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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-11-29 · 48 (29.11.1895) · p. Seite 778

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
48 (29.11.1895)
Date
1895-11-29
Page
Seite 778 (sequence 6)
Language
German
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Seite 778. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. der Judenheit jenes Sündenbekenntnis abzulegen, das noch heute auf uns einen erschütternden Eindruck macht. Im ersten Moment wirkte er auch, das harte Herz der gewissenlosen Führer war erweicht; sie versprachen Reue und Besserung. Aber bald darauf rissen wieder die Mißstände ein, wobei „die Fürsten und Edlen" das erste Beispiel des Abfalls gaben. Nur Neihemah, der in ein „lauterndes Feuer" schonungslos ausgetreten, hat jenen Zuständen ein Ende gemacht, obwohl er nicht wenig gegen die Jntriguen und Machinationen der „geborenen Führer" der Nation zu kämpfen hatte. Ich hoffe nun, man wird endlich aufhören mit dein Namen Esra's manche fade Rede zu schmücken*). Die Frage über die Zulässigkeit eines jüdischen Gottesdienstes mit wesentlich nichthebräischer Liturgie kann daher nicht durch die zustimmende Ansicht eines Drezisors eine befriedigende Lösung finden. Im übrigen wird auch ein wenig Heuchelei dabei getrieben; denn kein morderner Jude, der einen „zeitgemäßen" Gottesdienst wünscht, denkt auch , einen Augenblick daran, seine Lebensweise oder auch nur die synagogale Ordnung nach den Ansichten jener Männer einzurichten, die er einzig und allein in dieser Frage als Autorität anerkennt. Das Judentum kennt in seinen Einzelheiten keine feststehende Norm, und wenn es nur sich die Erhaltung des Ganzen handelt darf wohl ein Teil geändert werden, wie es selbst der Talmud lehrt. Das Judentum kennt im Verlauf seiner Entwicklung einschneidendere Reformen als die der Abänderung der Gebetsprache; nur waren jene Männer, welche die Reformen im Interesse der gesunden Fortentwickelung des Judentums schufen, aus einem andern Holz geschnitzt, als die modernen Schwätzer und Schönredner, die eine und dieselbe Albernheit zehnmal wiederholen, allenfalls, was zu ihrer Entschuldigung dienen mag, in der leider so oft zutreffenden Voraussetzung, daß die Zuhörer auch danach sind. Nicht ob ein Gottesdienst mit wesentlich nichthebräischem Bestandteil zulässig sei oder nicht, ist die Frage, sondern: wie nach der historischen Entwickelung des Judentums eine solche Reform zu billigen sei. Was alte rabbinische Schriftsteller und Autoritäten darüber geäußert, kann schon deshalb nicht ausschließlich maßgebend sein, weil es sjch zu jener Zeit nur um eine theoretische Frage handeln konnte; ob man seiner religiösen Pflicht genüge, wenn man in einer andern als in der hebräischen Sprache betete. Diese Frage ist allenfalls zu bejahen. Anders aber wird die Beantwortung ausfallen, wenn es gilt, durch eine radikale Aenderung der spnagogalen Einrichtung einen Teil der Judenheit von der ") Esra ruht imumehr saust in seinem Grabe und wird nicht mehr von den Rednern im „liberalen" Verein „zitiert", hingegen ist jept im besagten Verein eine neue Albernheit ausgetaucht. Seit Wochen wird dort von nichts andcrm gesprochen, als von _ den Synagogen zu Alexandrien, in denen man seiner Zeit in der griechischen Sprache gebetet haben sollte. Dieselbe Albernheit wurde auch neulich öffentlich mit einem einer bessern Sache würdigen Pathos ausgesprochen. Ans die Frage von sachkundiger Seite: wo die Quelle für diese neue Entdeckung zu finden sei? wurde auf — das „Siddur" verwiesen! Heilige Ignoranz, steh mir bei! Wlech' ein Meer von Albernheit und Unwissenheit. Ich befand mich zufällig in jener Versammlung (Tn n"V und ein Gefühl des Mitleids und des Erbarmens mit meinen unwissenden Stammesgenossen beschlich mich; ich meldete mich zum Wort, um wenigstens diese eine Albernheit