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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-11-29 · 48 (29.11.1895) · p. Seite 775

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
48 (29.11.1895)
Date
1895-11-29
Page
Seite 775 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 48. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 775. Lehrbefähigung überhaupt noch Wert? Ihr Lehrer und Lehrerinnen, die Ihr ein nichtjüdisches Seminar besucht habt, vergegenwärtigt Euch einmal, daß das in Eurem Zeugnis vermerkte Prädikat der Lehrbefähigung eine Unwahrheit ist. Vergegenwärtigt Euch, daß Ihr nur befähigt fein sollt, nur jüdische Schüler zu unterrichten; daß man aber gern sieht, wenn Ihr diese Qualifikation in nicht jüdischen Anstalten erlangt, daß man auch ganz gern den jüdischen Schülern die Rolle des xlebs misera et contribuens zumeist! Vergegenwärtigt Euch, Ihr Juden, daß man Euch die Rolle des ewigen Schülers zugedacht, daß Ihr wohl von Nichtjuden lernen, aber sie beileibe nicht lehren dürft. Ihr werdet niemals volle Deutsche sein! So wie Ihr Euch anschickt, Deutsch zu lehren, so verfälscht Ihr das Deutschtum; wollet Ihr eiuigermaßen Deutsch sein, so müßt Ihr Euer Deutschtum fortwährend von nichtjüdischen Anstalten, von nichtjüdischen Lehrern beziehen. Ich kann mir eine größere Beleidigung des Judentums gar nicht denken! Welche Bedenken mögen nun maßgebend gewesen sein? Ich las in den Zeitungen von Berliner Volksversammlungen, in welchen christliche Lehrer das große Wort führten, die gar zu gern Deutschtum und Christentum identifizieren möchten. Die Lehrbücher sollen konfessionell gefärbt sein. Allein diese Verquickung das Konfessionellen mit dem Sprachlichen und Nationalen bedeutet einen Niedergang der Kultur. Es kommt bei dieser Verquickung weder das Religiöse, noch das Sprachlich-Nationale zu seinem Rechte! — Ich bestreite gleichfalls, daß es erforderlich, ja daß es förderlich sei, Geschichte vom konfessionellen Standtpunkte zu lehren. Worauf läuft denn das Konfessionelle hinaus? Kein Lehrer wird bei der Geschichte der Reformation eine ausführliche theologische Beleuchtung der Streitpunkte geben können. Der protestantische Lehrer wird die Bedeutung der Kirche, insbesondere der Hierarchie anders auffassen, als der katholische. Der protestantische Lehrer wird die Giltigkeit des Ablasses verneinen, der katholische bejahen. Das ist alles! Wird man im Geschichtsunterrichte auch eine gründliche theologische Erörterung der streitigen Religionslehren vernehmen? Das gehört doch in den Religionsunterricht. Bei der Geschichte der Religionskriege, des 30 jährigen Krieges wird der protestantische Lehrer sich über die Siege der Protestanten freuen, der katholische über die der Katholiken» Dieses Vergnügen kann ihnen ungeschmälert bleiben, aber das ist doch noch nicht eine konfessionelle Färbung der Geschichte. Der jüdische Lehrer wird sich neutral halten. Daß man auch dep Nichtangehörigen der eigeneil Konfession gerecht werden kann, lehrt Wetters Weltgeschichte. Im übrigen erheischt es gerade die historische Wahrheit, anzuerkennen, daß die Parteinahme der geschichtlichen Größen vielfach nicht von konfessionellen, sondern vom politischen Interesse diktiert war. Ludwig XIV., der int eigenen Lande die Protestanten verfolgte, nahm für die Protestanten Deutschlands Partei, bewogen durch den Kardinal Richelieu. Möchten doch die Jsraeliter inne werden, wohinaus diese reaktionäre Schulpolitik will. Möchten sich doch die jüdischen Lehrer vereinigen, um ihre Interessen^ wahrzunehmen, und