Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 43 (25.10.1895)
- Date
- 1895-10-25
- Page
- Seite 690 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Settef‘690. Allgemeine Israelitische' Wochenschrift. Nr. 43. Staatskosten, wenn es sein kann, auf unsere Kosten, wenn es sein muß. Wir fordern obligatorischen Unterricht, durch geprüfte und staatlich berufene Lehrer nach einheitlichem Lehrplan erteilt, dessen Festsetzung unter staatlicher Aufsicht nnse ren g eordneten Vertretern obliegt, und beaufsichti g t durch besondere Schulinspekto re n, bei de ren Anstellung die G e m e i n d e v e r w a l t u n g St im m e h a 1. Wirsordern die volle Anerkennung der jüdischen R e l i g i o n s k u n d e als eines für j ü d i s ch e Schüler notwendigen Wissensgegenstandes in allen Unterrichtsanstalten, in denen entsprechende Vorschriften für nichtjüöische Schüler bestehen, und bei allen Prüfungen, bei denen der Sta at den nichtjüdischen Schülern den entsprechenden Wissensnachweis vors ch r e i b t. Der Staat verlangt nicht blos von den christlichen Kindern, er erzwingt sogar von den Dissidentenkindern Teilnahme an positivem Religionsunterricht, am Unterricht in der Religion, der die Eltern angehören oder angehört haben — nur unsere Kinder sind von der Wohlthat dieses Zwanges ausgeschlossen. Man will uns dies als einen Vorzug anpreisen, als 'eine Freiheit, die uns vor Anderen gelassen. Hat etwa jemand die Stirn, ernstlich zu versichern, daß eine Bevorzugung für uns beabsichtigt wäre? Hat jemand den Mut, weitere „Freiheiten" gleicher Art für uns zu verlangen, etwa Freiheit von der Schulpflicht, Freiheit von 0er Wehrpflicht? Wir wollen keine Bevorzugung und keine Ausnahmestellung, wir wollen vollen Anteil an Pflicht und Recht, und unsere Pflicht ist hier wie überall unser bestes Recht. Man hat den Versuch gemacht, unsere Klagen über mangelnden jüdischen Religionsunterricht als übertrieben hinzustelleit, den fakultativen Religionsunterricht preisend zu empfehlen und den Glauben zu erwecken, als sei hierfür ausreichend gesorgt und unseren Kindern genügende Gelegenheit gegeben, jüdischen Religionsunterricht zu genießen. „Nur viertausend" jüdische Kinder seien in Berlin von der Möglichketl der Teilnahme am Religionsunterricht ausgeschlossen. „Nur" viertausend, sagt Ihr? „Nur" viertausend? Und Euch vernichtet nicht die Scham! Und dabei müßten tvir uns glücklich preisen, wenn dieses schamvolle Geständnis die Wahrheit sagte, wenn die Wahrheit nicht noch weit schlimmer wäre, wenn nicht Tausende jüdischer Kinder außer denen, die eine Möglichkeit der Teilnahme am Religionsunterricht haben, von der gerühmten „Gelegenheit" der Teilnahme, die nicht obligatorisch ist, keinen Gebrauch machten, und wenn nicht diese „Gelegenheit" in zahlreichen Fällen den Unterricht bei unqualifizierten Personen bedeutete! Die jüdische Lehrerin einer Schule des Ostens, die, mit der Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts beauftragt, bei einem hiesigeil Rabbiner sich Rats erholte, wie sie dem Aufträge gerecht werden sollte, dem sie ratlos gegenüberstand, war noch die gewissenhafteste. Die jüdische Lehrerin, die an einer anderen städtischen höheren Töchterschule veranlaßte, daß der jüdische Religionsunterricht aus den Sonnabend verlegt wurde, die den Unterricht rnit einem Diktat beginnen wollte und erst von ihren