ans der Welt zu schaffen. Da wurde rasch die Debatte geschlossen und mir das Wort abgeschnittcn. Das „Siddur" mit der Quelle für den griechischen Gottesdienst in den Synagogen zu Alexandrien blieb also unwidersprochen. Habend sibi! Gesamtheit abzusplittern und eine besondere Sekte im Judentum zu bilden. Die hebräische Gebetsprache ist das Gemein same aller Juden, und die Einführung einer Liturgie in der' Landessprache ist nicht so sehr eine Frage des Bedürfnisses als die der Annäherung an die andersgläubige Bevölkerung, obwohl der Zeitpunkt dafür so schlecht als möglich gewählt ist. Nietzsche hat schon bald Recht, wenn er den jüdischen Stamm als ein „Mann-Volk" bezeichnet, da er jeder Schürze nachläust. Möge nun anderen diese Gigerl-Rolle passen; uns behagt sie in keinem Falle — wir laufen keiner Schürze nach. Die Einführung einer deutschen Liturgie im jüdischen Gotteshause ist erst in dieseur Jahrhundert nach den Befreiungskriegen und zwar nur in Deutschland angeregt worden. In Frankreich, England und Italien ist es niemanden: auch nur eingefallen, solche Reformen auzustreben, obwohl die französischen Juden gewiß gute Franzosen, die englischen gute Engländer und die italienischen gute Italiener sind. Als in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts der bekannte „Tempelstreit" in Hamburg entstanden war, wurde in Verkennung der wahren Natur der Sache nur die Frage der Zulässigkeit vom rabbinischen Standpunkt erörtert, was natürlich zu Gunsten der „Neuen" ausfallen mußte. Kein Wunder auch. Die Alten konnten nur instinktiv fühlen, daß es sich in jenem Falle um die Zertrümmerung der Gesamtheit handelt, während die Wortführer der „Neuen", einige halbwisseude Hebraisten — seichte Schwätzer und blasierte Modenarren —, die altehrwürdigen hebräischen Gebete, in denen Israel seit Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden seine Klagen und Seufzer, seine Hoffnungen und Erwartung in unvergleichlich inniger und erhabener Poesie niedergelegt, zu verhöhnen und zu verspotten für gut fanden. Freilich lagen damals die Erzeugnisse des poetischen Genius Israels unverstanden, weil die Kenntnis des historischen Hintergrundes gefehlt hat, auf dem jene liturgischen Poesien entstanden sind. Etwas größern Umfang hat der Streit um die hebräische Gebetssprache auf der Rabbiner-Versammlung zu Frankfurt (1846) angenommen, und der von der Majorität jener Versammlung gefaßte Beschluß, die hebräische Gebetssprache sei „objektiv" aber nicht „subjektiv" entbehrlich, hatte den Austritt des Dr. Zacharias Frankel aus der Versav'mlung zur Folge! Indes können wir uns auch auf den Standpunkt Geigers, der dem Majoritätsbeschluß als Grundlage diente, stellen: die hebräische Gebetssprache kann vom rabbiuischjüdischen Standpunkt durch eine andere ersetzt werden; s u bj ektiv ist aber dies nicht zu empfehlen, weil wir dadurch die Gesamtjudeuheit zersplittern würden und weil ferner die hebräische Liturgie nie und niuuner einen würdigen Ersatz finden könnte. Die geschmacklosen Salbadereien, die uns auf diesem Gebiete bisher geboten worden, sind keineswegs einladend, uns auf solche litterarische Experimente einzulassen. Alan kann sich aber andererseits nicht der Erwägung verschließen, daß nun einnial, mögen wir es auch beklagen, dem weitaus größten Teil unsrer Glaubeusgenoffeu, namentlich den Frauen, die Kenntnis der hebräischen Sprache abgeht. Wenn auch der obligatorische Religions-Unterricht einige Besserung herbeiführen kann und jedenfalls angestrebt werden müßte, so müssen wir uns vor der Täuschung hüten, als ob ein Religionsunterricht im Rahmen der normalen Schule eine so weitgehende Erlernung der hebräischen Sprache ermöglichen würde. Der Religionsunterricht kann gewiß sehr viel in religiössittlicher Beziehung erziehlich wirken und muß als unser Haupt-

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