verwahren. Berlin, den 22. Juni 1864. Der Vorstand der jüd. Gemeinde. * * * 6*) An die Repräsentanten-Versammlung. Nachdem in den verschiedenen Vorlagen betreffs der Rabbinerwahl zu öftern Malen und mit großem Nachdrucke von uns aus die Dringlichkeit des Bedürfniffes aufmerksanl gemacht worden ist, kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß wir einem zur gedeihlichen Lösung der obschwebenden Frage wirklich geeigneten Vorschläge mit voller Bereitwilligkeit unsere Zustimmung gegeben haben würden. Wenn wir nun gleichwohl dem Plenarbeschlüsse vom 6.11. (cfr. Rote. Red.) beistimmen zu können uns hiermit außerstande erklären, so bedarf es wohl kaum der Versicherung, daß wir, fern von jedem anderen Beweggründe, hierbei einzig und allein von der Ueberzeugung geleitet worden, daß die uns gemachte Proposition nicht dazu angethan ist, die Gemeinde dem erstrebten Ziele entgegenzuführen. Schon in unserer Vorlage vom 6. April e. haben wir aus das nummerische und intellektuelle Uebergewicht der Berliner Gemeinde hingewiesen, auf den Vorrang, welchen von jeher, insbesondere aber seit dem Auftreten Mendelssohns — jenes edlen Weisen, der Deutschland Achtung vor dem Geiste des Judentums lehrte — unsere Gemeinde unter allen ihren Schwestergemeinden einnimmt, wie auf die große Bedeutung, welche hiernach bei uns der Wahl von Rabbinern beizumeffen ist, die, indem sie an die Spitze religiöser Verwaltung der an Intelligenz und Besitztum angesehensten Gemeinde gestellt werden, gewissermaßen den geistlichen Stand der gesamten deutschen Judenheit repräsentieren. In jener, wie in der ihr vorangegangenen Vorlage vom 16. März c. haben mir näher dargelegt, wie eben deshalb unsere Gemeinde bei dem Rabbinerwahlakte ihr Augenmerk nur aus erprobte und anerkannte Männer richten könne, auf Männer, welche bei voller, über jeden Zweifel erhabener Integrität des Charakters, sich durch Gelehrsanlkeit und oratorische Begabung bemerkbar gemacht, welche durch besonnenes, einsichtsvolles, praktisches Wirken sich bewährt, und aus diese Weise in der jüdisch-theologischen Welt sich einen achtungsvollen 'Namen erworben haben. Indent wir aber an diesen, sicherlich auch für die Beschlußnahme der geehrten Versammlung unter allen Umständen leitenden und maßgebenden Gesichtspunkten festhalten, be- *) Wir lassen hier vier Briese fort; sie, enthalten nichts wesentliches. Der Vorstand versucht dem Repräsentantenrollegimn beizukommen — ohne Erfolg. Denn dieses schlägt Kandidaten vor, mit dem Ersuchen, erstens, sämtliche Kandidaten zur Abhaltung von Probepredigten auszufordern; zweitens über die umlaufenden, die Charakter- Integrität eines Kandidaten betreffenden Gerüchte, eine möglichst authentische Auskunft einzuziehen. Hier die Antwort. Red.

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