Zöglingen erinnert werden muß e, daß mit dem jüdischen Religionsunterricht das Schreiben am Sabbat während dieses Unterrichts selbst nicht wohl vereinbar sei, ist in ihrer Art gewiß nicht vereinzelt. Ist es doch an einer dritten, ebenfalls städtischen Schule vorgekommen, daß jüdische Kinder, anläßlich ihres Dispensationsgesuches voni Unterricht am Versöhnungstage von dem christlichen Lehrer vergeblich nach der Bedeutung des Versöhnungstages, desseil Flamen allein sie kannten, befragt und erst von dem christlichen Lehrer darüber belehrt wurden! Es ist — nicht durch das Verdienst unserer gewählten Vertreter — außer Zweifel gestellt, daß der Staat bereit ist, unseren Forderungen gerecht zu werden, die gerechte Forderungen sind. An uns ist es, das warme Eisen zu schmieden, und deshalb müssen wir Vertreter wählen, die die lange und schwere Versäumnis mit Eifer nachzuholen gesonnen sind. Den Eltern, hält man uns entgegen, liegt es ob, für den Religionsunterricht der Kinder zu sorgen. Das soll wahr sein. Doch es giebt Eltern, die ihre Pflicht nicht erfüllen, und hier tritt der Staat als Anwalt der Unmündigen ein. Wie er zum Segen der Menschheit ein Mindestmaß allgemeinen Unterrichts erzwingt, so erzwingt er auch ein Mindestmaß religiösen Unterrichts. Mehr zu thun, bleibt den Ellern unbenommen. Die Wohlthat jenes Zwanges aber wollen wir in keinem Punkte missen; wir haben ein Anrecht darauf, so lange er nichtjüdischen Kindern gegenüber allgemein von Staatswegen geübt wird. Die Religion der Väter unfern Kindern zu erhalten, ist unsere Pflicht — die volle Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunterrichts im Staate zu verlangen, ist unser Recht. Central-Kerem für die Interessen der jüdischen Gemeinde. * Unser Programm. Der Eentral-Verein für die Interessen der jüdischen Gemeinde in Berlin stellt für die bevorstehenden Wahlen zur Repräsentantenversammlung folgende Forderungen auf: 1. Errichtung je einer einfachen, würdigen Synagoge für den Westen jenseiis des Leipzigerplatzes, für den Südosten zwischen Oranienplatz und Andreasplatz, für den Norden zwischen Schönhauser-Allee und Ehausseestraße, für den Stadtteil Moabit. 2. Dem Bedürfnis und dein Wachstum der Gemeinde entsprechend, Veranstaltungen für die hohen Feiertage zur völligen Beseitigung der in gewerblicher Absicht von Privaten eingerichteten, meist unwürdigen, das Judentum erniedrigenden Gottesdienste. 3. Entschiedene Bekämpfung aller Bestrebungen, die darauf Hinzielen, die hebräische Gebetssprache aus den Gotteshäusern gänzlich zu verbannen, und den Sabbat auf den Sonntag zu verlegen. 4. Gleichstellung der jüdischen Schüler bezüglich des Religionsunterrichtes mit den Schülern anderer Konfessionen. Erteilung des jüd. Religionsunterrichts an sämtlichen Schulen durch hierzu qualifizierte Lehrer. Einheitlicher, von den Gemeindebehörden sestzusetzender Lehrplan und Beaufsichtigung des Unterrichts durch vom Gemeindevorstand zu bestellende Schulinspektoren. 5. Heranziehung sämtlicher, bisher noch nicht besteuerten, jüdischen Einwohner zur Gemeindesteuer durch Einschützungskommissionen in den verschiedenen Stadtteilen, entsprechend den städtischen Einrichtungen, wodurch eine Entlastung der jetzt zahlenden Mitglieder herbeigeführt wird. 6. Geheime Wahl zur Repräsentantenversammlung. Beseitigung der bisherigen Listenwahl, nach welcher jeder