Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 43 (25.10.1895)
- Date
- 1895-10-25
- Page
- Seite 700 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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©cito 700. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 40. sich in den Schranken ihres Etats zu halten. Wo Kummer und Elend mit Geldmitteln zu lindern waren, sind diese noch stets vorhanden gewesen, und weder die Armcn-Kommissioii noch die Gemeindebehörden haben sich jemals ans den ihnen von Ihrem Herr Berichterstatter insinuierten Standpunkt „Laßt sic betteln gehen u. s. >v." gestellt — Das; die Ginnahmen und Ausgaben bei der Armen-Kommission balanzieren, erweist nur, daß diese sich bewußt gewesen ist, an den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht sparen zu brauchen. Hochachtungsvoll M a r t i n S i m o n- — Lehrerbund. Eine Petition an den Gemeindebund nm Abänderung der ersten drei Punkte der für die Teilnahme an der Delegierten-Versammlung maßgebenden Bestimmungen ist im Gange. Die freie Bereinigung jüdischer Religionslehrer Ostpreußens und der Verein jüdischer Beamten des Beizirks Eöslin wünschen diese Punkte wie folgt abgeändert: Jeder Verein ist berechtigt für je 20 seiner Mitglieder ohne Unterschied der beruflichen Vorbildung einen Delegierten g u ent - senden. Sie wenden sich jetzt an die anderen Vereine mit dem Ersuchen, die Petition mit zu unterzeichnen. — Wie wir erfahren, wird der Gemeindebund sich gegen eine Aenderung der Bestimmungen im Sinne der Petenten nicht im geringsten sträuben, sobald diese Aenderung von der Mehrzahl der Vereine gewünscht wird. — Vom Oberverwaltungsgeilicht. In Landsberg a. W. fand vor einiger Zeit die Wahl von sieben Repräsentanten zur jüdischen Gemeinde statt. Unter den Gewählten befand sich auch ein Kaufmann, der wegen Begünstigung zur Hehlerei mit sieben Tagen Gefängnis bestraft worden war. Demnach beanstandete der Bürgermeister von Landsberg a. W. die Wahl, da der Gewählte nicht unbescholten sei. Eine Beschwerde beim Regierungspräsidenten erwies sich als erfolglos. Der Gewählte klagte darauf im Verwaltungsstreitversahren. Der Bezirksausschuß zu Frankfurt a. O. entschied daraus zu Ungunsten des Klägers. Letzterer wandte sich darauf an das Oberverwaltungsgericht, welches die Klage an die Vorinftanz zurückwies, da Kläger die Klage nicht gegen den Bürgermeister, sondern gegen den Regierungspräsidenten anstrengen mußte. In der neuen Verhandlung wies der Bezirksausschuß wiederum die Klage ab und machte geltend, die angegriffene Verfügung sei in Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts erlassen worden; in diesem Falle gebe es überhaupt keine Klage im Verwaltungsstreitversahren; dem Klüger hätte es offen gestanden, sich über den Regierungspräsidenten beim Oberpräsidenten zu beschweren. Gegen diese Entscheidung wandte sich Kläger nochmals an das Oberverwaltungsgericht, erklärte die angesochtene Verfügung fürgesetzwidrig und berief sich aus Leumundsatteste von seinen Glaubensgenossen. Das Oberverwaltungsgericht wies nun die Klage des Klägers als unbegründet zurück und bestätigte die Vorentscheidung. — Dieser Prozeß würde kein langwieriger geworden sein, wenn die Gemeinde kurzen Prozeß gemacht und den Mann nicht gewählt hätte. - Gin schönes Zeugnis. In der „Köln. Ztg." erscheint ein Roman von Aug. Niemann, betitelt „Ein Günstling des Volkes". Wir finden darin die folgenden Worte, die dem Helden des Romans in den Mund gelegt sind: „Zunächst ist zu konstatieren, daß unsere Konzerte und Kunstausstellungen aushören, unsere Theater schließen