Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 47 (22.11.1895)
- Date
- 1895-11-22
- Page
- Seite 763 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 47. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 768. Geiger. Nein, Ew. Majestät. Der König. Da ist auch ein Mann — meine Kousine hat mir von ihm geschrieben — der hat Predigten drucken lassen, die aber von der dortigen Gemeinde nicht anerkannt werden. Geiger. Es ist ein bedauerlicher Streit ausgebrochen zwischen einem dort schon frühen wohnenden Schuldirektor und dem wackern jünger» Prediger Dr. Hirsch. Der König. Ich glaubte, er habe Ihren 'Namen. (Nach einer Pause.) Geiger. Ein Gegenstand der unterthünigsten Bitte an Ew. Majestät wäre, daß unsere kirchlichen Angelegenheiten und unser Gemeindewesen unter den Schutz des Staates gestellt würden. Der König. Run, da bin ich nicht Ihrer Meinung. Es ist doch am Besten, wenn der Staat sich nicht darein mischt, und es Ihnen selbst überläßt. Geiger. Unter Aufsicht des Staates. Wo die Sonne des Staates nicht hindringt, da verkümmert alles. Der König. So möchten doch viele Ihrer Glaubensgenossen nicht denken. In großen Städten freilich, "da hat es viele wackere Männer, schon früher sehr gefeierte Namen; aber in den kleinen Städten ist es nicht so. Bi u h r. In größeren Städten kommen uns die Bildungsstätten des Staates zu Gute; in den kleineren Städten hingegen findet ein tüchtiger Fortschritt in Handwerk und Ackerbau statt. Geiger. Ew. Majestät geruhen, die Bemerkung zu gestatten, daß die schlesischen Gemeinden sämtlich diese Ansicht haben, und wie sie dies schriftlich ausgesprochen und durch ihre Bevollmächtigten haben unterzeichnen lassen, uns beauftragt, dies Ew Majestät zu Füßen zu legen. Ter König. So! Ist die Schrift schon cingereicht? Geiger. Unsere Komittenten haben uns dieselbe mitgegeben. Der König. Haben Sie sie bei sich? Geiger. Zu Ew. Majestät Befehl. Der König (äußerst gnädig). Nun so geben Sie sie doch her. (Dr. Geiger iUvrreirfit die Adresse, welche der König während des Felgenden in der Hand hält). Der König. So, das ist schön! Es wird aber dem Staate schwer sein, Bestimmungen in religiösen Angelegenheiten zu treffen. Geiger. Das Edikt vom 11. März 1812, das uns so sehr begnadigt, hat im Schluffe 8 auch ausgesprochen, daß sachverständige und redliche Juden hierbei gehört werden sollen. Ter König. Ich habe das Edikt schon lange nicht gelesen. Das finde ich aber für das Allerbeste. Das ginge. Muhr. Es wurden damals schon Voranstalten zur Vollstreckung dieser Anordnung getroffen, und ich selbst wurde von der königl. Regierung zu Oppeln mit einem solchen Allstrage beehrt; doch der Krieg brach aus und trat hindernd in den Weg. Der König. Ja, das ist ganz gut. Führen Sie noch Geschlechtsregister? Geiger. In Zivilbeziehungen sind mir den Vorschriften der übrigen Unterthanen gleichgestellt. Der König. Nein, ich meine die Abstammung nach Stämmen. Geiger. Nein, Ew. Majestät, das ist vergessen. Nur der Stamm Aaron u. s. w. Der König. Ja, die nennt man Cohen. Haben diese Vorzüge? Geiger. 'Nein, außer daß sie an hohen Festtagen den Segen sprechen. Der König. Darf dies kein anderer? Geiger. Ja, auch der Prediger erteilt ihn der Gemeinde, die Eltern ihren Kindern nur an hohen Feiertagen u. s. w. Der König. In Holland thun sie dies unter einer Hülle. Muhr. Auch bei uns besteht, aus Ehrfurcht für diesen schönen Segen des Herrn, die alte Sitte, ihn verhüllt anzuhören ilnd nicht aus die Priester zu sehen, während sie ihn aussprechen. Der König. Es ist etwas höchst Merkwürdiges dieser alte Glaube, und wie er die Weltgeschichte durchschritten hat! Geiger. Es liegt etwas sehr Ehrwürdiges in diesem hohen Alter. Der König. Die Geschichte giebt uns die Erfahrung, daß nicht plötzliche, sondern allmähliche Aenderungen heilsam sind. Muhr. Ew. Majestät huldvolle Worte berechtigen uns zu der frohen Hoffnung, daß ivir eben Schritt für Schritt vorwärts gehen dürfen. Der König. Ja, meine Herren, vertrauen Sie mir hierin. (Hierauf fragt er noch einmal nach den Namen, verneigt sich und sagt:) Es hat mich gefreut, Sie bei mir gesehen zu haben.' (Der König blieb im Zimmer bis die Deputierten sich der Thiire näherten, und entfernte sich dann in ein anderes Zimmer). Eine Rabbiner- und eine Repräsentantenwahl. (Fortsetzung.) 3. An die Repräsent ante »-Versammlung. Deul Plenarbeschlüsse der geehrten Versammlung vorn 3. dieses Monats bezüglich des bei der Besetzung der beiden Rabbinerstellen einzuhaltenden Verfahrens sind wir nicht in der Lage beitreten zu können. Die Frage, ob es wohl zweckmäßig sein möchte — abweichend von dem in allen großen Gemeinden hergebrachten Modus — eine Konkurrenz auszuschreiben, war nach Inhalt nnserer Vorlage vom 16. pr. in den Verhandlungen der gemischten Konnnission nicht etwa unberührt geblieben, sondern, nach genauer und gründlicher Erörterung, aus folgenden Gründen verneint worden. Daß die Gemeinde zu Berlin mit ihren historischen Erinnerungen und ihrem beständig frischen Geistesleben, die Stätte der Wirksamkeit eines Mendelssohn, Friedländer, Zunz und anderer namhafter Männer, nicht nur in nummerischer, sondern auch in intellektueller Beziehung die erste Gemeinde in Deutschland ist, darf wohl als eine unbestreitbare Thatsache vorausgesetzt werden. Von jeher und überall erwartet »lau von Berlin aus die Richtung jüdischer Bestrebungen und sieht lnan es als den Ort der Entscheidung an für schwebende Fragen, welche das Gesamtleben des Judenstums berühren. Vermöge geographischer und statistischer Verhältnisse