Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-11-29 · 48 (29.11.1895) · p. Seite 787

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
48 (29.11.1895)
Date
1895-11-29
Page
Seite 787 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/4794838-9608360-9609095--0946-9609110
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 48. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 787. daß sein Thema eigentlich heißen sollte „Goethe und die Inden", denn es konnne vor allein daraus an, wie sich der Dichter mit jener Rcligionsgemcinschaft abgefunden, nicht, was er über sie und ihre Vertreter gesagt Um den Schluß an den Anfang zu setzen: Ludwig Geiger wies nach, daß es eine irrige Meinung sei, die Vertreter der klassischen Dichtungsperiode, und besonders Goethe, seien judenfeindlich gewesen. ES ist wohl mancher harte Ansdruck gegen die Juden gefallen, aber die Beziehungen Goethes zu den damaligen Vertretern des Judentums waren auch nicht besonders erfreulich. Wo er keine Veranlassung hatte, ungehalten zu werden, ist sein Verhältnis zu den Juden stets freundschaftlich. Ein Beweis, daß er des Menschen Eigenschaften ohne Ansehen seines Glaubens zu beurteilen wußte. Ein tiefes und lebhaftes Jntresse für das Judentum zeigte Goethe schon in seiner Frühzeit durch das Studium des Hebräischen und des Alten Testamentes. Er beschäftigte sich mit den: Judendeutsch und äußerte mehrfach die Absicht, in einem seiner Romane einen Juden anzubringen. Dieser Plan blieb blos Plan. Daß er Spinoza eine große Verehrung entgegenbrachte, ist eine bekannte Thalsache, aber auch, daß er Moses Mendelsson gegen boshafte Angriffe in den Frankfurter „Gelehrten Anzeigen" schützte, ist durch die neuesten Forschungen überzeugend dargcthan worden. Felir Mendelssohn-Bartholdy nannte Goethe seinen David, der den mißgestimmten Saul durch sein Spiel ergötzt. Ganz besonders liebte der alte Olympier die schönen und gebildeten Berliner Jüdinnen, vor allem Marianne Meyer, die er in Karlsbad kennen gelernt hatte. Ferner ist die Auffassung des Litterahistorikers durchaus unzutreffend, daß Goethe in seiner Vaterstadt nur unangenehme Eindrücke von den Juden hätte empfangen haben können. Die Stelle in „Wahrheit und Dichtung", auf die sich Geiger stützt, bezieht sich lediglich auf die Judengasse. Wer aber die Frankfurter Juden danach beurteilen will, geht ebenso fehl, wie wenn er von der jetzt abgerissenen Judenumner auf das Leben in dem Salon Erlangers schließen wollte. So viel aber ging ans dem interessanten Vortrag Geigers unzweifelhaft hervor, daß Goethe in erster Linie den ihm gegenübertretenden Menschen betrachtete; hielt er ihn seiner Freundschaft würdig, so war das Judentum kein Hinderungsgrund. (Wiederholt zurückgestellt.) — In Ai an nheiin sprach vr. med. Felsenthal über „Die Hygiene in der mosaischen Gesetzgebung". Redner wies zunächst aus die in den Zehn Geboten enthaltenen hygienischen Vorschriften, vor aller« auf diejenige, welche sich aus die Ruhe bezieht, hin und baute dann feine weiteren Ausführungen ttt zwei Leitsätzen auf: 1. die in der mosaischen Gesetzgebung enthaltenen prophylaktischeil Gesetze und 2. die gegen die Verbreitung entstandener Krankheiten erlassenen Vorschriften. An der Hand von Auszügen aus den mosaischen Gesetzbüchern bewies der Vortragende die weise Einsicht des Gesetzgebers in Bezug auf den beschränkten Genuß vorr Fleisch lebender Tiere, z. B. nur von Wiederkäuern mit gespaltenen Husen, von Wassertiereu, die mit Flossen und Schuppen versehen liub, keiner Vögel die sich von gefallenen Tieren nähren. Ebenso ist in den Verhaltungsmaßregeln Mäßigkeit in Speise und Trank empfohlen. Auf was das Verbot des Genusses vou Schweinefleisch zurückzusühren sei, kann nicht genau bestimmt