müßten — mit Ausnahme der subventionierten — w e n n die Juden plötzlich verschwänden und etwa nach Palästina auswanderten. Auch die Buchhandlungen ntüßten zum größten Teil geschlossen werden, weil es zum überwiegenden Teil die Jude n sind, die Bücher kaufen. Mit einem Worte, wir würden auf einen Schlag in das Mittelalter zurückversetzt werden, in ein Mittelalter, das nur durch Dampf und Elektrizität sich von dem historisch bekannten unterscheiden würde, wenn uns die Juden verließen. Denn sie sind die eigentlichen Träger der Kultur Europas.Feiner und gesitteter als die Maße des Volkes ist die Judenschaft, und die Macht dieser Gesittung ist es, die sich in ihrer geistigen Herrschaft ausspricht." — Reichskanzler v. Hammerstein. Zu der Aeußerung des Henn Liebermann v. Sonnenberg, daß die Vergehen Hammerstein's „einen Zug ins Großartige" hätten, macht der „Vorwärts" folgende Bemerkung: „Liebermann gehörte, wie zum besseren Verständnis bemerkt sei, zu den eifrigsten Kreaturen Hannnerstein's. Beide arbeiteten einander politisch inuner in die Hände. Stöcker und Leuß zählten ehensalls zu dieser Koterie. H a m m e r st e i n g a l t i n d i e s e n K r e i s e n ernsthaft als designierter Reichskanzler; welche Stellung Stöcker einnehmen sollte, ist leider nicht ganz klar geworden, aber jedenfalls eine hervorragende. Liebermann pflegte bereits eifrig allerlei Stellen für dies Ministerium in spe an seine urteutsche christlich-deutsch-soziale Hammel- Herde zu verteilen. Leider ist nun der schöne politische Traum zerstört!" — Lehrlingsheim in Pankow. Der Gesellschaft für Verbreitung des Handwerks und Ackerbaues unter den Juden verdankt mittelbar das neue Lehrlingsheim in Pankow, welches noch vor Eintritt der kalten Witterung unter Dach und Fach gebracht worden ist, sein Entstehen. Das neue Gebäude wird einstweilen zur Aufnahme von 50 jüdischen Handwerkslehrlingen eingerichtet, bietet jedoch Raum für eine weit größere Zahl. Das Lehrlingsheim befindet sich in der Mühlenstraße, umnittelbar hinter dein Viadukt der Berlin- Stettiner Eisenbahn, ist ein mächtiges dreistöckiges Gebäude und darf als eines der ansprechendsten Gebäude in dem an Bauten wohlthätiger Stiftungen so reichen Pankow bezeichnet werden. Die Lehrlinge erhalten in dem Heim Wohnung, Kleidung und teilweise Beköstigung und werden von dem Leiter aus Grund der Instruktionen des Vorstandes nach allgemeinen pädagogischen Gesichtspunkten erzogen. — Israelitisches Heimathaus. Zum besten der Wohlsahrtseinrichtungen des Israelitischen Heimathauses, Gormannstr. 0, wird Donnerstag, 31. Oktober, in der Philharmonie ein Konzert veranstaltet, bei dem Mitwirken werden der königl. Kammersänger Bulß, die königl. Sängerin Frau Herzog, die Violinvirtuosin Frl. Baginski, das Philharmonische Orchester unter Leitung seines Dirigenten Professor Mannstädt. * Das neue Gebetbuch, das Rabb. Dr. Vogelstein im Aufträge des westfälischen Gemeinde-Verbandes herausgegeben hat, will noch immer nicht zur Ruhe kommen. Am 6. d. M. hielt der Verband seinen Gemeindetag in Bochum ab. Zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschluß über Drucklegung des zweiten Teiles des Gebetbuches) sprach Herr Tr. V. über die gegen das Gebetbuch gerichteten Angriffe seitens der Orthodoxie, woraus beschlossen wurde diese Rede als Flugblatt drucken zu lassen und in allen beteiligten Kreiseil zu verbreiten. Die Versammlung erteilte einstimmig Herrn Dr. V. ein Vertrauensvotum und faßte mit allen gegen eine Stimme der Beschluß, den zweiten Teil des Gebetbuches ^möglichst .bald erscheinen ,zu lassen. Ferner beaus-