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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-10-18 · 42 (18.10.1895) · p. Seite 680

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
42 (18.10.1895)
Date
1895-10-18
Page
Seite 680 (sequence 12)
Language
German
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Seite 680. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 42. unser Urteil steht schon heute sest: Der Vorstand der Gemeinde Ruhrort ist — gerichtet. * Ein „Verein zur Förderung des Handwerks und des Ackerbaus unter den Juden" ist in Posen gegründet worden. Den von der Versammlung angenommenen Satzungen des Vereins ist folgendes zu entnehmen: Der Verein bezweckt, das Handwerk, die technischen Berufsarten, das Kunstgewerbe und den Ackerbau unter den israelitischen Glaubensgenossen zu fördern. Gr unterstützt zu diesem Behufs unbemittelte Israeliten, welche in Posen wohnhaft sind, bei Erlernung einer der vorbezeichneten Berufsarten. Ausnahnisweise können auch in der Provinz Wohnhafte nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Unterstützung erhalten. Bevorzugt werden die Angehörigen solcher Orte, in welchen sich Zweigvereine gebildet haben- Der Verein sorgt für Bekleidung während der Dauer der Lehrzeit und gewährt im Bedürfnisfalle auch Beihilfe zu dem sonstigen Unterhalt der Lehrlinge- Ter Verein überwacht durch seine Inspektoren den Fleiß und die Fortschritte der unter,'lützten Lehrlinge und ihr sittliches Betragen- Soweit es zweckmäßig erscheint, werden dieselben zum Besuch der Fortbildnngs-, Fach- oder Zeichenschulen und dergleichen angehalten. Zöglingen des Vereins können nach wohlbestandener Lehrzeit und nach erfolgtem Nachweis der Befähigung in ihrem Berufe zum Zwecke selbständiger Niederlassung, Beihilfen, geeignetenfalls in Form von Darlehen gewährt werden- Wenn die vorhandenen Mittel es gestatten, kann der Vorstand auch solchen Gesellen oder Meistern Unterstützungen oder Darlehen bewilligen, welche nicht Zöglinge des Vereins gewesen sind. Die Festsetzung der Höhe der Unterstützungen und der Rückzahlungsbedingungen der gewährten Tarlehne bleibt dem Vorstande überlassen. Es ist außerdem in Aussicht genommen, geeignetenfalls israelitischen Glaubensgenossen (Gelegenheit und Unterstützung zur Ansiedelung auf Rentengutsparzellen zu geben. Mitglied des Vereins ist jeder, welcher jährlich mindestens 6 Mark oder einen einmaligen Beitrag von mindestens 150 Mark an den Verein zahlt. Zum Vorsitzenden wählte die Versammlung Herrn Kommerzienrat Milch. Der Verein zählt bereits über 150 Mitglieder. * „Ueber Soziales in der mosaischen Gesetzgebung" sprach jüngst in einer Versammlung in Frankfurt a. M. Herr Mar Wertheim er: Sozialismus und Antisemitismus seien die bedeutendsten Bewegungen der Gegenwart, jener in gutem Sinn, dieser nur im übelsten. Und doch seien die Juden auch fähig der Tugenden des Ehristentums. Die mosaische Gesetzgebung enthalte, nach Nehemias Brüll, Bestimmungen, für die die heutigen Völker noch gar nicht reis seien- Professor G r ä tz schreibt, daß das Alte Testament ganz diametral verschiedene Auslegungen erfahren habe, bald idealistisch verklärte, bald pessimistisch herabziehende. Entdeckung des Gewissens und Gesetz der Gleichheit sind am Sinai gefunden worden. Seinen Nächsten wie sich selbst zu lieben, den Fremden wie den Einheimischen zu halten, das sei immer wieder m der mosaischen Gesetzgebung betont worden. Wer sich zum sittlichen Menschengesetz bekannte, war heimatberechtigt in Judäa. Die Behandlung von Sklaven ist durch Gesetze und Moralvorschriften bestimmt. Tie Gesetze über fahrlässige Tötung, die Asyle schufen zur Verhütung der Blutrache, sprechen gleichfalls für das soziale Weiterschreiten der mosaischen Kultur- -- Antisemitischerseits wird den Juden das Zinsgcbot vorgcworfen, während nur von Zins geben, und zwar an Fremdlinge, die Rede ist. Daß Lebensmittel nicht auf Uebcrflnß gekauft, daß Kleidcrpfändcr von Schuldnern nicht über Sonnenuntergang behalten werden sollen, weil sie deren einzige Bedeckung sein könnten, seien doch soziale Satzungen. David Friedrich Strauß gesteht dem mosaischen Gesetz einen hohen sittlichen Wert zu- Im Weinberg und