möchten doch die jüdischen Lehrerinnen sich dieser Vereinigung, dem allgemeinen D. I. L. B. anschließen! Was la-t der MchtinWer? Man schreibt uns: Die Nachtwächter Berlins wurden vor einiger Zeit entlassen, weil Schutzleute ihren Dienst verrichten sollen. Sie haben die Kommune auf Weiterzahlung ihres Gehalts verklagt, sind aber in allen Instanzen abgewiesen worden. Der höchste Gerichtshof hat ihnen jedoch angedeutet, daß sie ihre Ansprüche gegen den Fiskus geltend machen sollen. Wenn diese hohe Behörde unaufgefordert Rat erteilt hat, so ist sie wohl von der Erwägung ausgegangen, daß es nicht nur gesetzliche, sondern auch moralische Pflicht sei Staats- und Gemeindebeamte d au e r nd, bez. lebenslänglich anzustellen und ihnen somit, so lange sie sich keiner groben Pflichtverletzung schuldig machen, ihre Zukunft zu sichern. Von den meisten Beamten wird gefordert, daß sie ihrer Stellung entsprechend standesgemäß leben, ihr Einkommen ist aber fast immer nur so bemessen, daß sie in diesem Falle nicht in der Lage sind durch Ansammeln von Ersparnissen für ihre und der Ihrigen Zukunft zu sorgen. Soll ihre B erufsfreu digkeit, ihre Gewisse nh a ftig kei t und ihr An seh en nach außen durch diese Unsicherheit nicht erschüttert werden, so müssen sie die feste und gesicherte Anstellung als Gegenleistung erhalten, und darum ist feste Anstellung bei Staats- und Gemeindebeamten in Deutschland Gesetz und Regel. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die meisten Beamten der jüd. Gemeinden in Deutschland. Wohl ist das Einkommen dieser Beamten fast ausnahmslos nur ein solches, daß auch sie von demselben kaum Ersparnisse machen können, nichtsdestoweniger fehlt die lebenslängliche, pensionsberechtigte Anstellung. Es machen die Gemeinden geltend, ihr Bestand und ihre Leistungsfähigkeit sei nicht gesichert, weil viele, und zumeist die reichsten Gemeindemitglieder dem Zuge nach den Großstädten folgen. Nach denn Gesagten müßte man folgern, daß die jüd. Gemeinde Berlin, die sich nicht allein für die erste, sondern auch für die Mustergemeinde Deutschlands hält, eine Ausnahme von dieser unrühmlichen Regel machen müßte, denn ihr Bestand ist gesichert, ihre Leistungsfähigkeit wächst stetig durch Zuzug der reichsten Mitglieder aus den Provinzen. Eine Notiz eines Berliner Blattes verrät jedoch, daß dies keineswegs der Fall ist, denn dieser Notiz gemäß ist in der vorwöchentlichen geheimen Sitzung der Repräsentanten dort der Kontrakt zweier Rabbiner auf fünf Jahre verlängert worden. Entspricht eine solche Kontraktsverlängerung der Würde einer Berliner Gemeinde? Als der Rabbinatssitz in München verwaist war, da hat man um diese Stelle keinen Wettbewerb eröffnet, sondern wie in guter alter Zeit, in der man die Religion und darum auch ihre Vertreter geachtet, eine bewährte Kraft ausgesucht und diese sofort lebenslänglich angestellt. Wenn eine Gemeinde einen jungen, im Amte noch unerprobten Theologen auf Zeit anstellt, oder wenn eine Großgemeinde mit der dauernden Anstellung zögert bis der Berufene seine Befähigung auch für den erweiterten Wirkungskreis bewährt, ist dies teilweise zu entschuldigen, sonst muß man glauben ein omnipotenter Vorstand will seinen Beamtenkörper, (ein R a b b i n a t erstiert ja bekanntlich nicht in Berlin) in steter Abhängigkeit erhalten, damit er ja und ja nicht wage, je eine selbständige Ansicht zu äußern. Jeder Berliner Nachtwächter wird also mit Recht sagen können: Gelobt seiest Du, Gott, daß ich nicht Rabbiner in Berlin bin. 8. N.-Z.

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