werden, jedenfalls nicht auf die damals noch unbekannte Trichinen-Krankheit, sondern auf die durch den Genuß des Fleisches angeblich hervorgerufenen Hautkrankheiten. Einer eingehenden Besprechung unterzieht Redner die in die zweite Rubrik einzureihenden Vorschriften der mosaischen Gesetzgebung, wovon besonders die Jsolier-Vorschriften bei dem Ausbruch von Krankheiten, hauptsächlich des Aussatzes, hervorzuheben sind. Bewunderswert ist die Gewissenhaftigkeit, mit welcher sogar die geringfügigsten Umstände in Bezug auf die Desinfizierung der Wohnräume und Gefäße in Betracht gezogen werden. Mit dem Aussätze in den Wohnrüumen bezeichne der Gesetzgeber wahrscheinlich den Hausschwamnr, der ja an sich ungefährlich sei, aber durch sein Auftreten beweise, das die betr. Wohnräume die Gesundheit der sie Bewohnenden in hohem Maße gefährden können. Die mosaische Gesetzgebung sei in dieser Beziehung der heutigen weit voraus. Das Radikalrnittel des Häuserabtragens werde von der letzteren nicht zur Bedingung gemacht. Redner streifte zum Schluß noch kurz die für den Verkehr zwischen beiden Geschlechtern erlassenen hygienischen Verhaltungsmaßregeln. Er zeichnete die erlaubte Ehescheidung als höchst segensreich im Gesetz zur katholischen Religion, die die Trennung unmöglich mache und damit die beiden Teile zwinge, ihre weitere Lebenszeit mit dieser Sklavenkette an den Füßen weiter zu schleppen. — In Karlsruhe hielt Oberlehrer Dr. Lewy aus Mühlhausen einen Vortrag über das Thema „Die soziale Frage und das jüdische Altertum." In demselben wurde ausgeführt, daß die soziale Gesetzung des alten Judentums reiche Fürsorge getroffen und eine ausgleichende Gerechtigkeit geübt hat nicht nur für die Mitglieder des Judentums, sondern auch denen gegenüber, die einen andern Glauben besaßen. So mar eine hervorragende Bestimmung, daß der verkaufte Grundbesitz nach Verlauf vou fünfzig Jahren wieder in die Hände des ehemaligen Besitzers zurückging, so daß von einem gewissen Pauperismus nicht gesprochen werden konnte. Die gesetzgeberische Verpflichtung, Darlehen ohne Zins zu geben, schuf einen gefunden wirtschaftlichen Boden. Unter den eigenen Staatsgenossen Zinsen von Darlehen zu nehmen, war direkt verboten, wie denn die Tendenz der altjüdischen Gesetzgebung darauf gerichtet war, jeden Bedürftigen zu unterstützen und ihn wirtschaftlich zu kräftigen. So ging eine Bestimmung dahin, daß in jedem siebenten Jahre die Schulden überhaupt nicht eingetrieben werden dürften. Die Nachlese aus den Aeckern gehörte den Armen und zwar ohne Unterschied der Religion. Alle drei Jahre wurde der zehnte Teil der Erträgnisse für die Armen, Witwen und Waisen abgesondert, so daß von einem „Bettel" im Sinne der heutigen Zeit nicht gesprochen werden konnte, wie sich auch im reichen Wortschatz der hebräischen Sprache ein Wort für Bettel nicht vorfindet, Nicht die Vermehrung des Besitzes sei der Grundgedanke der mosaischen Gesetzgebung gewesen, sondern die Erhaltung desselben. An einer Reihe interessanter Beispiele erläuterte Redner die von wahrer Menschenliebe und tiefer Religiosität getragene altjüdische Gesetzgebung und schloß mit dem schönen Satz: „Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen" und der Aufforderung, eingedenk der Väter zu sein und soziale Thaten zu vollbringen zu Ehren des jüdischen Volkes und zum Wohle des geliebten Vaterlandes. — In Königsberg i. Pr. eröffnete den Reigen der diesjährigen größeren Vorträge am 5. d. M. Herr Doktor B. Ripp ne r aus Glogau. Vom Vorstande des Vereins eigens hierzu eingeladen, sprach Herr Rabbiner Dr. R. im großen Saale des „Arthus Hof" vor einem überaus zahlreichen, den verschiedensten Kreisen unserer Stadt angehörenden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.