ans dem Acker nicht alles abzuernten, ist im Interesse der Armen vorgeschricben- Das Gebot des Ruhetags soll dem Fremden wie dem Einheimischen zugute kommen- — Das sogenannte Freiheit«- oder Jubeljahr greift der heutigen Bodenbesitzreformidee weit voraus, ebenso dem Heimstättengesetzesvorschlag und der Rentengütergesetzgebung. Es zeigt sich, daß, wie materiell auch die mosaische Gesetzgebung ist, sie doch andererseits die Grundlage idealer Güter abgiebt. — Die gegen die jüdische Bevölkerung gerichtete Hetze hat heute nicht viel anderen Hintergrund als den geschichtlichen, demzufolge die Despoten der unterdrückten Bevölkerung einen Bruchteil des Volkes, vielleicht gerade einen religiös verschiedenen, Preisgaben, um so den Zorn der Unterdrückten von dem Unterdrücker abzulenken. In der Debatte wurde u. a. bemerkt, daß es im Judentum immer zwei Strömungen gegeben habe, eine ideal-svziale und eine materielle. Man wolle sich nicht über andere Völker stellen, sondern nur etwas Rückgratstärkung in der Geschichte des eignen Volkes suchen, die sich doch wohl sehen lassen könne. Die juristische Forschung habe die Haltlosigkeit der Vormürse wegen des jüdischen Wuchers erwiesen. Die katholiche Kirche habe das Zinsverbot vom jüdischen Gesetz übernommen; dies Verbot widerstrebe aber der römischen Frnktisikationstheorie. Der Wechsel (als verschleiertes Zinsinstrument) sei nicht von den Juden, sondern von italischen Kaufleuten und Klerikern erfunden worden, wie vor kurzenr in diesem Blatte nachgewiesen. * t Einen beachtenswerten Rat giebt die „Neue Freie Presse" unseren Glaubensgenossen in Wien, den wir auch unseren Lesern in Berlin nicht vorenthalten wollen. Das Blatt bespricht die Rückwirkung der Wiener Gemeinderatswahlen auf die soziale Stellung der Juden wie folgt: „Die Wahlen in den Gemeinderat sind nicht blos eine politische Frivolität, sondern auch eine soziale Beleidigung, weil der Vorwurf der moralischen Minderwertigkeit und des Hanges zur Unredlichkeit als die schärfste Waffe im Kampfe gebraucht wurde. Jeder mag es halten, wie er will, aber wir glauben kaum, daß die Klassen, gegen die eine solche Hetze mit Erfolg durchgeführt wurde, nicht merken sollten, daß sich hier ein politischer und ein gesellschaftlicher Riß vollzogen habe. Eine solche Beleidigung kann nur würdig beantwortet werden durch die stillste Zurückgezogenheit, durch die Beschränkung des geselligen Verkehrs auf den Kreis der Freunde und durch das Vermeiden jedes prunkvollen Auftretens. Wer als ein Schädling hingestellt wird, den: die Gleichberechtigung entrissen und der aus dem öffentlichen Leben hinausgeworfen werden müsse, kann wenig Neigung spüren, die soziale Oeffentlichkeit aufzusuchen, und wird eine Atmosphäre meiden, in welcher das Vergüngen durch die zornigen Gegensätze erstickt wird. Es entspricht geradezu einein tiefen Bedürfnisse, die Insulte nicht gleichmütig hinzunehmen und keineswegs ohne Erwiderung zu lassen. Der Einzelne kann Volksbewegungen nicht mit einem Ruck ändern, aber es liegt in seiner Macht, wenigstens den Stolz zu bewahren. Es handelt sich um eine Frage der Selbstachtung und des Gefühls. Sollen die Frauen und Töchter mit ihren seidenen Schleppen durch die Tanzsäle fegen, sich als Patronessen aus Bällen und Bazars feiern lassen, während die ärmsten Weiber und Greise auf den Straßen, in der Pferdebahn, in den Gasthäusern beschimpft werden, während ein Mann, der zu Gewalt und Todschlag ausgesordert hat, sich anschickt, die höchste Würde in der Stadt einzunehmen! Und ganz abgesehen von diesem blutigen Schimpf, cs ist ein Gewinn, wenn durch irgend einen Anlaß die Rückkehr zur einfacheren Lebensführung sich von selbst aufnötigt, der äußerliche und herausfordernde Luxus des Emporkömmlings sich in das Streben nach berechtigtein und vornehmem Komfort umwandelt und im harten Drucke der Gesabr manche Schlacken entfernt werden. Gerade in solchen Perioden ist die verfeinerte Geselligkeit der Rahel entstanden, deren bescheidene Wohnung ein Sammelpunkt der hervorragendsten Männer war, die sich rühmen konnte, eine Freundin Goethe's und Alexander v. Humboldt's zu sein. In Wien war das Haus der

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